Es wird beschlossen, das Verfahren zur 10. Änderung der 2. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ im Ortsteil Holtwick für das
Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/709 als Anlage III beigefügten
Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Eingriffs- und
Ausgleichsbilanzierung zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen.
Es wird die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ebenso werden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung
unterrichtet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/709 und gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: