Sitzung: 15.11.2018 Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: IX/677
1. Die Gemeinde Rosendahl unterstützt
grundsätzlich den Antrag der "Kinder-, Jugend- & Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V.",
auf eine Verlängerung der Trägerschaft für die Offene Kinder- und Jugendarbeit,
hält jedoch eine Verlängerung der Trägerschaft in Fünfjahresintervallen für
angemessen.
Abstimmungsergebnis: 7
Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
2. Dem
Antrag der "Kinder-, Jugend- &
Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V." auf Erhöhung des jährlichen
Betriebskostenzuschusses ab 2019 von 50% der tatsächlichen und vom Kreis
Coesfeld anerkannten Personal- und Sachkosten für zwei Vollzeitstellen wird
entsprochen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. Dem
Antrag der "Kinder-, Jugend- &
Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V." auf Übernahme der Mehrkosten
bei den Gesamtkosten (Personal- und Sachkosten) für das Jahr 2018 in Höhe von
2.840,09 € wird entsprochen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Eimers verweist auf die Sitzungsvorlage IX/677 und gibt Erläuterungen.
Fraktionsvorsitzender Steindorf teilt mit, dass über
den Antrag innerhalb der CDU-Fraktion diskutiert worden sei, auch im Hinblick
auf die Vorstellung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Rosendahl in der
letzten Sitzung des Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschusses. Seine
Fraktion möchte, dass mit der Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Rosendahl so verfahren werde, wie in anderen Kommunen auch. Herr Steindorf
äußert den Wunsch, dass durch die Kinder-, Jugend- & Familienhilfe Kolping
Rosendahl e.V. ein jährlicher Sachstandsbericht vorgelegt werde. Er spricht
sich dafür aus, dass die Befristung der Trägerschaft auf fünf Jahre Bestand
haben solle, auch im Hinblick auf die Finanzierung.
Ausschussmitglied Kreutzfeldt führt aus, dass auch
in der SPD-Fraktion über den Antrag der Kinder-, Jugend- & Familienhilfe
Kolping Rosendahl e.V. beraten worden sei. Die Arbeit der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit Rosendahl werde geschätzt und solle weiterhin unterstützt werden,
so Frau Kreutzfeldt. Sie spricht sich für eine Entfristung der Finanzierungszusage
aus und ergänzt, dass die fachliche Aufsicht beim Kreisjugendamt Coesfeld
liege, welche auch eine kontrollierende Funktion wahrnehme. Daher halte sie die
Befristung auf 5 Jahre für nicht angemessen.
Fraktionsvorsitzender Weber hält die Befristung für
hinderlich, da seiner Meinung nach Verträge ohne dauerhafte soziale Sicherheit
nicht mehr zeitgemäß seien. Über die Kündigungsmodalitäten könne ohne weiteres
beraten werden, so Herr Weber.
Ausschussmitglied Gehling teilt mit, dass auch in
der WIR-Fraktion über den Antrag beraten worden sei. Unstimmigkeit habe der
Punkt 2 des Beschlussvorschlages mit der Nennung des Jahres 2019 hervorgerufen.
Die WIR-Fraktion sehe in der Benennung des Jahres 2019 eine
Planungsunsicherheit für die Kinder-, Jugend- & Familienhilfe Kolping
Rosendahl e.V. gegeben. Es bestehe der Wunsch der WIR-Fraktion, dass durch die
Kinder-, Jugend- & Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V. vor der
Verabschiedung des gemeindlichen Haushalts ein Kostenplan vorzulegen sei, so
Frau Gehling.
Herr van Deenen von der Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V. teilt mit, dass vom Träger jedes Jahr im
Frühjahr für das Folgejahr eine Kostenschätzung dem Kreisjugendamt Coesfeld
übergeben werden müsse. Diese Einschätzung liege somit vor der Verabschiedung
des gemeindlichen Haushaltes vor und könne Beachtung finden. Aufgrund der
tariflichen Gebundenheit nach dem TvöD SuE und eventueller
Anpassungen/Veränderungen der Tarife sei es nicht möglich, eine
5-Jahres-Planung vorzulegen, so Herr van Deenen und ergänzt, dass bei einer
Nichterreichung der prognostizierten Sachkosten eine Rückerstattung der
bewilligten Mittel an das Kreisjugendamt Coesfeld erfolgen müsse. Aus diesem
Grund sei der Antrag der "Kinder-, Jugend- &
Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V." auf Erhöhung des jährlichen
Betriebskostenzuschusses ab 2019 von 50% der tatsächlichen und vom Kreis
Coesfeld anerkannten Personal- und Sachkosten für zwei Vollzeitstellen gestellt
worden, so Herr van Deenen. Selbstverständlich könne bei einer Nichtverwendung
der bewilligten Mittel über deren Rückerstattung an die Gemeinde gesprochen
werden, stellt Herr van Deenen klar. Auch sei es kein Problem, der
Gemeindeverwaltung eine Kopie des Antrages auf Übernahme der Betriebskosten zur
Verfügung zu stellen.
Fraktionsvorsitzender Steindorf betont, bei
Zweckverbänden sei die Erfahrung gemacht worden, dass bei dauerhaften Verträgen
kaum noch Zugriffsmöglichkeiten vorhanden seien. Über die beantragten Mittel
der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V. müsse seines
Erachtens nicht weiter beraten werden. Er könne sich mit dem Beschlussvorschlag
im Großen und Ganzen einverstanden erklären. Künftig solle ein
Sachstandsbericht mit eingefügt werden, so Herr Steindorf. Es solle eine
lockere Vereinbarung über die Vorlage eines jährlichen Sachstands durch die
OKJA geschlossen werden, ergänzt Herr Steindorf. Es solle nicht der Anschein
aufkommen, dass durch die Vorlage eines Sachstandsberichtes der Ausschuss als
Kontrollorgan fungieren wolle, so Herr Steindorf. Er ergänzt, man wolle sich
nur eine Übersicht über die Personal- und Sachkosten hierdurch verschaffen.
Fraktionsvorsitzender Weber geht auch auf die
5-Jahres-Bindung der Trägerschaft ein und freut sich über die Zustimmung der
SPD-Fraktion gegen die Befristung der Arbeitsverträge. Er ergänzt, dass bisher
keine vernünftige Kündigungsvereinbarung getroffen worden sei und dies nun
geheilt werden könne. Zu der Befristung über die Trägerschaft führt Herr Weber
aus, dass diese nicht mehr zeitgemäß sei.
Allgemeine Vertreterin Roters führt zu der
Chronologie und der Bindungsfrist der Trägerschaft aus, dass seit dem Jahr 2007
durch den Kolping Rosendahl e.V. die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)
durchgeführt werde und seitdem eine große Zufriedenheit mit der Arbeit
vorhanden sei. Dies sei zu früheren Zeiten nicht immer gegeben gewesen, so Frau
Roters. Im Jahr 2010 sei ein Grundlagenvertrag auch im Hinblick auf die
genutzte Liegenschaft und deren Unterhaltung geschlossen worden. Aus diesen
Gründen und um die finanziellen Absicherung über einen längeren Zeitraum für
beide Seiten zu gewährleisten, sei die Vereinbarung über die Trägerschaft auf
fünf Jahre abgeschlossen worden, so Frau Roters. Im September 2014 habe es
termingerecht einen Antrag des Trägers auf Verlängerung und Erhöhung der
Zuwendungen gegeben. Es wurde der Beschluss gefasst, den Vertrag über die
Trägerschaft bis zum Jahr 2020 abzuschließen, bei gleichzeitiger Deckelung der
Kosten bis 65.000 €. Sie sehe in der beantragten Verlängerung des Vertrages
kein Problem und könne die Erhöhung der Mittel nachvollziehen, damit der Träger
nicht über Gebühr belastet werde und steigende Personalkosten nicht zu Lasten
der Qualität der Jugendarbeit gingen. Die Befristung auf fünf Jahre solle
erhalten bleiben, um weiterhin eine gewisse Flexibilität und
Anpassungsfähigkeit zu gewährleisten. Sie ergänzt, dass der Grundlagen- und
Änderungsvertrag der Niederschrift beigefügt werden könne (siehe Anlage I und II) und führt aus, dass
sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängere, sofern keine
Kündigung des Vertrages erfolge. Sie führt aus, dass dem Antrag der Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V. bis auf die Entfristung
verwaltungsseitig gefolgt werden könne.
Ausschussvorsitzender Eimers bestätigt, dass bei
Abschluss des Vertrages über die Bindungsfrist von 5 Jahren ein Konsens
bestanden habe.
