Es wird beschlossen, das Verfahren zur 10. Änderung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ im Ortsteil Holtwick für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/709 als Anlage III beigefügten Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Es wird die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/709 und gibt Erläuterungen.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: