1.            Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 mit ihren weiteren Bestandteilen und Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich im Beratungsgang ergebenden Anpassungserfordernisse und Änderungsbeschlüsse, die in einer Änderungsliste Nr. 4, zuzüglich der aus der Hebesatzanpassungen beim Produkt 16.001 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ ergebenden Veränderungen (Ertrag -126.400 €, Einzahlung -126.400 €), zusammengefasst sind, beschlossen. Die Änderungsliste Nr. 4 wird der Niederschrift als Anlage I beigefügt.

 

Abstimmungsergebnis:                 22 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen

 

2.                   Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass abweichend vom Stellenplanentwurf anstelle einer E 5-Stelle eine E 6-Stelle und anstelle einer E 9b-Stelle eine E 9c-Stelle ausgewiesen wird.

 

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Vorberatungen in den Fachausschüssen, der Anwesenheit von ihm und Frau Eske in den Haushaltsberatungen der einzelnen gemeindlichen Fraktionen und die abschließende Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) am 13. Februar 2019. Des Weiteren weist Bürgermeister Gottheil auf die 3. Änderungsliste zum Haushaltsentwurf 2019 (Stand: 18.02.2019) hin, die den Ratsmitgliedern als Tischvorlage ausgehändigt wird. Ebenfalls als Tischvorlage liegen den Ratsmitgliedern die aktualisierte Haushaltssatzung 2019 sowie der aktualisierte Gesamtergebnis- und –finanzplan 2019 vor, die dem Protokoll als Anlage II und III beigefügt werden. In der 3. Änderungsliste sind die sich aus den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vom 13. Februar 2019 ergebenden Änderungen eingearbeitet worden. Bezüglich des Stellenplans habe es noch zwei Änderungen gegeben. In der Finanzbuchhaltung habe es – bedingt durch eine Mutterschutz- und die sich anschließende Elternzeit - einen neuen Stellenzuschnitt gegeben, der eine tarifliche Anpassung notwendig mache, und zwar die Umwandlung einer E 5-Stelle in eine E 6-Stelle. Im Bereich Jobcenter seien die Aufgaben durch Trennung von Leistungsgewährung und Fallmanagement neu verteilt worden, was zu einer tariflichen Anpassung einer E 9b-Stelle in eine E 9c-Stelle geführt habe.

 

Anschließend wird über den weiteren Ablauf der Sitzung diskutiert. Mehrheitlich wurde befürwortet, zunächst Stellungnahmen zum CDU-Antrag auf Steuersenkung abzugeben und dann darüber abzustimmen, sodann die Haushaltsreden zu halten und abschließend über die gesamte Haushaltssatzung abzustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf verzichtet auf eine ausführliche Erläuterung des CDU-Antrages und verweist inhaltlich auf seine noch zu haltende Haushaltsrede.

 

Ratsmitglied Branse geht auf den Presseartikel der CDU-Fraktion ein. Die Ausführungen liegen der Niederschrift als Anlage IV bei.

 

Anschließend stellt Ratsmitglied Branse folgenden Antrag:

 

Der § 6 der Haushaltssatzung der Gemeinde Rosendahl für das Haushaltsjahr 2019 soll wie folgt beschlossen werden:


Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer:

 

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                 auf      270 v.H.

für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                        auf      255 v.H.

 

Gewerbesteuer:                                                                                                                auf      465 v.H.

 

Fraktionsvorsitzender Weber verliest zu dieser Thematik Auszüge aus seiner vorbereiteten Haushaltsrede. Die Auszüge aus der Haushaltsrede liegen der Niederschrift als Anlage V bei.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt erklärt, dass seine Fraktion den Antrag ablehne, da er zu spät komme. Eine Grundsteuerreform stehe unmittelbar bevor und werde zwangsläufig den Rat dazu bringen, sich mit den Grundsteuerhebesätzen zu befassen. Außerdem seien für das Jahr 2019 die Steuerbescheide bereits versandt; die Erstellung und das Versenden der Änderungsbescheide würden unangemessene zusätzliche Kosten auslösen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing gibt zu bedenken, dass eine derartige Senkung der Grundsteuer B, wie Herr Branse vorgeschlagen habe, zu erheblichen finanziellen Nachteilen für die Gemeinde führen werde. Es würden nicht nur die geringeren Erlöse zu Buche schlagen, sondern eine Hebesatzfestsetzung unterhalb der fiktiven Hebesätze auch negative Auswirkungen auf die Bemessung der Kreisumlage haben, da ein fiktiver, und nicht der tatsächliche Hebesatz bei der Bemessung der Kreisumlagezahlung zu Grunde gelegt werde. Der Gemeinde Rosendahl würden also fiktiv Einkünfte angerechnet, die faktisch nicht vorlägen. Er könne daher den Antrag nur ablehnen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf lehnt den Antrag von Herrn Branse ebenfalls ab und verweist erneut auf seine Haushaltsrede. Seiner Fraktion gehe es bezüglich der angedachten Steuersenkung in erster Linie darum, ein Signal zu geben.

 

Fraktionsvorsitzender Weber spricht sich ebenfalls gegen den Antrag von Herrn Branse aus. Geringere Einnahmen führten dazu, dass der Gemeinde weniger Geld zur Verfügung stehende und wichtige Projekte geschoben werden müssten.

 

 

 

 

 

 

Bürgermeister Gottheil spricht sich deutlich und grundsätzlich gegen jede Senkung der bisherigen Hebesätze aus. Er verweist auf die im vorgelegten Gesamtfinanzplan in Zeile 39 ausgewiesene stetige Abnahme der Liquidität der Gemeinde. Für 2021 und 2022 sei bereits jetzt ein Minusbetrag in Höhe von mehr als 2 Mio. € ausgewiesen. Diese negative Entwicklung werde durch eine Senkung der Hebesätze auch noch forciert.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellt den Antrag auf geheime Abstimmung bezüglich des CDU-Antrags.

 

Bürgermeister Gottheil lässt über den Antrag von Herrn Weber auf geheime Abstimmung zum CDU-Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

10 Ja-Stimmen

12 Nein-Stimmen

3 Enthaltungen.

 

Da der Antrag auf geheime Abstimmung der Zustimmung eines Fünftels der Ratsmitglieder bedarf, ist der Antrag somit angenommen.

 

Anschließend lässt Bürgermeister Gottheil zunächst über den weitergehenden Antrag von Herrn Branse abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

1   Ja-Stimmen

24 Nein-Stimmen

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Auf den Hinweis von Fraktionsvorsitzenden Weber, dass eine Befürwortung der Senkung der Hebesätze Verwaltungskosten in Höhe von rund 10.000 € auslöse, entgegnet Ratsmitglied Lethmate, dass finanzielle Erwägungen in diesem Zusammenhang nicht ausschlaggebend sein dürften, zumal diese Mehrkosten hätten vermieden werden können, wenn die Haushaltsberatungen früher stattgefunden hätten.

 

Bürgermeister Gottheil entgegnet, dass es zwar formal richtig sei, dass eine frühere Beratung die doppelte Versendung von Bescheiden hätte verhindern können. Es sei aber aus personellen und sachlichen Gründen die Vorlage des Haushaltsentwurfes zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich gewesen. Die zeitliche Vorgehensweise sei auch mit den Fraktionen abgestimmt gewesen. Es sei für ihn allerdings auch befremdlich, dass das Ansinnen auf Senkung der Hebesätze in der von ihm und Frau Eske besuchten CDU-Haushaltsklausur überhaupt nicht angekündigt bzw. thematisiert worden sei. Derartige Erörterungen machten seines Erachtens den Sinn solcher Haushaltsgespräche aus.

 

Ratsmitglied Espelkott wirft ein, dass der Antrag seitens der CDU auch früher hätte gestellt werden können.

 

Ratsmitglied Gövert verweist auf die noch höheren Hebesätze in der benachbarten Gemeinde Laer.

 

Ratsmitglied Lethmate gibt zu bedenken, dass die Bescheide für die Grund- und Gewerbesteuer grundsätzlich nicht jedes Jahr zu versenden seien, sondern nur im Falle der Veränderung der Hebesätze.

 

Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass die jährlichen Steuerläufe auch andere Abgaben beträfen und die Gebührenhöhe jährlich schwanken würde. Ein jährlicher Versand sei daher unter Berücksichtigung der eingesetzten Fachsoftware (alle Abgabenarten werden softwaretechnisch in einem Bescheid ausgewiesen) unumgänglich.

 

Anschließend werden für die anstehende geheime Abstimmung einvernehmlich die Verwaltungsmitarbeiter Herbert Kortüm und Anne Brodkorb zu Stimmauszählern bestimmt. Nach Aushändigung der Stimmzettel erfolgt die geheime Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion auf Senkung der Hebesätze durch Aufsuchen der Wahlkabine und Abgabe des Stimmzettels in eine Wahlurne.

 

Die Auszählung der Stimmzettel ergibt folgendes

 

Abstimmungsergebnis:

 

14 Ja-Stimmer

11 Nein-Stimmen

 

Damit ist der Antrag der CDU-Fraktion angenommen.

 

Ratsmitglied Eimers verlässt um 20.20 Uhr die Sitzung.

 

Daraufhin stellt Bürgermeister Gottheil folgenden Antrag:

 

Der investive Ansatz des § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Rosendahl für das Haushaltsjahr 2019 soll wie folgt beschlossen werden:

 

Der Gesamtbetrag für Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 2.124.100 € festgesetzt.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf sieht hierfür noch keine Notwendigkeit, da erst in 2021 die Liquidität in der Planung nicht mehr gegeben sei.

 

Auch Ratsmitglied Branse lehnt den Antrag ab, da der Wegfall der Erlöse durch Senkung der Hebesätze überschaubar sei.

 

Bürgermeister Gottheil lässt über seinen Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

2   Ja-Stimmen

16 Nein-Stimmen

5   Enthaltungen.

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Bürgermeister Gottheil bittet anschließend, mit dem Hinweis auf die sich aus den Fraktionsgrößen ableitende Reihenfolge, zunächst den Fraktionsvorsitzenden Steindorf (CDU) seine Haushaltsrede zu halten. Es folgen die Reden des Fraktionsvorsitzenden Mensing (WIR) und des Fraktionsvorsitzenden Kreutzfeldt (SPD) sowie des Fraktionsvorsitzenden Weber (Bündnis 90/Grüne). Die Haushaltsreden sind als Anlagen VI - IX dem Protokoll beigefügt.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass analog zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine getrennte Abstimmung über den Beschlussvorschlag vorgenommen wird.

 

Bürgermeister Gottheil macht deutlich, dass er sich bekanntermaßen gegen eine Senkung der Hebesätze ausgesprochen habe, er dem Gesamthaushalt und damit auch der Haushaltssatzung trotz der veränderten Hebesätze in § 6 aber selbstverständlich zustimmen werde, da er sehr viele positive Ansätze enthalte.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt erkundigt sich, ob die durch erneuten Versand der Steuerbescheide entstehenden Kosten über die Änderungsliste Nr. 3 berücksichtigt seien.

 

Bürgermeister Gottheil verneint dies. Mögliche Überschreitungen müssten durch überplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen abgewickelt werden. Eine weitere Anpassung der Werte entsprechender Haushaltsermächtigungen erfolgt nicht.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: