Herr Kramer möchte wissen, wo es geregelt sei, dass die KAG-Beitragssatzung bei Maßnahmen angewandt werden müsse und die Steuerhebesätze erhöht werden dürfen. Ihm sei bekannt, dass die Gemeinde Nottuln sich im Haushaltssicherungskonzept befinde und trotzdem keine Erhöhung der Steuerhebesätze vorgenommen habe.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass es rechtliche Regelungen gebe, wann die KAG-Beitragssatzung angewandt werden müsse. Im Jahr 2015 sei der Beschluss zur Erhöhung der Steuerhebesätze der KAG-Beitragssatzung Rosendahl durch den Rat der Gemeinde Rosendahl gefasst worden. Er ergänzt, dass nach § 77 der Gemeindeordnung (GO NRW) eine Rangfolge für die Einnahmebeschaffung vorgegeben sei, wie bei der Akquirierung von notwendigen Mehreinnahmen vorgegangen werden müsse. Danach müsse beispielsweise zuerst die KAG-Beitragssatzung angepasst werden. Erst nach Ausschöpfung spezieller Einnahmepotentiale könne im Sinne einer Rangfolge über eine allgemeine Steuererhöhung nachgedacht werden. Zu der finanziellen Situation der Gemeinde Nottuln liegen ihm keine Informationen vor.