Die Verwaltung wird ermächtigt, für den Ausbau von Wirtschaftswegen
durch Dritte in Eigenleistung, die nur der Erschließung von einzelnen
Hofstellen oder landwirtschaftlichen Flächen dienen, einen Bauerlaubnisvertrag
zu schließen. Der jeweilige Vertragspartner hat die Ausbaukosten des Weges zu
tragen. Der Ausbau ist nach geltendem Regelwerk durchzuführen.
Grundsätzlich soll eine Übertragung des Weges an den Antragssteller
geprüft werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/714 und gibt Erläuterungen.
Ratsmitglied Lethmate erkundigt sich nach dem Grund für die Begrenzung
des Beschlusses auf Wirtschaftswege mit Erschließung einzelner Hofstellen.
Bürgermeister Gottheil erläutert, dass es nur bei einer
Einzelerschließung oder einer Erschließung
einer überschaubaren Anzahl von Hofstellen möglich sei, bei zukünftigen
ähnlichen Anträgen zu einer Übereinkunft der Betroffenen zu kommen. Dabei sei
es auch wichtig, dass die Gemeinde Eigentümerin des Wirtschaftsweges bleibe, um
das Heft des Handelns nicht aus der Hand zu geben und die Öffentlichkeit des
Weges und die Erschließung anliegender Liegenschaften zu sichern.
Ratsmitglied Branse schließt sich den Ausführungen des Bürgermeisters
an.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: