Beschluss: ungeändert beschlossen

Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/678 als Anlage I beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW in der Gemeinde Rosendahl (Wasserverbandsgebühren) wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze-Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/678 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek möchte wissen, wer der Maßnahmenträger bei den Maßnahmen am Legdener Mühlenbach sei.

 

Bürgermeister Gottheil teilt dazu mit, dass der Wasser- und Bodenverband „Dinkel“ an dem Legdener Mühlenbach mit Fördermitteln der Bezirksregierung Münster Renaturierungsmaßnahmen vornehme. Die Gemeinde Rosendahl könne im Rahmen dieser Maßnahme wohl Ökopunkte erwerben, so Bürgermeister Gottheil. Er ergänzt, dass ansonsten keine gemeindlichen Mittel in die Maßnahme eingebracht worden seien.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellt klar, dass es unterschiedliche Angaben zwischen den Flächenangaben des Wasser- und Bodenverbandes „Dinkel“ und der Gemeinde Rosendahl gebe. Er stellt die Bitte, dass die entsprechenden Daten überprüft werden sollen.


Hierzu teilt Produktverantwortliche Berger mit, dass die Daten aus dem letzten Jahr seien und aufgearbeitet werden müssten. Dies sei aber mit dem vorhandenen Personal aufgrund des großen Aufwandes im Moment nicht umzusetzen, so Frau Berger. Es sei das Ziel, dass alle Daten in das Kassensystem der Gemeinde Rosendahl eingepflegt werden, ergänzt Frau Berger.

 

Ausschussmitglied Tendahl möchte wissen, ob die Anlieger im Baugebiet „Nordwestlich der Holtwicker Straße“ im OT Osterwick noch Zahlungen zu leisten haben.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass mit allen Anliegern Grundstückskaufverträge inkl. Vereinbarungen zur Entrichtung von Ablösebeträgen abgeschlossen worden seien und keine separaten Forderungen mehr an die Anlieger gestellt werden.

 

Ausschussmitglied Reints möchte wissen, wie die Größen der versiegelten Flächen ermittelt werden.

 

 

 

Produktverantwortliche Berger teilt mit, dass alle Flächen als versiegelt angesehen werden, die nicht mehr dem Ursprung der Fläche entsprechen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing führt aus, dass als Maßstab für die Berechnung der Wasserverbandsgebühren die Gemeinde Rosendahl die Flächengröße des Grundstücks und die Zugehörigkeit der Teilflächen zu den Flächenarten „versiegelte Flächen“ und „übrige Flächen“ (übrige Flächen = unversiegelte Flächen und Waldflächen) genommen werde und ergänzt, dass für die Gebührenfestsetzung 90 % der Kosten den Eigentümern der versiegelten Flächen und 10 % der Kosten den Eigentümern der übrigen Flächen zugeordnet werden. Er ergänzt, dass es in anderen Kommunen noch den veralteten anderen Abrechnungsmodus gebe.

 

Ausschussmitglied Tendahl möchte den Sachstand zu dem Regenrückhaltebecken „Hennewich“ im OT Darfeld wissen.

 

Bürgermeister Gottheil kann berichten, dass mit dem Grundstückseigentümer eine grundsätzliche Einigung über den erforderlichen Grunderwerb/-tausch erzielt worden sei und für das Haushaltsjahr 2019 ein investiver Ansatz im Haushalt veranschlagt werde.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: