Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt merkt an, dass es im Gemeindegebiet eine große Nachfrage nach Mietobjekten gebe. Tatsächlich fehle es aber an Flächen, auf denen die Errichtung der Mietobjekte möglich sei. Er möchte wissen, ob die Gemeinde bei der Entwicklung von neuen Baugebieten Einfluss auf Ausweisung von Flächen für die Errichtung von Mietobjekten nehmen könne.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass der Rat im Rahmen eines Bebauungsplanes die Festsetzung der Wohneinheiten vornehmen könne, nicht aber die Nutzung eines Gebäudes als Mietobjekt. Tatsächlich müsse man angesichts bestehender Nachfrage darüber nachdenken, Flächen für den sozialen Wohnungsbau auszuweisen.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass die Anmerkung zu künftigen strategischen Planungen mitgenommen werden könne. Um eine größtmögliche Baufreiheit zu erreichen, seien die Festsetzungen im Bebauungsplan bisher offen gestaltet. Es müsse geschaut werden, wo eine entsprechende einschränkende Festsetzung möglich und sinnvoll sei.