Bürgermeister Gottheil führt aus, dass mit der Auflösung der Fröbelschule die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen vom 29. März 1971 / 01. Juli 1971 zwischen der Gemeinde Rosendahl und der Stadt Coesfeld über die Übertragung der Aufgaben des Schulträgers hinsichtlich der Beschulung lernbehinderter Sonderschüler aus Rosendahl an der Fröbelschule ihre Grundlage verloren hätten. Erst im Frühjahr 2018 konnten seitens der Stadt Coesfeld die endgültigen Kostenabrechnungen erstellt werden. In diesem Zusammenhang wurde zwischen den Behördenleitungen eine kurze schriftliche Vereinbarung zur Aufhebung der damaligen Vereinbarungen geschlossen. Die Auflösungsverträge sind öffentlich bekannt zu machen. Aktuell wird geprüft, ob vorher noch formal ein Beschluss des Rates des Gemeinde Rosendahl zur Auflösung gefasst werden muss, denn dieser existiere bislang nicht., Es sei aber auch denkbar, dass die im Rat am 26. März 2015 beratene Sitzungsvorlage Nr. IX/182, die unter Punkt III. auf die erforderliche Aufhebung hinweist, als ausreichend angesehen werden kann. Die dann erfolgte Unterzeichnung der Auflösungsvereinbarung könne ggf. als konkludentes Verhalten gewertet werden. Das Ergebnis der vorstehenden Prüfung wird zu gegebener Zeit mitgeteilt.