1.    Die Gemeinde Rosendahl unterstützt grundsätzlich den Antrag der "Kinder-, Jugend- & Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V." auf eine Verlängerung der Trägerschaft für die Offene Kinder- und Jugendarbeit, hält jedoch eine Verlängerung der Trägerschaft in Fünfjahresintervallen für angemessen.

 

Abstimmungsergebnis:                          19 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen

 

2.    Dem Antrag der "Kinder-, Jugend- & Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V." auf Erhöhung des jährlichen Betriebskostenzuschusses ab 2019 von 50% der tatsächlichen und vom Kreis Coesfeld anerkannten Personal- und Sachkosten für zwei Vollzeitstellen wird entsprochen.

 

Abstimmungsergebnis:                          23 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

 

3.    Dem Antrag der "Kinder-, Jugend- & Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V." auf Übernahme der Mehrkosten bei den Gesamtkosten (Personal- und Sachkosten) für das Jahr 2018 in Höhe von 2.840,09 € wird entsprochen.

 

Abstimmungsergebnis:                          einstimmig

 


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/677 und gibt Erläuterungen.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt beantragt für die SPD-Fraktion die getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte des Beschlusses. Dies begründet er damit, dass durch eine befristete Finanzierungszusage der Träger nur mit befristeten Arbeitsverträgen arbeiten könne. Aus diesem Grunde werde eine Entfristung der Finanzierungszusage durch die Gemeinde gewünscht, so Herr Kreutzfeldt.

 

Auch Fraktionsvorsitzender Weber spricht sich gegen eine Befristung der Finanzierung bzw. Trägerschaft aus. Nach seinem Verständnis könne man sich jedes Jahr einen Überblick verschaffen, um entsprechend oder notfalls zu agieren.

 

Ratsmitglied Branse führt aus, dass über die OKJA Rosendahl das Kreisjugendamt die Aufsichtsfunktion wahrnehme. Die Jugendarbeit müsse weiter unterstützt werden, so Herr Branse. Er vertritt die Meinung, dass eine Befristung der Finanzierung bzw. Trägerschaft vielfältige Gefahren für die Involvierten berge, da u.a. nur befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden können und dies seiner Meinung nach zu Lasten der Kinder-, Jugend- & Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V. gehe. Entsprechend schließt er sich dem Wunsch der SPD-Fraktion nach einer Entfristung der Trägerschaft an.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stimmt den Fraktionsvorsitzenden Kreutzfeldt und Weber und Ratsmitglied Branse zu, dass eine Befristung von Arbeitsverträgen nicht gut sei. Zu dem Beschlussvorschlag teilt Herr Steindorf mit, dass dieser im Fachausschuss ausführlich diskutiert worden sei, dies auch durch die klarstellenden Worte der Allgemeinen Vertreterin Roters. Für die CDU-Fraktion teilt Herr Steindorf mit, dass bei der Befristung von 5 Jahren geblieben werden solle, da eine Kündigung beiderseitig jederzeit unter Einhaltung von Fristen möglich sei.

 

Bürgermeister Gottheil sieht die Vereinbarung als positiv an. Eigentlich sei die Laufzeit des aktuell gültigen Vertrages bis 2020 festgelegt gewesen. Durch die Aufhebung der Finanzierungsobergrenze und Anwendung für die Restvertragslaufzeit und den Beschlussvorschlag zur weiteren Verlängerung der Zusammenarbeit werde die Trägerschaft faktisch bis 2025 festgelegt, so Herr Gottheil. Auch werde dem Wunsch nach finanzieller Nachbesserung und der Herausnahme der Deckelung der Personal- und Sachkosten wohl stattgegeben.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt bleibt dabei, dass die Befristung aus der Vereinbarung heraus genommen werden solle. Diese sei nicht notwendig, da bei der Vorlage von begründeten Sachverhalten eine Kündigung unter Einhaltung von Fristen möglich sei. Er sehe keine Notwendigkeit, die Kinder-, Jugend- & Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V. mit befristeten Verträgen in die Pflicht zu nehmen.


Fraktionsvorsitzender Weber findet es gut, dass die Aufteilung der Sach- und Personalkosten nun zu gleichen Teilen und damit gerecht zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeinde Rosendahl erfolge. Auch er sehe einen Nachteil in der Befristung der Trägerschaft für den Kolping Rosendahl e.V., da selbige nur befristete Arbeitsverträge abschließen können. Entsprechend spricht er sich weiterhin gegen die Befristung der Trägerschaft aus.

 

Ratsmitglied Branse empfindet es als moralisch nicht gut, wenn weiterhin eine Befristung der Trägerschaft vorgenommen werde und der Kolping Rosendahl e.V. nur befristete Arbeitsverträge abschließen könne. Er wünsche, dass keine Befristung festgeschrieben werde, damit der Kolping Rosendahl e.V. beim Abschluss von Arbeitsverträgen frei agiere könne. Bei einer Befristung der Trägerschaft werde er gegen  Punkt 1 des Beschlussvorschlages stimmen und den Punkten 2 und 3 zustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing führt aus, dass im Rahmen der Sitzung des Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschusses über die Zuschüsse zu Kindertagesstätten diskutiert worden sei, und ergänzt, dass der Personalsektor in den Kindertagesstätten auch nicht abgedeckt sei und selbige auch nicht mit befristeten Verträgen arbeiteten.

 

Allgemeine Vertreterin Roters geht auf den § 9 der Grundvereinbarung mit dem Kolping Rosendahl e.V. ein. Zu der Bindungsfrist teilt Frau Roters mit, dass der Zeitraum auch seitens Kolping Rosendahl e.V. seinerzeit gewünscht worden sei, um sich über diesen Zeitraum nicht länger binden zu müssen. Diese Praxis habe bisher gut funktioniert, so Frau Roters und deshalb solle es bei der Befristung der Trägerschaft auf 5 Jahre bleiben.

 

Fraktionsvorsitzender Weber könne sich vorstellen, dass seinerzeit der Kolping Rosendahl e.V. für eine Befristung der Trägerschaft gewesen sei. Eine Befristung sei aber heutzutage nicht mehr zeitgemäß, so Herr Weber. Der Kolping Rosendahl e.V. wünsche sie auch nicht mehr. Deshalb solle seiner Meinung nach die Befristung der Trägerschaft entfallen.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass ausreichend Argumente für und gegen eine Befristung der Trägerschaft ausgetauscht worden seien und lässt anschließend über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages abstimmen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: