1.    Die Gemeinde Rosendahl unterstützt grundsätzlich den Antrag der "Kinder-, Jugend- & Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V.", auf eine Verlängerung der Trägerschaft für die Offene Kinder- und Jugendarbeit, hält jedoch eine Verlängerung der Trägerschaft in Fünfjahresintervallen für angemessen.

 

Abstimmungsergebnis:                          7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen

 

2.    Dem Antrag der "Kinder-, Jugend- & Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V." auf Erhöhung des jährlichen Betriebskostenzuschusses ab 2019 von 50% der tatsächlichen und vom Kreis Coesfeld anerkannten Personal- und Sachkosten für zwei Vollzeitstellen wird entsprochen.

 

Abstimmungsergebnis:                          einstimmig

 

3.    Dem Antrag der "Kinder-, Jugend- & Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V." auf Übernahme der Mehrkosten bei den Gesamtkosten (Personal- und Sachkosten) für das Jahr 2018 in Höhe von 2.840,09 € wird entsprochen.

 

Abstimmungsergebnis:                          einstimmig

 


Ausschussvorsitzender Eimers verweist auf die Sitzungsvorlage IX/677 und gibt Erläuterungen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilt mit, dass über den Antrag innerhalb der CDU-Fraktion diskutiert worden sei, auch im Hinblick auf die Vorstellung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Rosendahl in der letzten Sitzung des Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschusses. Seine Fraktion möchte, dass mit der Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Rosendahl so verfahren werde, wie in anderen Kommunen auch. Herr Steindorf äußert den Wunsch, dass durch die Kinder-, Jugend- & Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V. ein jährlicher Sachstandsbericht vorgelegt werde. Er spricht sich dafür aus, dass die Befristung der Trägerschaft auf fünf Jahre Bestand haben solle, auch im Hinblick auf die Finanzierung.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt führt aus, dass auch in der SPD-Fraktion über den Antrag der Kinder-, Jugend- & Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V. beraten worden sei. Die Arbeit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Rosendahl werde geschätzt und solle weiterhin unterstützt werden, so Frau Kreutzfeldt. Sie spricht sich für eine Entfristung der Finanzierungszusage aus und ergänzt, dass die fachliche Aufsicht beim Kreisjugendamt Coesfeld liege, welche auch eine kontrollierende Funktion wahrnehme. Daher halte sie die Befristung auf 5 Jahre für nicht angemessen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber hält die Befristung für hinderlich, da seiner Meinung nach Verträge ohne dauerhafte soziale Sicherheit nicht mehr zeitgemäß seien. Über die Kündigungsmodalitäten könne ohne weiteres beraten werden, so Herr Weber.

 

Ausschussmitglied Gehling teilt mit, dass auch in der WIR-Fraktion über den Antrag beraten worden sei. Unstimmigkeit habe der Punkt 2 des Beschlussvorschlages mit der Nennung des Jahres 2019 hervorgerufen. Die WIR-Fraktion sehe in der Benennung des Jahres 2019 eine Planungsunsicherheit für die Kinder-, Jugend- & Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V. gegeben. Es bestehe der Wunsch der WIR-Fraktion, dass durch die Kinder-, Jugend- & Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V. vor der Verabschiedung des gemeindlichen Haushalts ein Kostenplan vorzulegen sei, so Frau Gehling.

 

Herr van Deenen von der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V. teilt mit, dass vom Träger jedes Jahr im Frühjahr für das Folgejahr eine Kostenschätzung dem Kreisjugendamt Coesfeld übergeben werden müsse. Diese Einschätzung liege somit vor der Verabschiedung des gemeindlichen Haushaltes vor und könne Beachtung finden. Aufgrund der tariflichen Gebundenheit nach dem TvöD SuE und eventueller Anpassungen/Veränderungen der Tarife sei es nicht möglich, eine 5-Jahres-Planung vorzulegen, so Herr van Deenen und ergänzt, dass bei einer Nichterreichung der prognostizierten Sachkosten eine Rückerstattung der bewilligten Mittel an das Kreisjugendamt Coesfeld erfolgen müsse. Aus diesem Grund sei der Antrag der "Kinder-, Jugend- & Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V." auf Erhöhung des jährlichen Betriebskostenzuschusses ab 2019 von 50% der tatsächlichen und vom Kreis Coesfeld anerkannten Personal- und Sachkosten für zwei Vollzeitstellen gestellt worden, so Herr van Deenen. Selbstverständlich könne bei einer Nichtverwendung der bewilligten Mittel über deren Rückerstattung an die Gemeinde gesprochen werden, stellt Herr van Deenen klar. Auch sei es kein Problem, der Gemeindeverwaltung eine Kopie des Antrages auf Übernahme der Betriebskosten zur Verfügung zu stellen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf betont, bei Zweckverbänden sei die Erfahrung gemacht worden, dass bei dauerhaften Verträgen kaum noch Zugriffsmöglichkeiten vorhanden seien. Über die beantragten Mittel der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V. müsse seines Erachtens nicht weiter beraten werden. Er könne sich mit dem Beschlussvorschlag im Großen und Ganzen einverstanden erklären. Künftig solle ein Sachstandsbericht mit eingefügt werden, so Herr Steindorf. Es solle eine lockere Vereinbarung über die Vorlage eines jährlichen Sachstands durch die OKJA geschlossen werden, ergänzt Herr Steindorf. Es solle nicht der Anschein aufkommen, dass durch die Vorlage eines Sachstandsberichtes der Ausschuss als Kontrollorgan fungieren wolle, so Herr Steindorf. Er ergänzt, man wolle sich nur eine Übersicht über die Personal- und Sachkosten hierdurch verschaffen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber geht auch auf die 5-Jahres-Bindung der Trägerschaft ein und freut sich über die Zustimmung der SPD-Fraktion gegen die Befristung der Arbeitsverträge. Er ergänzt, dass bisher keine vernünftige Kündigungsvereinbarung getroffen worden sei und dies nun geheilt werden könne. Zu der Befristung über die Trägerschaft führt Herr Weber aus, dass diese nicht mehr zeitgemäß sei.

 

Allgemeine Vertreterin Roters führt zu der Chronologie und der Bindungsfrist der Trägerschaft aus, dass seit dem Jahr 2007 durch den Kolping Rosendahl e.V. die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) durchgeführt werde und seitdem eine große Zufriedenheit mit der Arbeit vorhanden sei. Dies sei zu früheren Zeiten nicht immer gegeben gewesen, so Frau Roters. Im Jahr 2010 sei ein Grundlagenvertrag auch im Hinblick auf die genutzte Liegenschaft und deren Unterhaltung geschlossen worden. Aus diesen Gründen und um die finanziellen Absicherung über einen längeren Zeitraum für beide Seiten zu gewährleisten, sei die Vereinbarung über die Trägerschaft auf fünf Jahre abgeschlossen worden, so Frau Roters. Im September 2014 habe es termingerecht einen Antrag des Trägers auf Verlängerung und Erhöhung der Zuwendungen gegeben. Es wurde der Beschluss gefasst, den Vertrag über die Trägerschaft bis zum Jahr 2020 abzuschließen, bei gleichzeitiger Deckelung der Kosten bis 65.000 €. Sie sehe in der beantragten Verlängerung des Vertrages kein Problem und könne die Erhöhung der Mittel nachvollziehen, damit der Träger nicht über Gebühr belastet werde und steigende Personalkosten nicht zu Lasten der Qualität der Jugendarbeit gingen. Die Befristung auf fünf Jahre solle erhalten bleiben, um weiterhin eine gewisse Flexibilität und Anpassungsfähigkeit zu gewährleisten. Sie ergänzt, dass der Grundlagen- und Änderungsvertrag der Niederschrift beigefügt werden könne (siehe Anlage I und II) und führt aus, dass sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängere, sofern keine Kündigung des Vertrages erfolge. Sie führt aus, dass dem Antrag der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V. bis auf die Entfristung verwaltungsseitig gefolgt werden könne.

 

Ausschussvorsitzender Eimers bestätigt, dass bei Abschluss des Vertrages über die Bindungsfrist von 5 Jahren ein Konsens bestanden habe.

 

Ausschussmitglied Fleige-Völker erklärt, dass sie der Argumentation der Allgemeinen Vertreterin Roters folgen könne und die Planungssicherheit des Trägers nachvollziehbar sei. Auch sie wünsche, dass ein jährlicher Sachstandsbericht vorgelegt werde.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, dass der 5-Jahres-Zyklus vertraglich vereinbart sei und er davon ausgehe, dass bei Defiziten früher agiert werde. Er könne nicht verstehen, warum dann weiterhin eine Befristung vereinbart und ein Sachstandsbericht vorgelegt werden solle.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilt mit, dass er in einem Verzicht auf eine finanzielle Deckelung der Kosten mit der Folge, dass die Aufteilung zwischen der Gemeinde Rosendahl und dem Kreis zu einem tatsächlich Verhältnis von 50 % zu 50 % der Personal- und Sachkosten komme, kein Problem sehe. Auch sei damit weiterhin eine gewisse Planungssicherheit gegeben. Er gehe davon aus, dass bei Abweichungen direkt agiert werden könne. Entsprechend bleibe er dabei, die Trägerschaft befristet abzuschließen, zumal die Mittel fortlaufend beim entsprechenden Produkt in den gemeindlichen Haushalt eingestellt würden.

 

Herr van Deenen erläutert nochmals, dass der Gemeinde Rosendahl im Frühjahr eines jeden Jahres entsprechendes Zahlenwerk für das Folgejahr vorliege. Er sehe die Offene Kinder- und Jugendarbeit gut aufgestellt. Zum Personal führt Herr van Deenen aus, dass Florian Bonzol seine Tätigkeit bei der Offenen Kinder- und Jugendarbeit beendet habe Bei weiteren personellen Veränderungen könne für Nachbesetzungen und neue Verträge eine Befristung der Trägerschaft hinderlich sein.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt äußert, dass über die Unterpunkte 2 und 3 des Beschlussvorschlages im Ausschuss Einigkeit bestehe. Ihr erschließe es sich nicht, wenn im Vertrag ein halbes Jahr Kündigungsfrist vorhanden sei, warum dann noch eine Befristung auf 5 Jahre vereinbart werden solle. Sie vertrete die Meinung, dass durch eine Entfristung eine Perspektive gegeben werden solle.

 

Allgemeine Vertreterin Roters führt aus, dass bei einem Beschluss über eine weitere Verlängerung der Trägerschaft um fünf Jahre sie sich nicht vorstellen könne, dass eine Befristung einer gegebenenfalls notwendigen Neueinstellung entgegenstehe.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf resümiert, dass bei einem Verzicht auf die Bindungsfrist von 5 Jahren unter Beibehaltung der halbjährlichen Kündigungsfrist keine Sicherheiten für die Vertragsparteien vorhanden seien. Deshalb plädiere er für die Beibehaltung der 5-jährigen Laufzeit.

 

Fraktionsvorsitzender Weber kann sich nicht vorstellen, dass der Träger bei den gegebenen Vertragsbestandteilen eine Motivation einer Teamleitung erreichen könne. Er vertritt die Meinung, dass die Kündigungsfrist auf ein Jahr ausgeweitet werden solle.

 

Ausschussvorsitzender Eimers geht nochmals auf die 5-Jahres-Frist und die Kündigungsfristen ein.

 

Fraktionsvorsitzender Weber kann sich vorstellen, dass bei einer zukünftig möglichen neuen Konstellation im Gemeinderat durch den jetzigen Vertrag Unstimmigkeiten entstehen könnten. Dies solle vermieden werden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellt den Antrag auf Streichung der 5-Jahres-Frist.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf führt aus, dass die 5-jährige Bindungsfrist bei Ausweitung der Kündigungsfrist auf 1 Jahr bestehen bleiben solle.

 

Allgemeine Vertreterin Roters ergänzt, dass erst ein halbes Jahr vor Ablauf der 5-jährigen Bindungsfrist gekündigt werden solle, um für die Vertragsparteien Planungssicherheit zu geben.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: