Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Herabstufung der Landesstraße L 571 im Bereich der Ortsdurchfahrt Osterwick, und zwar von der K 32 (Kreisverkehr) bis zur L 577 (Kreisverkehr Straßen von Entrammes) beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) zu stellen und die notwendigen Verhandlungen und Gespräche zur Umstufung zu führen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/681 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Branse teilt mit, dass in der vergangenen Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses keine optimale bildliche Darstellung der Maßnahme erfolgt sei, so dass seines Erachtens die Zuhörer der Thematik nicht hätten folgen können. Er sehe es als eine logische Konsequenz, aufgrund der jahrelange Diskussionen, an, dass die Herabstufung der L571 nun erfolge solle. Er gibt zu bedenken, dass mit der Übertragung der L571 auf die Gemeinde Rosendahl auch das Planungsrecht und die Verkehrssicherungspflicht auf die Gemeinde übertragen werde. Hieraus sei zu folgern, so Herr Branse, dass die Gemeinde auch in die Unterhaltspflicht für die L571 eintreten müsse. Er teilt mit, dass durch den Vorgang an sich eine Unsicherheit bei den Bürgern bezüglich einer Veranlagung nach der KAG-Satzung Rosendahl hervorgerufen werden könne. Er sei gespannt, wie die weiteren Verhandlungen mit dem Landesbetrieb „Straßen.NRW“ verlaufen werden.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die L571 sich in keinem guten baulichen Zustand befinde. Zu der Übertragung der L571 auf die Gemeinde Rosendahl teilt Bürgermeister Gottheil mit, dass die Straße entweder in einem sanierten Zustand oder im jetzigen Zustand (bevorzugte Variante), dann jedoch mit einem finanziellen Beitrag des Landesbetriebs „Straßen.NRW“, übergeben werden solle. Er ergänzt, dass – sollte der Landesbetrieb „Straßen.NRW“ einen finanziellen Ausgleich zahlen - weitere Fördermittel beantragt werden sollten, um eine Beitragslast für die Anlieger und den kommunalen Eigenanteil so gering wie möglich zu halten. Im Anschluss daran, so Bürgermeister Gottheil, könne dann mit der Planung zur Umgestaltung der L571 begonnen werden. Die heutige Beschlussfassung sei nur der erste formale Schritt zu einer möglichen Übertragung der L571 auf die Gemeinde Rosendahl, erläutert Bürgermeister Gottheil. Er stellt klar, dass bei einem nicht ansprechenden Angebot des Landesbetriebs „Straßen.NRW“ die Gemeinde Rosendahl der Herabstufung der L571 nicht zustimmen werde. Bei Vorliegen neuer Fakten werde entsprechend wieder berichtet, so Bürgermeister Gottheil.

 

Ratsmitglied Branse erörtert, dass zur Übertragung der L571 auf die Gemeinde Rosendahl ein entsprechender Antrag an den Landesbetrieb „Straßen.NRW“ gestellt werden müsse, woraus der Landesbetrieb eine mögliche Herabstufung ableiten könne. Er könne sich vorstellen, dass mit der Herabstufung auch die Darfelder Straße im OT Osterwick mit auf die Gemeinde Rosendahl übertragen werden könne, um für diesen Bereich auch Planungshoheit zu erzielen.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass der Bereich von dem Kreisverkehr am ehemaligen Funkturm bis zu dem Kreisverkehr am Ortsrand an die Gemeinde Rosendahl übertragen werden könne. Aus Gesprächen mit dem Landesbetrieb „Straßen.NRW“ habe er mitgenommen, dass dem Antrag auf Herabstufung u.a. nur dann zugestimmt werde, wenn gleichzeitig die vom Kreis errichteten Kreisstraßen (beginnend am ehemaligen Funkturm über den Kreisverkehr Richtung Horst bis zum Kreisverkehr an der Schöppinger Straße) zur Landesstraße heraufgestuft werden. Dann könne vom Funkturm aus quasi l. Dem Landesbetrieb „Straßen.NRW“ sei daran gelegen, ein lückenloses Landstraßensystem vorzuhalten. Daher spricht er sich augenblicklich gegen eine Herabstufung der Darfelder Straße zur Gemeindestraße aus.


Fraktionsvorsitzender Weber teilt mit, dass die Herabstufung der L571 schon lange im Fokus sei, damit entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden können. Er gehe davon aus, dass Fördergelder durch das Land NRW und im Rahmen des „IKEK“ generiert werden können, welche zu Senkung des gemeindlichen Kostenanteils herangezogen werden könnten. Er bittet darum, dass eventuelle Kostenanteile der Anlieger nach der KAG-Beitragssatzung Rosendahl im Blick gehalten werden.

 

Bürgermeister Gottheil bittet darum, die Thematik nur sachlich anzugehen und keine Emotionen herein zu bringen. Er geht auf die momentane Beratung der Landesregierung NRW über die Abschaffung der Beiträge nach dem KAG ein. Er könne sich vorstellen, dass künftige Fördermittel womöglich nicht nur den gemeindlichen Anteil reduzieren, sondern auf die Komplettkosten angerechnet werden könnten. Er sehe Initiativen gegen die KAG-Beitragssatzung im Sinne einer Komplettabschaffung als nicht sinnvoll an. Zudem glaube er nicht daran, dass die Kostenbeiträge durch das Land NRW erstattet werden. Er gehe davon aus, dass – sollte keine ausreichende Erstattung durch das Land NRW erfolgen -Projekte aufgrund der Zahllast nicht umgesetzt werden können oder zur Refinanzierung Steuermittel herangezogen werden müssten, wie z.B. eine Grundsteuer C. Zu der Beitragslast von Anliegern teilt Bürgermeister Gottheil mit, dass er sich derzeit nicht vorstellen könne, dass regelmäßig fünfstellige Beträge zu entrichten seien. Zur Veranschaulichung der Maßnahme könne er sich vorstellen, dass Einwohnerversammlungen stattfinden werden. Auch bestätigt er noch einmal, dass durch die heutige Beschlussfassung der erste formale Schritt zu einer möglichen Herabstufung der L571 erfolgen könne.

 

Ratsmitglied Lembeck verlässt von 20.30 Uhr bis 20.32 Uhr die Sitzung.

 

Fraktionsvorsitzender Weber könne sich vorstellen, dass bei einer Nichtabschaffung der KAG-Beitragserhebung durch das Land NRW weiterhin nur die Gemeinde Fördermittel auf den gemeindlichen Kostenanteil anrechnen könne und Anlieger die Kosten voll zu tragen haben.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass die CDU-Landtagsfraktion die Absicht haben solle, dass Anliegerbeiträge auch ohne hohe Zinslast gestundet werden könnten. Auch er sehe es so, dass Anlieger durch eine mögliche Beitragslast finanziell nicht überfordert werden sollen. Dies könne eben auch durch Stundungen erreicht werden, so Bürgermeister Gottheil. Aber dieses sei alles noch gesetzlich zu manifestieren, so Bürgermeister Gottheil. Er vertritt die Meinung, dass bei Wohneigentum durch die Anlieger auch die Bereitschaft vorhanden sein solle, dass ein Beitrag zur Steigerung der Wohnqualität geleistet werden solle. 

 

Fraktionsvorsitzender Mensing äußert den Wunsch, dass der Beschlussvorschlag an der Leinwand des Sitzungssaales projiziert werde. Er stellt klar, dass es mit der heutigen Beschlussfassung nicht darum gehe, wie die L571 eventuell ausgebaut werden könne oder ob eine Veranlagung nach der KAG-Beitragssatzung Rosendahl erfolgen könne. Es solle heute nur der erste Schritt zu einer möglichen Übernahme eines Teilabschnitts der L571 durch die Gemeinde vorgenommen werden.

 

Ratsmitglied Branse teilt mit, dass ihm die Aussagen von Fraktionsvorsitzender Mensing wohl bewusst seien, aber nicht den Bürgern. Er spreche sich für ein Entgegenkommen an die Anlieger bei einer eventuellen Zahllast von Seiten der Gemeinde aus. Er gibt zu bedenken, dass Anlieger, welche schon einen Anliegerbeitrag geleistet haben, nicht noch weiter belastet werden sollen. Er sehe die Planung zu der Umgestaltung der L571 als positiv an und die weitere Vorgehensweise werde politisch begleitet und entsprechend beschlossen.

 

Ratsmitglied Deitert äußert, dass seiner Meinung nach die heutige Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt in eine falsche Richtung gehe. Er vertritt die Meinung, da sich die Hauptstraße im OT Osterwick in einem schlechten baulichen Zustand befinde und dass an diesem Umstand auf jeden Fall etwas geändert werde.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt teilt mit, dass heute nur der erste formale Schritt unternommen werde, ob die L571 in die Verantwortung der Gemeinde Rosendahl übertragen werden könne. Zu der Hauptstraße im OT Osterwick führt Herr Kreutzfeldt aus, dass diese Thematik ein wichtiges Projekt im Rahmen des „IKEK“ sei und er davon ausgehe, dass die Bürgerschaft hinter diesem Projekt stehe.

 

Ratsmitglied Rahsing wünscht, dass nun eine Beschlussfassung über den beschlussvorschlag erfolgen solle. Daher beantragt er die Abstimmung.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellt klar, dass – sollten Fördermittel generiert werden können, welche den kommunalen Anteil mindern - durch den Landesbetrieb „Straßen.NRW“ die L571 saniert an die Gemeinde Rosendahl übergeben werden solle. Er stehe dafür ein, dass mögliche Fördermittel nicht nur auf den kommunalen Anteil angerechnet werden sollen, sondern allen Beteiligten zu Gute kommen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: