Herr Wübbelt vom Fachbereich IV – Planen und Bauen – erläuterte ausführlich anhand einer Power-Point Präsentation die Schadensklassifizierung der gemeindlichen Hauptkanäle. Zunächst gelte es, die Voraussetzungen für die Schadensklassifizierung zu schaffen. Hierfür sei ein Spülen der Kanäle und eine Kamerabefahrung erforderlich. Danach werden die Aufnahmen ausgewertet und die Schäden entsprechend dokumentiert. Auf der Grundlage des Merkblattes M 149 der Abwassertechnischen Vereinigung erfolgt die Klassifizierung der gemeindlichen Hauptkanäle in 5 Schadensklassen. Die Zuordnung zur Schadensklasse 4 setze keine Mängel an dem Kanal voraus. Bei der Zuordnung zur Schadensklasse 3 liegen geringfügige Mängel (Abflusshindernisse, Korrosionsschäden, Risse und Verformungen etc.) vor. Bei der Schadensklasse 2 seien schon u.a. leichte Risse (bis 5 cm) und leichte Rohrbrüche, sowie auch leichte Schäden in den Abzweigen gegeben. Ähnliche Schäden, aber schon in stärkerem und ausgeprägterem Ausmaß, führen zur Schadensklassifizierung 1. Bei der Zuordnung zur Schadensklasse 0 sei dann beispielweise überhaupt kein Abfluss mehr vorhanden, Rohre seien absolut verschoben, der gesamte Kanal habe Korrosionsschäden und sei teilweise schon zusammengefallen. Hier sei dann eine sofortige Sanierung der Kanäle notwendig. Zzt. seien von den 61,25 km Kanalisation in Rosendahl 56,95 km befahren und davon ca. 60 % ausgewertet. Zusammenfassend sei festzustellen, dass das Kanalnetz überwiegend in einem guten Zustand sei, parziell seien aber Sanierungsmaßnahmen – wie jetzt im Bereich Oberdarfeld – erforderlich.

 

Der Ausschuss nahm diese Ausführungen zur Kenntnis.

 

Im Anschluss beantwortete Herr Wübbelt die Fragen der Ausschussmitglieder.