Ausschussmitglied Fleige-Völker erklärt, dass sie
der Argumentation der Allgemeinen Vertreterin Roters folgen könne und die
Planungssicherheit des Trägers nachvollziehbar sei. Auch sie wünsche, dass ein
jährlicher Sachstandsbericht vorgelegt werde.
Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, dass der
5-Jahres-Zyklus vertraglich vereinbart sei und er davon ausgehe, dass bei
Defiziten früher agiert werde. Er könne nicht verstehen, warum dann weiterhin
eine Befristung vereinbart und ein Sachstandsbericht vorgelegt werden solle.
Fraktionsvorsitzender Steindorf teilt mit, dass er
in einem Verzicht auf eine finanzielle Deckelung der Kosten mit der Folge, dass
die Aufteilung zwischen der Gemeinde Rosendahl und dem Kreis zu einem
tatsächlich Verhältnis von 50 % zu 50 % der Personal- und Sachkosten komme,
kein Problem sehe. Auch sei damit weiterhin eine gewisse Planungssicherheit
gegeben. Er gehe davon aus, dass bei Abweichungen direkt agiert werden könne.
Entsprechend bleibe er dabei, die Trägerschaft befristet abzuschließen, zumal
die Mittel fortlaufend beim entsprechenden Produkt in den gemeindlichen
Haushalt eingestellt würden.
Herr van Deenen erläutert nochmals, dass der
Gemeinde Rosendahl im Frühjahr eines jeden Jahres entsprechendes Zahlenwerk für
das Folgejahr vorliege. Er sehe die Offene Kinder- und Jugendarbeit gut
aufgestellt. Zum Personal führt Herr van Deenen aus, dass Florian Bonzol seine Tätigkeit
bei der Offenen Kinder- und Jugendarbeit beendet habe Bei weiteren personellen
Veränderungen könne für Nachbesetzungen und neue Verträge eine Befristung der
Trägerschaft hinderlich sein.
Ausschussmitglied Kreutzfeldt äußert, dass über
die Unterpunkte 2 und 3 des Beschlussvorschlages im Ausschuss Einigkeit
bestehe. Ihr erschließe es sich nicht, wenn im Vertrag ein halbes Jahr
Kündigungsfrist vorhanden sei, warum dann noch eine Befristung auf 5 Jahre
vereinbart werden solle. Sie vertrete die Meinung, dass durch eine Entfristung
eine Perspektive gegeben werden solle.
Allgemeine Vertreterin Roters führt aus, dass bei
einem Beschluss über eine weitere Verlängerung der Trägerschaft um fünf Jahre
sie sich nicht vorstellen könne, dass eine Befristung einer gegebenenfalls
notwendigen Neueinstellung entgegenstehe.
Fraktionsvorsitzender Steindorf resümiert, dass
bei einem Verzicht auf die Bindungsfrist von 5 Jahren unter Beibehaltung der
halbjährlichen Kündigungsfrist keine Sicherheiten für die Vertragsparteien
vorhanden seien. Deshalb plädiere er für die Beibehaltung der 5-jährigen
Laufzeit.
Fraktionsvorsitzender Weber kann sich nicht
vorstellen, dass der Träger bei den gegebenen Vertragsbestandteilen eine
Motivation einer Teamleitung erreichen könne. Er vertritt die Meinung, dass die
Kündigungsfrist auf ein Jahr ausgeweitet werden solle.
Ausschussvorsitzender Eimers geht nochmals auf die
5-Jahres-Frist und die Kündigungsfristen ein.
Fraktionsvorsitzender Weber kann sich vorstellen,
dass bei einer zukünftig möglichen neuen Konstellation im Gemeinderat durch den
jetzigen Vertrag Unstimmigkeiten entstehen könnten. Dies solle vermieden
werden.
Fraktionsvorsitzender Weber stellt den Antrag auf
Streichung der 5-Jahres-Frist.
Fraktionsvorsitzender Steindorf führt aus, dass
die 5-jährige Bindungsfrist bei Ausweitung der Kündigungsfrist auf 1 Jahr
bestehen bleiben solle.
Allgemeine Vertreterin Roters ergänzt, dass erst
ein halbes Jahr vor Ablauf der 5-jährigen Bindungsfrist gekündigt werden solle,
um für die Vertragsparteien Planungssicherheit zu geben.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: