Dem in Anlage I der Sitzungsvorlage Nr. IX/675 beigefügten
Beschlussvorschlag, als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird
zugestimmt. Dem nachträglich in der Sitzung vorgelegten Beschlussvorschlag zur
Stellungnahme der Handwerkskammer Münster vom 21.11.2018 wird zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage II aufgeführten und in den
Sitzungen nachträglich vorgelegten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken beinhalten.
Der Planungsstand wird bestätigt.
Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. IX/675 in Anlage III
beigefügten Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht zur 6.
Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Nördlich der Höpinger Straße“
im Ortsteil Darfeld gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich
auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB zu beteiligen..
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/675 und gibt Erläuterungen, auch bezüglich des angepassten Beschlussvorschlages, welcher den Ratsmitgliedern als Tischvorlage vorgelegt worden sei.
Ratsmitglied Branse möchte wissen, warum eine direkte Anfahrt über den Graben und den Bach auf das Grundstück nicht möglich sei und es nun über eine Kurve erfolgen solle.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass bei der Festlegung der Grundstücksgrenzen für das Grundstück „673“ ein konkretes Bauinteresse vorhanden gewesen sei und unter Berücksichtigung des geplanten Baukörpers immer noch eine entsprechende Anzahl an Stellplätzen auf dem Grundstück vorgehalten werden müsse. Durch den zukünftigen Bauherrn sei diese Alternative erarbeitet worden, um eine möglichst große Anzahl an Stellplätzen vorhalten zu können, so Herr Gottheil.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: