Beschluss: ungeändert beschlossen

Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/676 als Anlage I beigefügte Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen (Übergangsheimsatzung) wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 


Abstimmungsergebnis:                              einstimmig

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf besteht darauf, dass er zu Vergleichsmöglichkeiten eine Synopse über die alte und die neue Fassung der Übergangsheimsatzung wünsche.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt führt aus, dass sie es nicht nachvollziehen könne, warum noch eine Synopse zur Vergleichbarkeit zwischen der alten und der neuen Fassung der Übergangsheimsatzung vorgelegt werden solle. Sie habe sich die alte und die neue Fassung der Übergangsheimsatzung angeschaut und könne die Änderungen ohne weiteres nachvollziehen

 

Ausschussvorsitzender Eimers erklärt, dass man sich mit Hilfe der Synopse ein umfassendes Bild machen könne. Diese solle rechtzeitig vor der Sitzung des Rates am 13. Dezember 2018 vorgelegt werden.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf ergänzt, dass mit Hilfe der Synopse über die Übergangsheimsatz in der Fraktionssitzung beraten werden solle.

 

Ausschussvorsitzender Eimers äußert den Wunsch, dass die Synopse mit der Einladung zu der Sitzung des Rates am 13. Dezember 2018 zur Verfügung gestellt werden solle und lässt anschließend darüber abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                     5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Ausschussvorsitzender Eimers bedankt sich bei Herrn van Deenen für seine Ausführungen und verabschiedet hin.

 


Ausschussvorsitzender Eimers verweist auf die Sitzungsvorlage IX/676 und gibt Erläuterungen.

 

Fachbereichsleiter Croner führt aus, dass die Übergangsheimsatzung auf die jetzige Flüchtlingssituation angepasst werden müsse, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund von Vorkommnissen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber möchte wissen, warum eine genaue Benennung der genutzten Liegenschaften in der Satzung erfolgt sei.

 

Fachbereichsleiter Croner erörtert, dass die Übergangsheime kostenrechnende Einrichtungen seien und entsprechend mit Gebührensätzen gearbeitet werde, da Gegebenheiten der Liegenschaften unterschiedlich seien. Dies gelte aber nicht für von „privat“ angemietete Liegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen, so Herr Croner.

 

Ausschussmitglied Lethmate möchte wissen, ob die Übergangsheime nur für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden oder auch zur Unterbringung von Obdachlosen dienen. Auch möchte er wissen, welche Umstände vorliegen müssen, um von einer Obdachlosigkeit sprechen zu können.

 

Fachbereichsleiter Croner teilt mit, dass auch bei einer drohenden Obdachlosigkeit die Gemeinde zum Handeln verpflichtet sei und entsprechend für eine Unterkunft sorgen müsse.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf geht auf die Neuerungen in der Übergangsheimsatzung ein. Er äußert den Wunsch, dass durch die Verwaltung eine Synopse vorgelegt werde, damit hierdurch der Sachverhalt komplett nachvollzogen werden könne. Er vertritt die Meinung, dass ohne eine Synopse über die Änderungen in der Satzung keine Beschlussfassung erfolgen könne und ergänzt, dass die Änderungen in der Übergangsheimsatz für jeden ohne weiteres ersichtlich sein sollen.

 

Ausschussvorsitzender Eimers entgegnet, dass eine Vergleichbarkeit schon jetzt vorliege.

 

Fachbereichsleiter Croner weist darauf hin, dass die neue Satzung systematisch völlig neu aufgebaut und daher eine Gegenüberstellung schwierig darstellbar sei. Er ist der Meinung, dass die Satzung und die entsprechenden Änderungen überschaubar seien und ein Vergleich ohne weiteres ersichtlich sei.

 

Ausschussvorsitzender Eimers vertritt die Meinung, dass dem Handeln der Verwaltung vertraut werden könne und deshalb am heutigen Abend eine Beschlussempfehlung für den Rat gefasst werden solle.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: