Beschluss: ungeändert beschlossen

Die der Sitzungsvorlage IX/684 als Anlage I beigefügte 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze-Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/684 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Fedder teilt mit, dass nach seinem Verständnis der 1. Wachhund bei der Hundesteuer reduziert werden könne und weitere Hunde bei der Hundesteuer nicht reduziert werden könnten.

 

Produktverantwortliche Berger bestätigt die Einschätzung von Ausschussmitglied Fedder, dass nur für einen Hund die Hundesteuer reduziert werden könne.

 

Ausschussmitglied Reints teilt mit, dass er die Reduzierung der Hundesteuer für einen Wachhund kritisch und moralisch bedenklich sehe, da er eine Ungleichbehandlung zu normalen Hunden sehe, da diese zum Teil auch wertvolle Hilfen für die jeweiligen Besitzer darstellen. Kritisch sehe er zudem die Haltungsbedingungen von Wachhunden auf den Gehöften.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek führt aus, dass ein Haushund anders zu sehen sei als ein Wachhund, und begründet dies in der Übernahme der Aufgaben eines Wachhundes. Er weist entschieden zurück, dass die Haltungsbedingungen eines Hofhundes kritisch zu sehen seien.

 

Ausschussmitglied Rahsing äußert, dass es keine Aussagen über Haltungsbedingungen von Hunden auf Gehöften gebe. Er vertrete die Meinung, dass Wachhunde aus Sicherheitsgründen gehalten werden und deshalb eine Reduzierung der Hundesteuer erfolgen könne.

 

Ausschussmitglied Branse bringt es auf den Punkt, dass nach seiner Intention Nutz- und Gebrauchshunde eine Reduzierung der Hundesteuer erfahren könnten.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing möchte wisse, was gewerbliche Hundezüchter an Steuern zu entrichten haben und wie viele Hundezüchter es im Gemeindegebiet gebe.

 

Produktverantwortliche Berger führt aus, dass Zuchthunde nicht unter die Hundesteuermerkmale fallen. Die ehemalige Zwingersteuer gebe es nicht mehr, so Frau Berger und ergänzt, dass die Anzahl an Hundezüchtern im Gemeindegebiet nicht bekannt sei.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass bei der Hundebestandserhebung Hunde ermittelt worden seien, für die keine Hundesteuer entrichtet worden sei und entsprechend die Aufforderungen an die Besitzer erfolgt sei, die Hunde umgehend bei der Gemeinde Rosendahl anzumelden und die fällige Hundesteuer zu entrichten. Auch ihm sei keine Anzahl von Hundezüchtern im Gemeindegebiet bekannt, so Herr Gottheil.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: