Ratsmitglied Deitert möchte wissen, ob die Möglichkeit bestehe, eine Auflistung über die Erträge und finanziellen Vorteile aus Windkraftenergieanlagen anzufertigen und zur Verfügung zu stellen.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass bei Windkraftenergieanlage zwischen den einzelnen Formen nach Größe und Alter der Anlage unterschieden werden müsse. Er gehe davon aus, dass zu den Erträgen und finanziellen Vorteilen eine Auflistung über Gesamtsummen angefertigt und zur Verfügung gestellt werden könne. Er gibt noch zu bedenken, dass im Rahmen der Anlage von Windkraftenergieanlagen auch die Instandsetzung/Sanierung von Wirtschaftswegen erfolgt sei und die Gemeinde hierdurch einen Vorteil erlangt habe.

 

Ratsmitglied Branse stellt die gewünschte Auflistung angesichts des hierzu notwendigen Aufwandes in Frage. Dies auch aufgrund der Beachtung der verschiedenen Formen bei den Windkraftenergieanlagen. Vor Anfertigung der Auflistung solle der Aufwand zur Erstellung geprüft werden, um diesen möglichst gering zu halten, so Herr Branse.

 

Bürgermeister Gottheil vertritt auch die Meinung, dass der Aufwand zur Erstellung der Auflistung gering gehalten werden solle.

 

Anmerkung:

 

Die Gewerbesteuereinnahmen aus Windkraftenergieanlagen belaufen sich in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 auf ca. 50.000 €. Tendenziell wird im Haushaltsjahr 2019 ff. mit höheren Gewerbesteuereinnahmen aus Windkraftenergieanlagen gerechnet.