Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/685 als Anlage I beigefügte 17. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen (Übergangsheimsatzung) wird unter Kenntnisnahme der als Anlage II beigefügten Gebührenkalkulation 2019 beschlossen.

 

Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze-Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/685 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Rahsing verlässt von 21.17 Uhr bis 21.19 Uhr die Sitzung.

 

Ausschussmitglied Branse teilt mit, dass er die Hoffnung gehabt habe, zu sehen, ob ein Eigenbau oder eine Vermietung finanziell günstiger für die Gemeinde Rosendahl sei. Dies sei ihm aufgrund der vorgelegten Kalkulation nicht möglich, so Herr Branse. Er spricht den Wunsch aus, dass künftig eine detaillierte Aufstellung zu Eigenbau und Vermietung vorgelegt werde.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass im OT Holtwick eine Liegenschaft bereits erworben worden sei und der Erwerb einer weiteren Liegenschaft im OT Osterwick noch erfolgen solle. Er ergänzt, dass sich die Gemeinde Rosendahl als Vermieter um jegliche Belange rund um die Vermietung kümmern müsse, welches bei einer Anmietung nicht gegeben sei. Er spricht sich dafür aus, dass Objekte nur zu einem ortsüblichen Mietzins angemietet werden sollen. Zu dem Eigentum an einer Liegenschaft teilt Bürgermeister Gottheil mit, dass sich zu einer Nachnutzung Gedanken gemacht werden könne. Er betont, dass der Gemeinde Rosendahl nicht genügend eigener Wohnraum zur Verfügung stehe und deshalb weitere Objekte erworben werden solle. Da es bei Untervermietungen teilweise zu Schwierigkeiten gekommen sei, werde vornehmlich der Erwerb von Liegenschaften angestrebt, so Bürgermeister Gottheil.

 

Ausschussmitglied Reints gibt bekannt, dass das Obergeschoss der Liegenschaft an der Billerbecker Straße im OT Darfeld aufgrund des fehlenden Brandschutzes nicht genutzt werden könne. Er möchte wissen, wer für die Aufrechterhaltung des Brandschutzes zuständig sei. Auch möchte er wissen, wie die Begrifflichkeit „Obdachlos“ auszulegen sei.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass sich die Liegenschaft an der Billerbecker Straße im OT Darfeld im Eigentum der Gemeinde Rosendahl befinde und somit die Gemeinde Rosendahl eigentlich für die Aufrechterhaltung des Brandschutzes zuständig sei. Da ins Obergeschoss jedoch eine Holztreppe führe, würden die Maßnahmen zu dem Brandschutz Kosten nach sich ziehen und deshalb sei es sinnvoller und wirtschaftlicher, das Obergeschoß ungenutzt zu belassen. Zu der Begrifflichkeit „Obdachlos“ führt Bürgermeister Gottheil aus, dass für jegliche Personen, denen der Verlust einer Wohnmöglichkeit drohe, die Gemeinde verpflichtet sei, Abhilfe zu schaffen und für eine Unterbringung der bedrohten Person zu sorgen. Durch die herrschende Situation aufgrund des Zuflusses von Asylbewerbern im Gemeindegebiet seien kaum noch Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden, so Bürgermeister Gottheil. Aus diesem Grund solle der Bestand an gemeindeeigenen Liegenschaften zur Unterbringung hilfebedürftiger Personen erweitert werden, ergänzt Bürgermeister Gottheil.

 

Ausschussmitglied Söller möchte wissen, ob die Übergangsheime mit einem WLAN-Netz ausgestattet seien.

 

Bürgermeister Gottheil teilt hierzu mit, dass die entsprechenden Telekomleitungen freigeschaltet seien und die gemeindlichen Gebäude in der 50. KW 2019 wohl über ein entsprechendes WLAN-Netz verfügen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: