Beschluss: ungeändert beschlossen

Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/689 als Anlage beigefügte Entgeltregelung für die Wasserversorgung in der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen.

 

Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze-Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/689 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Fedder möchte wissen, ob entsprechende Haushaltsmittel in den gemeindlichen Haushalt für Investitionen eingestellt werden.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass zu den Investitionen verwaltungsseitig Gespräche geführt worden seien und man übereingekommen sei, die Summe in Höhe von 500.000 € in den gemeindlichen Haushalt einzustellen. Es könne bei Bedarf aber auch noch mehr zur Mittel  in den gemeindlichen Haushalt eingestellt werden, so Herr Gottheil.

 

Produktverantwortliche Berger teilt mit, dass die Wasserpreisanpassung schon bekannt gegeben worden sei und in die vorliegende Berechnung Aufnahme gefunden habe. Zu der letzten entgeltlichen Anpassung für die Herstellung von Wasserhausanschlüssen teilt Frau Berger mit, dass diese aus dem Jahr 2002 datiere. Sie ergänzt, da in den kommenden Jahren große Investitionen in die Wasserversorgung vorgenommen werden solle, die entsprechenden Kostenfaktoren neu berechnet werden und es müsse mit Steigerungen der Abgaben gerechnet werden, so Frau Berger.

 

Ausschussmitglied Fedder möchte weiter wissen, ob entsprechende Haushaltsmittel für Wasseranschlüsse bei Grundstücksverkäufen veranschlagt seien. Auch interessiere ihn, wie viele Liegenschaften schon mit einem Wasseranschluss versehen seien.

 

Produktverantwortliche Berger teilt mit, dass die Grundstückseigentümer durch die Gemeinde Rosendahl eine Rechnung über den Wasseranschluss bekommen. Ca. 5 bis 10 Liegenschaften befänden sich noch in einem schwebenden Verfahren bezüglich des Wasseranschlusses, so Frau Berger. Sie macht deutlich, dass sich die Preise für einen Wasseranschluss mit der Verabschiedung der Änderung der Entgeltregelungen für die Wasserversorgung zum 01. Januar 2019 ändern.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing geht auf die Hausanschlusskosten ein und teilt mit, dass nach seinem Verständnis zukünftig bei Neubauten durch die Stadtwerke Coesfeld GmbH 20 lfd. Meter Leitungen verlegt werden und die restliche Strecke bis zu dem Hausanschluss durch den Eigentümer selbst. Er regt an, dass bei Erneuerungen der Rohrleitungen auch direkt eine Erneuerung der Hausanschlüsse erfolgen solle. Er möchte wissen, ob alle Liegenschaftseigentümer verpflichtet seien einen Übergabeschacht zu errichten.

 

Produktverantwortliche Berger führt aus, dass die Altleitungen vorerst bestehen bleiben, und ergänzt, dass das Leitungssystem durch die Gemeinde Rosendahl bis in die Liegenschaft verlegt werde und die Gemeinde Rosendahl somit unterhaltspflichtig sei.

 

Ausschussmitglied Tendahl äußert, dass nach seinem Verständnis der Liegenschaftseigentümer das Leitungssystem bis an die Straße in Eigenregie zu verlegen habe.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass bei der Verlegung eine Reduzierung des Flächenverbrauchs erfolgen solle und eine Verdichtung des Innenbereichs vorgenommen werden solle.

 

Ausschussmitglied Hemker möchte wissen, wie bei der Erneuerung von Hausanschlüssen vorgegangen werden und ob diesbezüglich ein Schacht neu erstellt werden müsse.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek führt aus, dass die Kosten für einen Anschluss

bekannt seien und diese Kosten regelmäßig angepasst werden sollen. Er vertritt die Meinung, dass vorhandene Schächte beibehalten werden sollen.

 

Ausschussmitglied Branse vertritt die Meinung, dass ein zentraler Punkt für alle Versorgungsanschlüsse gelegt werden solle, um dadurch einen komprimierten Überblick über die Anschlüsse zu haben.

 

Produktverantwortliche Berger teilt mit, dass der Zähler-/Übergabeschacht an der Grundstücksgrenze auf öffentlichen Grund gesetzt werde und danach müsse der Liegenschaftsbesitzer selber für die Weiterleitung sorgen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: