Es wird beschlossen, das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nordwestlich der Holtwicker Straße“ im Ortsteil Osterwick im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/672 in Anlage III beigefügten Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Satzungstext durchzuführen.

Es wird die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                 23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/672 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Branse teilt mit, dass ein Bebauungsplan als Satzung veröffentlicht werde, selbiger gerade erst beschlossen worden sei und nun schon wieder geändert werden solle. Es sei für ihn nicht nachvollziehbar, dass für einen oder zwei Grundstückseigentümer wieder eine Bebauungsplanänderung herbeigeführt werden solle. Der in Rede stehende Weg sei bewusst als Fuß- und Radweg ausgewiesen worden und entsprechend sehe er ein Konfliktpotenzial gegeben, wenn der Grundstückseigentümer den Fuß- und Radweg nutze. Herr Branse ergänzt, dass er sich nach der Sinnhaftigkeit, den Fuß- und Radweg für andere Nutzungen freizugeben, frage. Er vertritt die Meinung, dass es keine Ausnahme für einen Einzelnen geben solle.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, dass jahrelang dafür gearbeitet worden sei, Restriktionen zu bekämpfen. Deshalb solle das Interesse auch nur eines Bauwilligen beachtet werden. Bei einem Ortstermin sei festgestellt worden, dass keine Ungerechtigkeit vorhanden sei, da das gegenüberliegende Grundstück auch von der Bebauungsplanänderung profitiere. Zu den Bebauungsplänen führt Herr Weber weiterhin allgemein aus, dass diese nur einen Rahmen darstellen und eventuelle Wünsche gestellt und geprüft werden können. Er sehe im konkreten Fall kein Konfliktpotenzial gegeben, da eine Durchfahrtssperre installiert werde.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass der Bauherr an die Gemeindeverwaltung mit seiner Bitte herangetreten sein und sein Anliegen durch die Gemeinde aktiv und positiv begleitet worden sei. Er vertrete die Meinung, dass die Verwaltung versuche, Bauwillige bei der Realisierung eines Bauvorhabens bestmöglich zu unterstützen, aber trotzdem eine genaue Abwägung zwischen Individualinteresse und etwaig gegenstehenden Interessen der Allgemeinheit erfolgen müsse.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing führt aus, dass der Fuß- und Radweg nur verkürzt und nicht gänzlich aufgehoben werden solle. Er könne den Wunsch des Bauherrn ohne weiteres nachvollziehen. Positiver Nebeneffekt der Änderung sei, so Herr Mensing, dass eine Verkehrsberuhigung erfolgen könne.

 

Ratsmitglied Branse weist darauf hin, dass durch den Bebauungsplan eine Bindung der Bauherren erfolgen und die Baugrenzen eingehalten werden sollen. Durch die Sonderwünsche der Bauherren würden Ressourcen in der Verwaltung gebunden, so Herr Branse. Er sehe in der neuerlichen Bebauungsplanänderung die Gefahr, dass selbiger durch Bauherren nicht mehr ernst genommen werde, da ja Wünsche nach einer Änderung geltend gemacht werden könnten. Entsprechend werde er gegen die Bebauungsplanänderung stimmen, so Herr Branse.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt führt aus, dass grundsätzlich ein Bebauungsplan einer Festschreibung von Rahmenbedingungen gleiche. Nur in Einzelfällen solle auf die Wünsche der Bauherren eingegangen werden, da bei der Aufstellung eines Bebauungsplans Grundstücke nicht immer nach den Ansprüchen der Bauherren ausgewiesen werden könnten, um eine volle Zufriedenheit der Bauwilligen zu erreichen. Deshalb stelle es für ihn kein Problem dar, in begründeten Fällen eine Änderung des Bebauungsplans herbeizuführen.


Fraktionsvorsitzender Weber macht deutlich, dass er das Empfinden habe, dass sowohl die Verwaltung als auch der Rat der Gemeinde Rosendahl nicht ernst genommen werde, da es in den Baugebieten zu große Einschränkungen wie z.B. Vorgabe zu den Verblendern oder den Dachpfannen gebe. Er schätze sich glücklich, dass durch eine Änderung des Bebauungsplans dem Wunsch eines Bauherrn entsprochen werden könne.

 

Bürgermeister Gottheil bedankt sich für die verschiedenen Ausführungen und ergänzt, dass durch die heutige Beschlussfassung das Verfahren gestartet werden könne, heute jedoch noch keine abschließende Entscheidung über die tatsächliche Änderung des Bebauungsplans getroffen werde.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: