Beschluss: ungeändert beschlossen

Dem Antrag des Sportvereins Westfalia Osterwick vom 17.12.2018 auf Errichtung einer Flutlichtanlage im Rosendahler Westfalia-Stadion wird mit Blick auf die Optimierung des Trainings- und Spielbetriebs sowie einer damit einhergehenden besseren Belastungsverteilung für den Natur- und Kunstrasenplatz entsprochen.

 

Für die Durchführung der Maßnahme werden in den Haushalt 2019 Mittel in Höhe von 100.000 € für die Durchführung der Maßnahme in 2019 eingestellt.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Eimers verweist auf die Sitzungsvorlage IX/707 und gibt Erläuterungen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellt klar, dass auch der Naturrasenplatz in Holtwick über keine Flutlichtanlage verfüge und er der Meinung sei, dass an jedem Sportplatz im Gemeindegebiet eine Flutlichtanlage vorhanden sein solle. Deshalb werde dem Beschlussvorschlag fraktionsseitig zugestimmt.

 

Ausschussmitglied Friemel macht deutlich, dass nur ein Angebot über die Errichtung einer Flutlichtanlage vorliege. Er möchte wissen, ob durch den Holtwicker Sportverein „SW Holtwick“ auch schon ein Antrag auf eine Flutlichtanlage vorgelegt worden sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass bisher nur bei einer fachausführenden Firma Erkundigungen zur Bildung eines entsprechenden Haushaltsansatzes eingeholt worden seien. Bei einer positiven Beschlussfassung durch den Rat der Gemeinde Rosendahl werde eine beschränkte Ausschreibung über die Leistungen und Gewerke vorgenommen. Ihm sei nicht bekannt, dass durch den Sportverein „SW Holtwick“ ein Antrag auf die Errichtung einer Flutlichtanlage eingereicht werden solle.

 

 

Ausschussmitglied Lethmate teilt mit, dass der Antrag von „Westfalia Osterwick e.V.“ im Rahmen der CDU-Haushaltsklausur erörtert und für sachgerecht befunden worden sei. Er macht deutlich, dass durch den vorliegenden Antrag bei anderen Vereinen Unbehagen ausgelöst werden könne. Er möchte wissen, warum eine größtmögliche Ausleuchtung der Sportplätze erreicht werden solle.

 

Bürgermeister Gottheil macht deutlich, dass auf den Sportplätzen in Darfeld weniger Jugendmannschaften trainierten und der Kunstrasenplatz in Darfeld dadurch auch weniger frequentiert werde. Aus diesem Grunde solle der Naturrasenplatz in Osterwick durch eine Flutlichtanlage aufgewertet werden, so Bürgermeister Gottheil, und dies auch im Hinblick auf eine Vermeidung von Folgeschäden durch eine zu intensive Nutzung des Kunstrasenplatzes. Er ergänzt, dass im Westfalia-Stadion in Osterwick auch eine Stadionlaufbahn vorhanden sei, welche zur Abnahme des Deutschen Sportabzeichens und auch von Breitensportlern allgemein genutzt werde.

 

Ausschussmitglied Lethmate geht auf das von der CDU-Fraktion initiierte Förderprogramm ein. Er fragt sich, warum nun ein Projekt mit einem größeren finanziellen Volumen gefördert werden solle und die bekannte 1/3-Kostenübernahme-Regelung nicht zur Anwendung komme.

 

Bürgermeister Gottheil stellt klar, dass beispielsweise der Reit- und Fahrverein Darfeld e.V. bei der Sanierung der Reithalle eine 1/3-Förderung erhalten habe und auch der Gymnastikraum des Sportverein „SW Holtwick“ über die 1/3-Regelung gefördert worden sei. In beiden Fällen handele es sich nicht um gemeindliche Anlagen, aber es liege bei beiden Projekten durchaus ein öffentliches und damit auch gemeindliches Interesse vor. Die Errichtung einer Flutlichtanlage im Rosendahler Westfalia-Stadion erfolge bei einer gemeindlichen Einrichtung, so dass eine vollständige Förderung angemessen sei. Er ergänzt, dass durch den Sportverein „Westfalia Osterwick e.V.“ beispielsweise im Rahmen der Unterhaltung der Sportanlagen umfangreiche Eigenleistungen erbracht würden, was in einem interfraktionellen Gespräch, an dem die drei Vereinsvorsitzenden teilgenommen hätten, noch einmal deutlich geworden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing geht auf die Historie der Schaffung von Kunstrasenplätzen in Darfeld und Osterwick ein. Die Argumentation zur Schaffung von Kunstrasenplätzen sei gewesen, dass diese ganzjährig bespielbar seien und hierdurch eine Schonung der Naturrasenplätze erfolge, so Herr Mensing. Er befürchtet, dass durch die Installation der Flutlichtanlage im Rosendahler Westfalia-Stadion eine vermehrte Nutzung des Naturrasenplatzes erfolge, was negative Auswirkung haben und eine zukünftige Instandsetzung des Naturrasenplatzes nach sich ziehen könne. Er vertritt die Meinung, dass die vorhandenen Vermögenswerte auf jeden Fall geschont werden sollen, auch im Hinblick auf die entsprechenden Abschreibungssummen. Um eine schonenden Umgang mit den Sportplätzen zu sichern, solle der Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt werden, dass die Vereine verpflichtet werden sollen, pfleglich mit den Sportplätzen umzugehen und bei einer entsprechenden Aussage des Platzwartes ein Spielbetrieb untersagt werden könne., so Herr Mensing.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellt anschließend den Antrag auf Erweiterung des Beschlussvorschlages um folgenden Passus:

 

„Für Schäden, die durch unsachgemäßen Spiel- und Trainingsbetrieb an den Spielflächen entstehen, werden in den nächsten 10 Jahren keine Gelder gewährt.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

2 Ja-Stimmen

6 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

 

Der Antrag auf Erweiterung des Beschlussvorschlages ist damit abgelehnt.

 

Fraktionsvorsitzender Weber spricht sich für die Installation der Flutlichtanlage im Rosendahler Westfalia-Stadion in Osterwick aus und gibt dem Fraktionsvorsitzenden Mensing in seinen Ausführungen Recht. Auch er spricht sich dafür aus, dass bei entsprechenden Aussagen des Platzwartes ein Spielbetrieb untersagt werden könne. Aufgrund der guten Finanzlage der Gemeinde Rosendahl könne er sich damit einverstanden erklären, dass von der üblichen 1/3-Finanzierung abgewichen werde.

 

Auch Ausschussmitglied Lethmate hält es für wichtig, dass das Nutzungsverhalten beobachtet werde, um anschließend Festschreibungen hierzu vornehmen zu können. Er fragt sich, wie das Nutzerverhalten kontrolliert werden könne. .

 

Fraktionsvorsitzender Mensing spricht sich für eine Optimierung des Spiel- und Belastungsrahmens des Naturrasens und entsprechende Festschreibungen aus. Da die Errichtung der Flutlichtanlage grundsätzlich als sinnvoll erachtet werde, werde der Beschlussvorschlag dem Grunde nach durch die WIR-Fraktion mitgetragen, so Herr Mensing. Er stellt klar, dass das Augenmerk der WIR-Fraktion auf dem Breitensport liege und er davon ausgehe, dass durch Westfalia Osterwick im Zuge der Umsetzung des Projekts Eigenleistungen erbracht werden.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass das Problem mit einer stärkeren Beanspruchung der Plätze erkannt worden sei und eine entsprechende schriftliche Vereinbarung mit dem Sportverein „Westfalia Osterwick e.V.“ über das Nutzerverhalten geschlossen werde. Zu dem Antrag der WIR-Fraktion auf die Erweiterung des Beschlussvorschlages teilt Bürgermeister Gottheil mit, dass diese Erweiterung nur von deklatorischer Bedeutung gewesen wäre, da der Verein ohnehin eine Sorgfaltspflicht in der Handhabung der Sportplätze habe.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellt klar, dass die Begrifflichkeit „unsachgemäß“ absichtlich mit in die Erweiterung des Beschlussvorschlages genommen worden sei, um dem Vorstand einen sorgsamen Umgang mit den Plätzen aufzugeben.

 

Ausschussvorsitzender Eimers öffnet die Sitzung und erteilt dem ersten Vorsitzenden von Westfalia Osterwick e.V., Herrn Dieter Wilger das Wort.

 

Herr Wilger hält die Begrifflichkeit „unsachgemäß“ für kritisch, er bedürfe einer entsprechenden Auslegung. Er könne von einer guten Zusammenarbeit bei der Pflege und Unterhaltung der Plätze durch den gemeindlichen Bauhof und durch den Sportverein Westfalia Osterwick e.V. berichten. Auch er halte es für sinnvoll, dass eine Zusammenkunft mit der Gemeinde und den Sportvorständen stattfinde und eine für alle Seiten zufriedenstellende Vereinbarung über die Sportplätze geschlossen werde.

 

Ausschussmitglied Lethmate stellt Fragen zu dem vorgelegten Angebot und möchte wissen, ob die Mittel in Höhe von 100.000 € ausreichend bemessen seien. Auch möchte er wissen, wer die Bauherreneigenschaft bei der Maßnahme ausübe. Dies möchte auch Fraktionsvorsitzender Mensing wissen.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass die Bauherreneigenschaft noch geklärt werden müsse. Durch den Beschlussvorschlag mit der darin enthaltenen Summe solle die Maßnahme zunächst in den gemeindlichen Haushalt Aufnahme finden, so Herr Gottheil.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: