Es wird beschlossen, das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nordwestlich der Holtwicker Straße“ im Ortsteil Osterwick im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/672 in Anlage III beigefügten Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Satzungstext durchzuführen.

Es wird die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/672 und gibt Erläuterungen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilt mit, dass im Rahmen einer Ortsbesichtigung die Bauherren aufgefordert worden seien, einen entsprechenden Antrag an die Gemeinde Rosendahl zu stellen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck geht auf die beiden Varianten des Beschlussvorschlages ein. Er ergänzt, dass durch die abgeschrägte Verlegung des Fuß- und Radwegs eine Entschleunigung des Verkehrs erfolgen und eine andere Sichtachse ermöglicht werden solle. Entsprechend solle der Ausschuss eine Beschlussempfehlung für den Rat der Gemeinde Rosendahl über eine der beiden Varianten (entweder Beibehaltung jetziger Verkehrsführung oder Abschrägung) treffen, so Herr Lembeck.

 

Fraktionsvorsitzender Weber spricht sich für die B´90/Die Grünen-Fraktion für die gerade Variante des Beschlussvorschlages aus.

 

Ausschussmitglied Hemker ist der Meinung, dass die abgeknickte Variante des Beschlussvorschlages die richtige Variante sei, da hierdurch eine größtmögliche Einsehbarkeit gewährleistet werden könne.

 

Auch Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt spricht sich für die SPD-Fraktion für die abgeknickte Variante des Beschlussvorschlages aus. Er geht auf die Abgrenzung zwischen dem Grundstück und dem angrenzenden Fußweg ein und möchte wissen, ob zur Abgrenzung ein Zaun gesetzt werde, da er ansonsten befürchte, dass der Fußweg von PKW´s mitgenutzt werden könne.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erläutert, dass die Garage nicht direkt auf die Grenze gesetzt werden könne und es beabsichtigt sei, dass zurücksetzende Fahrzeuge den Weg nutzen können. Desweiteren solle eine Durchfahrtssperre angebracht werden, so Frau Brodkorb.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stimmt ihr zu, dass bei einer Durchfahrtssperre der Verkehr ausgebremst werde.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: