Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt möchte wissen, ob nach der Herabstufung der L571 zur Gemeindestraße (Hauptstraße im OT Osterwick) bei künftigen Baumaßnahmen eine Anwendung der Rosendahler KAG-Beitragssatzung erfolgen könne.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass eine Pflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz (Erhebung von Beiträgen bei einer kompletten Straßensanierung) nach der Herabstufung der L571 zu einer Gemeindestraße entstehen könne. Im Landtag NRW sei von der SPD-Landtagsfraktion ein Antrag zu der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in NRW gestellt worden, mit der Folge, dass den Kommunen durch die Landesregierung NRW diese ausfallenden Anliegerbeiträge erstattet werden sollen. Die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in NRW sei auch das Ansinnen der Unterschriftenaktion des Bundes der Steuerzahler und damit auch der Initiative aus Gescher, so Bürgermeister Gottheil. Er ergänzt, dass sowohl die Landesregierung NRW wie auch der Städte- und Gemeindebund (StGB) NRW eine Stellungnahme zu der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge abgegeben hätten. Ein dauerhafter Verzicht auf KAG-Beitrage widerspreche derzeit aber dem geltenden Recht. Ergänzend teilt Bürgermeister Gottheil mit, dass zu dieser Thematik noch viele Fragen zu klären seien und noch vollkommen unklar sei, ob und ggf. wie die Landesregierung die ausfallenden Anliegerbeiträge an die Kommunen erstatten werde. Aus diesen Gründen habe die Rosendahler KAG-Beitragssatzung weiterhin Bestand und müsse bei entsprechenden Maßnahmen weiterhin angewandt werden. Durch die Bezirksregierung Münster sei davor gewarnt worden, auf die Erstellung von Bescheiden nach der KAG-Beitragssatzung zu verzichten, da die Finanzierung dieser Beiträge beispielsweise durch das Land noch vollkommen unklar sei, so Bürgermeister Gottheil. Er stellt klar, dass die Hauptstraße im OT Osterwick in keinem guten baulichen Zustand sei. Aus diesem Grund solle versucht werden, so Bürgermeister Gottheil, den Straßenbaulastträger Straßen.NRW zu verpflichten, die Hauptstraße entweder grundsaniert zu übergeben oder entsprechende Mittel für die grundlegende Sanierung zu erstatten. Bürgermeister Gottheil spricht sich für die Übergabe der Hauptstraße im jetzigen Zustand (mit Abstandszahlung durch Straßen.NRW) aus, damit die Kommune Maß und Art des Umbaus selbst gestalten könne. Durch die Aufnahme der Maßnahme „Umgestaltung der Hauptstraße im OT Osterwick“ ins IKEK werde eine Refinanzierung angestrebt, so Bürgermeister Gottheil und erläutert, dass die Differenz zwischen den bewilligten Fördergeldern und den tatsächlichen Kosten mittels der gültigen KAG-Beitragssätze auf die Anwohner umgelegt werden solle.

 

Fraktionsvorsitzender Weber führt aus, dass die Rosendahler KAG-Beitragssatzung im Flurbereinigungsverfahren Darfeld nicht angewandt werde, obwohl dort auch ein Straßenausbau stattfinden solle.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert, dass durch den Fraktionsvorsitzenden Weber eine Privat-Petition bezüglich der Rechtmäßigkeit des gefassten Ratsbeschlusses vom 05. Oktober 2017 zu der Übernahme des 20 %-igen Eigenanteils im Rahmen der Flurbereinigung Darfeld für Wegebau- und Kompensationsmaßnahmen bei der Landesregierung NRW eingereicht worden sei. Bürgermeister Gottheil stellt nochmals klar, dass bei dem Flurbereinigungsverfahren im OT Darfeld die Bezirksregierung Münster – Amt 33 – Maßnahmenträger und die Gemeinde Rosendahl nur Beteiligter sei. Aufgrund dessen könne die Rosendahler KAG-Beitragssatzung keine Anwendung finden. Er ergänzt, dass die Gemeinde Rosendahl durch die Übernahme des Eigenanteils im Rahmen der Flurbereinigung, rd. 12 km neu ausgebaute Wirtschaftswege bekomme, welche durch Einsatz von gemeindeeigenen Mittel so nicht erstellt werden könnten.