1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 mit ihren weiteren Bestandteilen und Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich im Beratungsgang ergebenden Anpassungserfordernisse und Änderungsbeschlüsse, die in einer Änderungsliste Nr. 4, zuzüglich der aus der Hebesatzanpassungen beim Produkt 16.001 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ ergebenden Veränderungen (Ertrag -126.400 €, Einzahlung -126.400 €), zusammengefasst sind, beschlossen. Die Änderungsliste Nr. 4 wird der Niederschrift als Anlage I beigefügt.
Abstimmungsergebnis: 22
Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
2. Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass abweichend vom Stellenplanentwurf anstelle einer E 5-Stelle eine E 6-Stelle und anstelle einer E 9b-Stelle eine E 9c-Stelle ausgewiesen wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist
auf die Vorberatungen in den Fachausschüssen, der Anwesenheit von ihm und Frau
Eske in den Haushaltsberatungen der einzelnen gemeindlichen Fraktionen und die
abschließende Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) am 13. Februar
2019. Des Weiteren weist Bürgermeister Gottheil auf die 3. Änderungsliste zum
Haushaltsentwurf 2019 (Stand: 18.02.2019) hin, die den Ratsmitgliedern als
Tischvorlage ausgehändigt wird. Ebenfalls als Tischvorlage liegen den
Ratsmitgliedern die aktualisierte Haushaltssatzung 2019 sowie der aktualisierte
Gesamtergebnis- und –finanzplan 2019 vor, die dem Protokoll als Anlage II und III beigefügt werden. In
der 3. Änderungsliste sind die sich aus
den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vom 13. Februar
2019 ergebenden Änderungen eingearbeitet worden. Bezüglich des Stellenplans habe es noch zwei Änderungen gegeben. In der
Finanzbuchhaltung habe es – bedingt durch eine Mutterschutz- und die sich
anschließende Elternzeit - einen neuen Stellenzuschnitt gegeben, der eine
tarifliche Anpassung notwendig mache, und zwar die Umwandlung einer E 5-Stelle
in eine E 6-Stelle. Im Bereich Jobcenter seien die Aufgaben durch Trennung von
Leistungsgewährung und Fallmanagement neu verteilt worden, was zu einer
tariflichen Anpassung einer E 9b-Stelle in eine E 9c-Stelle geführt habe.
Anschließend wird über den weiteren Ablauf der Sitzung diskutiert.
Mehrheitlich wurde befürwortet, zunächst Stellungnahmen zum CDU-Antrag auf
Steuersenkung abzugeben und dann darüber abzustimmen, sodann die Haushaltsreden
zu halten und abschließend über die gesamte Haushaltssatzung abzustimmen.
Fraktionsvorsitzender Steindorf verzichtet auf eine ausführliche
Erläuterung des CDU-Antrages und verweist inhaltlich auf seine noch zu haltende
Haushaltsrede.
Ratsmitglied Branse geht auf den Presseartikel der CDU-Fraktion ein. Die
Ausführungen liegen der Niederschrift als Anlage
IV bei.
Anschließend stellt Ratsmitglied Branse folgenden Antrag:
Der § 6 der Haushaltssatzung der Gemeinde Rosendahl für das Haushaltsjahr 2019 soll wie folgt beschlossen werden:
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie
folgt festgesetzt:
Grundsteuer:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 270 v.H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 255 v.H.
Gewerbesteuer: auf 465 v.H.
Fraktionsvorsitzender Weber verliest zu dieser Thematik Auszüge aus
seiner vorbereiteten Haushaltsrede. Die Auszüge aus der Haushaltsrede liegen
der Niederschrift als Anlage V bei.
Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt erklärt, dass seine Fraktion den
Antrag ablehne, da er zu spät komme. Eine Grundsteuerreform stehe unmittelbar
bevor und werde zwangsläufig den Rat dazu bringen, sich mit den
Grundsteuerhebesätzen zu befassen. Außerdem seien für das Jahr 2019 die
Steuerbescheide bereits versandt; die Erstellung und das Versenden der
Änderungsbescheide würden unangemessene zusätzliche Kosten auslösen.
Fraktionsvorsitzender Mensing gibt zu bedenken, dass eine derartige
Senkung der Grundsteuer B, wie Herr Branse vorgeschlagen habe, zu erheblichen
finanziellen Nachteilen für die Gemeinde führen werde. Es würden nicht nur die
geringeren Erlöse zu Buche schlagen, sondern eine Hebesatzfestsetzung unterhalb
der fiktiven Hebesätze auch negative Auswirkungen auf die Bemessung der
Kreisumlage haben, da ein fiktiver, und nicht der tatsächliche Hebesatz bei der
Bemessung der Kreisumlagezahlung zu Grunde gelegt werde. Der Gemeinde Rosendahl
würden also fiktiv Einkünfte angerechnet, die faktisch nicht vorlägen. Er könne
daher den Antrag nur ablehnen.
Fraktionsvorsitzender Steindorf lehnt den Antrag von Herrn Branse
ebenfalls ab und verweist erneut auf seine Haushaltsrede. Seiner Fraktion gehe
es bezüglich der angedachten Steuersenkung in erster Linie darum, ein Signal zu
geben.
Fraktionsvorsitzender Weber spricht sich ebenfalls gegen den Antrag von
Herrn Branse aus. Geringere Einnahmen führten dazu, dass der Gemeinde weniger
Geld zur Verfügung stehende und wichtige Projekte geschoben werden müssten.
Bürgermeister Gottheil spricht sich deutlich und grundsätzlich gegen
jede Senkung der bisherigen Hebesätze aus. Er verweist auf die im vorgelegten
Gesamtfinanzplan in Zeile 39 ausgewiesene stetige Abnahme der Liquidität der
Gemeinde. Für 2021 und 2022 sei bereits jetzt ein Minusbetrag in Höhe von mehr als
2 Mio. € ausgewiesen. Diese negative Entwicklung werde durch eine Senkung der
Hebesätze auch noch forciert.
Fraktionsvorsitzender Weber stellt den Antrag auf geheime Abstimmung
bezüglich des CDU-Antrags.
Bürgermeister Gottheil lässt über den Antrag von Herrn Weber auf geheime
Abstimmung zum CDU-Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
12 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen.
Da der Antrag auf geheime Abstimmung der Zustimmung eines Fünftels der
Ratsmitglieder bedarf, ist der Antrag somit angenommen.
Anschließend lässt Bürgermeister Gottheil zunächst über den
weitergehenden Antrag von Herrn Branse abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
1 Ja-Stimmen
24 Nein-Stimmen
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Auf den Hinweis von Fraktionsvorsitzenden Weber, dass eine Befürwortung
der Senkung der Hebesätze Verwaltungskosten in Höhe von rund 10.000 € auslöse,
entgegnet Ratsmitglied Lethmate, dass finanzielle Erwägungen in diesem
Zusammenhang nicht ausschlaggebend sein dürften, zumal diese Mehrkosten hätten
vermieden werden können, wenn die Haushaltsberatungen früher stattgefunden
hätten.
Bürgermeister Gottheil entgegnet, dass es zwar formal richtig sei, dass
eine frühere Beratung die doppelte Versendung von Bescheiden hätte verhindern
können. Es sei aber aus personellen und sachlichen Gründen die Vorlage des
Haushaltsentwurfes zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich gewesen. Die
zeitliche Vorgehensweise sei auch mit den Fraktionen abgestimmt gewesen. Es sei
für ihn allerdings auch befremdlich, dass das Ansinnen auf Senkung der
Hebesätze in der von ihm und Frau Eske besuchten CDU-Haushaltsklausur überhaupt
nicht angekündigt bzw. thematisiert worden sei. Derartige Erörterungen machten
seines Erachtens den Sinn solcher Haushaltsgespräche aus.
Ratsmitglied Espelkott wirft ein, dass der Antrag seitens der CDU auch
früher hätte gestellt werden können.
Ratsmitglied Gövert verweist auf die noch höheren Hebesätze in der
benachbarten Gemeinde Laer.
Ratsmitglied Lethmate gibt zu bedenken, dass die Bescheide für die
Grund- und Gewerbesteuer grundsätzlich nicht jedes Jahr zu versenden seien,
sondern nur im Falle der Veränderung der Hebesätze.
Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass die jährlichen Steuerläufe
auch andere Abgaben beträfen und die Gebührenhöhe jährlich schwanken würde. Ein
jährlicher Versand sei daher unter Berücksichtigung der eingesetzten
Fachsoftware (alle Abgabenarten werden softwaretechnisch in einem Bescheid
ausgewiesen) unumgänglich.
Anschließend werden für die anstehende geheime Abstimmung einvernehmlich
die Verwaltungsmitarbeiter Herbert Kortüm und Anne Brodkorb zu Stimmauszählern
bestimmt. Nach Aushändigung der Stimmzettel erfolgt die geheime Abstimmung über
den Antrag der CDU-Fraktion auf Senkung der Hebesätze durch Aufsuchen der
Wahlkabine und Abgabe des Stimmzettels in eine Wahlurne.
Die Auszählung der Stimmzettel ergibt folgendes
Abstimmungsergebnis:
14 Ja-Stimmer
11 Nein-Stimmen
Damit ist der Antrag der CDU-Fraktion angenommen.
Ratsmitglied Eimers verlässt um 20.20 Uhr die Sitzung.
Daraufhin stellt Bürgermeister Gottheil folgenden Antrag:
Der investive Ansatz des § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde
Rosendahl für das Haushaltsjahr 2019 soll wie folgt beschlossen werden:
Der Gesamtbetrag für Kredite, deren Aufnahme für
Investitionen erforderlich ist, wird auf 2.124.100 € festgesetzt.
Fraktionsvorsitzender Steindorf sieht hierfür noch keine Notwendigkeit,
da erst in 2021 die Liquidität in der Planung nicht mehr gegeben sei.
Auch Ratsmitglied Branse lehnt den Antrag ab, da der Wegfall der Erlöse
durch Senkung der Hebesätze überschaubar sei.
Bürgermeister Gottheil lässt über seinen Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
2 Ja-Stimmen
16 Nein-Stimmen
5 Enthaltungen.
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Bürgermeister Gottheil bittet anschließend, mit dem Hinweis auf die sich aus den Fraktionsgrößen ableitende Reihenfolge, zunächst den Fraktionsvorsitzenden Steindorf (CDU) seine Haushaltsrede zu halten. Es folgen die Reden des Fraktionsvorsitzenden Mensing (WIR) und des Fraktionsvorsitzenden Kreutzfeldt (SPD) sowie des Fraktionsvorsitzenden Weber (Bündnis 90/Grüne). Die Haushaltsreden sind als Anlagen VI - IX dem Protokoll beigefügt.
Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass analog zur
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine getrennte Abstimmung über den
Beschlussvorschlag vorgenommen wird.
Bürgermeister Gottheil macht deutlich, dass er sich bekanntermaßen gegen
eine Senkung der Hebesätze ausgesprochen habe, er dem Gesamthaushalt und damit
auch der Haushaltssatzung trotz der veränderten Hebesätze in § 6 aber
selbstverständlich zustimmen werde, da er sehr viele positive Ansätze enthalte.
Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt erkundigt sich, ob die durch erneuten
Versand der Steuerbescheide entstehenden Kosten über die Änderungsliste Nr. 3
berücksichtigt seien.
Bürgermeister Gottheil verneint dies. Mögliche Überschreitungen müssten
durch überplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen abgewickelt werden. Eine
weitere Anpassung der Werte entsprechender Haushaltsermächtigungen erfolgt
nicht.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: