Dem in Anlage I und II der Sitzungsvorlage Nr. IX/723 beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.        

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage III aufgeführten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die in den Sitzungen vorgelegten Stellungnahmen keine Anregungen und Bedenken beinhalten.       

Der der Sitzungsvorlage Nr. IX/723 in Anlage IV beigefügte Planentwurf mit Begründung und Satzung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Kleikamp II“ im Ortsteil Osterwick im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen..

 


Abstimmungsergebnis:                 23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/723 sowie auf die den Ratsmitgliedern in der Sitzung vorgelegten ergänzenden Unterlagen und gibt Erläuterungen.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt verlässt von 20.15 Uhr bis 20.19 Uhr die Sitzung.

 

Ratsmitglied Branse führt aus, dass durch die Änderung mehrere Grundstücke betroffen seien und er möchte wissen, auf welcher Grundlage Gelder für die Durchführung von Bauleitplanverfahren durch Bauherren bzw. Grundstückseigentümer eingezogen werden. Er vertritt die Meinung, dass eine Kostenbeteiligung nach dem bekannten Muster nicht erfolgen dürfe, und hat Zweifel an der Vorgehensweise.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass durch die Antragstellung eines Bauherrn das Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit angestoßen worden sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass für die Antragstellerin nur Kosten für Bauzeichnungen entstanden seien, da durch gemeindliche Bedienstete weitere Aufgaben übernommen worden seien. Da eine städtebauliche Sicht angebracht sei, seien alle Eigentümer über die Zweigeschossigkeit informiert worden.

 

Ratsmitglied Branse setzt eine Gleichberechtigung aller voraus. Er vertritt die Meinung, dass, wenn viele einen Nutzen haben könnten, auch alle für diesen Vorteil zu  zahlen hätten.  Die gesetzlichen Vorgaben müssten eingehalten werden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass nach dem Baugesetzbuch die Möglichkeit bestehe, Planungskosten anzurechnen. Dies werde in einem städtebaulichen Vertrag geregelt.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass wenn eine Änderung gewünscht werde und die Bereitschaft zur Übernahme von Kosten vorhanden sei, eine Flexibilität auch für angrenzende Grundstücke geboten werden solle. Vorliegend hätten umliegende Eigentümer keine Einwände vorgetragen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: