Beschluss: ungeändert beschlossen

Die der Sitzungsvorlage IX/684 als Anlage I beigefügte 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/684 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Lethmate möchte wissen, wie der § 4 der Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Rosendahl auszulegen sei bzw. dessen Anwendung umgesetzt werde, um die Angaben der Besitzer verwaltungsseitig zu überprüfen. Er halte diese Formulierung für entbehrlich, wenn keine tatsächliche Überprüfung der Angaben an der betroffenen Liegenschaft erfolge.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass als Reduzierungstatbestand sich die Liegenschaft mit entsprechender Entfernung im Außenbereich befinden müsse. Die Lage der Liegenschaft könne beispielsweise mittels Google Earth ermittelt werden, erläutert Bürgermeister Gottheil. Eine präzisere Antwort könne der Niederschrift als Antwort beigefügt werden, ergänzt Bürgermeister Gottheil.

 

Ratsmitglied Lethmate spricht sich für eine tatsächliche Überprüfung der Angaben zu einer Reduzierung der Hundesteuer sowohl im Innen- wie auch im Außenbereich aus. Er möchte wissen, warum die Reduzierung der Hundesteuer im Innenbereich 50 % und im Außenbereich nur 25 % betrage.

 

Bürgermeister sagt auch hierzu eine Antwort über die Niederschrift zu.

 

Antwort:

 

Siehe Anlage I zu dieser Niederschrift

 

Ratsmitglied Branse erklärt, er sehe die Möglichkeit gegeben, Zusammenfassungen der Unterpunkte der Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Rosendahl vorzunehmen, um eine konkretere und objektivere Betrachtung der Anträge auf Reduzierung der Hundesteuer vorzunehmen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: