Bürgermeister Gottheil teilt zu der 9. und 10. Planänderung vor dem Feststellungsbeschluss für die Erdgasfernleitung „Zeelink II“ Folgendes mit:

 

9. Planänderung vor Planfeststellungsbeschluss Zeelink II von Station Dämmerwald bis Station Legden


Die Erlaubnis zur Grundwasserentnahme und Einleitung, der entsprechende Plan liegt der Niederschrift als Anlage I bei.

 

- Der vorliegende Antrag ergebe sich aus Ergänzungen und Konkretisierungen der im Rahmen der Planfeststellung eingereichten Unterlagen – Kapitel: Wasserrechtliche Belange und Beweissicherung

 

- Im Rahmen der umfangreichen Untersuchungen seien weitere Infos zu Boden, Geologie und Grundwasser ermittelt worden

 

- Es könnten daher den vorliegenden Anträgen konkrete Einleitstellen Grundwasser entlang der Trasse zugeordnet werden (unter Beachtung der maximalen hydraulischen Leistungsfähigkeit, der Grundwasserhaltungsabschnitte, sicherer Grundwasserabsenkung (für den Rohrgraben))

 

- Einleitstellen auf Rosendahler Gebiet:

Dinkel (kurz nach Kreisgrenze / Gescher)

Holtwicker Bach (Nähe Kläranlage)

 

Nach Rücksprache mit Herrn Wübbelt habe der Wasser- und Bodenverband „Dinkel“ keine Bedenken geäußert, aber um Terminabsprache und Begehung vorab gebeten

 

Nach Rücksprache mit Frau Brunsmann - Kreis Coesfeld (untere Wasserbehörde) - lägen die Unterlagen dort noch nicht vor (sie seien wohl im Hausumlauf unterwegs); es würden aber dort die Unterlagen geprüft, auch bzgl. Einleitungsmengen etc.. Eine entsprechende Stellungnahme werde abgegeben.

 

Dementsprechend sei der Vorschlag der Verwaltung, dass zum Trassenverlauf keine Bedenken geäußert werden, so Bürgermeister Gottheil.

 

Zu der 10. Planänderung vor Planfeststellungsbeschluss teilt Bürgermeister Gottheil Folgendes mit:

 

Es lägen ergänzende Maßnahmenblätter zum Landespflegerischen Begleitplan (LBP) vor.

 

- Aus zeitlichen Gründen und erst nach Abstimmung mit den zuständigen Höheren und Unteren Naturschutzbehörden seien die fachlich ermittelten artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen nachträglich flächenscharf konkretisiert und durch vertragliche Vereinbarungen dinglich gesichert worden.

 

- Die Pläne seien ergänzend und dokumentieren die Umsetzung und konkrete Flächenzuordnung und somit abschließend die Vollständigkeit. Die Pläne liegen der Niederschrift als Anlage II bei.

Die 3. Seite der als Anlage II beigelegten Pläne zeige die Darstellung der Flächen-Nr. 50 und der Maßnahmentypen: Brache, Blühstreifen, Optimierung der Feldbewirtschaftung.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass der Vorgang sehr technisch und komplex sei, dies u.a. wegen der Unterquerungen und der technischen Berechnungsformel. Frau Brunsmann von der unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld prüfe, wie es tatsächlich in den Örtlichkeiten aussehe.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragt an, ob das gesammelte Grundwasser auch abgeleitet werde.

 

Dies wird durch Fachbereichsleiterin Brodkorb insoweit beantwortet, dass Fragen zur Grundwasserhaltung nur von Fachleuten geprüft und begleitet werden können. Zu Einzelheiten nehme der Kreis Coesfeld Stellung.