Sitzung: 22.11.2018 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Bürgermeister Gottheil teilt zu der 9. und 10.
Planänderung vor dem Feststellungsbeschluss für die Erdgasfernleitung „Zeelink
II“ Folgendes mit:
9. Planänderung vor
Planfeststellungsbeschluss Zeelink II von Station Dämmerwald bis Station Legden
Die Erlaubnis zur
Grundwasserentnahme und Einleitung, der entsprechende Plan liegt der
Niederschrift als Anlage I bei.
- Der vorliegende Antrag ergebe sich aus Ergänzungen und
Konkretisierungen der im Rahmen der Planfeststellung eingereichten Unterlagen –
Kapitel: Wasserrechtliche Belange und Beweissicherung
- Im Rahmen der umfangreichen Untersuchungen seien weitere Infos zu
Boden, Geologie und Grundwasser ermittelt worden
- Es könnten daher den vorliegenden Anträgen konkrete Einleitstellen
Grundwasser entlang der Trasse zugeordnet werden (unter Beachtung der maximalen
hydraulischen Leistungsfähigkeit, der Grundwasserhaltungsabschnitte, sicherer
Grundwasserabsenkung (für den Rohrgraben))
- Einleitstellen auf Rosendahler Gebiet:
Dinkel (kurz nach Kreisgrenze / Gescher)
Holtwicker Bach (Nähe Kläranlage)
Nach Rücksprache mit Herrn Wübbelt habe der Wasser- und Bodenverband
„Dinkel“ keine Bedenken geäußert, aber um Terminabsprache und Begehung vorab
gebeten
Nach Rücksprache mit Frau Brunsmann - Kreis Coesfeld (untere
Wasserbehörde) - lägen die Unterlagen dort noch nicht vor (sie seien wohl im
Hausumlauf unterwegs); es würden aber dort die Unterlagen geprüft, auch bzgl.
Einleitungsmengen etc.. Eine entsprechende Stellungnahme werde abgegeben.
Dementsprechend sei der Vorschlag der Verwaltung, dass zum
Trassenverlauf keine Bedenken geäußert werden, so Bürgermeister Gottheil.
Zu der 10. Planänderung vor
Planfeststellungsbeschluss teilt Bürgermeister Gottheil Folgendes mit:
Es lägen ergänzende Maßnahmenblätter zum Landespflegerischen
Begleitplan (LBP) vor.
- Aus zeitlichen Gründen und erst nach Abstimmung mit den
zuständigen Höheren und Unteren Naturschutzbehörden seien die fachlich
ermittelten artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen und
Ausgleichsmaßnahmen nachträglich flächenscharf konkretisiert und durch
vertragliche Vereinbarungen dinglich gesichert worden.
- Die Pläne seien ergänzend und dokumentieren
die Umsetzung und konkrete Flächenzuordnung und somit abschließend die
Vollständigkeit. Die Pläne liegen der Niederschrift als Anlage II bei.
Die 3. Seite der als Anlage II beigelegten Pläne zeige die
Darstellung der Flächen-Nr. 50 und der Maßnahmentypen: Brache, Blühstreifen,
Optimierung der Feldbewirtschaftung.
Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass der Vorgang sehr
technisch und komplex sei, dies u.a. wegen der Unterquerungen und der
technischen Berechnungsformel. Frau Brunsmann von der unteren Wasserbehörde des
Kreises Coesfeld prüfe, wie es tatsächlich in den Örtlichkeiten aussehe.
Fraktionsvorsitzender Weber fragt an, ob das gesammelte
Grundwasser auch abgeleitet werde.
Dies wird durch Fachbereichsleiterin Brodkorb insoweit
beantwortet, dass Fragen zur Grundwasserhaltung nur von Fachleuten geprüft und
begleitet werden können. Zu Einzelheiten nehme der Kreis Coesfeld Stellung.