Beschluss: geändert beschlossen

Die Verwaltung wird ermächtigt, für den Ausbau von Wirtschaftswegen durch Dritte in Eigenleistung, die nur der Erschließung von einzelnen Hofstellen oder landwirtschaftlichen Flächen dienen, einen Bauerlaubnisvertrag zu schließen. Der jeweilige Vertragspartner hat die Ausbaukosten des Weges zu tragen. Der Ausbau ist nach geltendem Regelwerk durchzuführen.

 

Grundsätzlich soll eine Übertragung des Weges an den Antragssteller geprüft werden.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/714 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Lethmate erkundigt sich nach dem Grund für die Begrenzung des Beschlusses auf Wirtschaftswege mit Erschließung einzelner Hofstellen.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert, dass es nur bei einer Einzelerschließung oder einer Erschließung  einer überschaubaren Anzahl von Hofstellen möglich sei, bei zukünftigen ähnlichen Anträgen zu einer Übereinkunft der Betroffenen zu kommen. Dabei sei es auch wichtig, dass die Gemeinde Eigentümerin des Wirtschaftsweges bleibe, um das Heft des Handelns nicht aus der Hand zu geben und die Öffentlichkeit des Weges und die Erschließung anliegender Liegenschaften zu sichern.

 

Ratsmitglied Branse schließt sich den Ausführungen des Bürgermeisters an.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: