Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2019 wie folgt beschlossen:

 

a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube    104,48 €,

 

b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen               7,07 €,

 

c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben             5,70 €.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/687 und gibt Erläuterungen.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: