Beschluss: ungeändert beschlossen

Der kalkulatorische Zinssatz zur Verwendung in den Gebührenkalkulationen 2020 wird auf 5,5 % festgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:                 7 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/730, gibt Erläuterungen und geht auf den Antrag der SPD-Fraktion und die in der Sitzungsvorlage enthaltene Aufstellung über die verschiedenen kalkulatorischen Zinssätze, die entsprechenden Mindereinnahmen und den Vergleich der Abschreibung vom Anschaffungs-/Herstellungswert und dem Wiederbeschaffungszeitwert ein. Mit der SPD-Fraktion sei im Nachgang zum Versand der Sitzungsvorlage verwaltungsseitig über die Umstellung der Vornahme der Abschreibung gesprochen worden. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Münster dürfe die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen nur auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten erfolgen. Insoweit sei eine mögliche Umstellung der Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten ohne Auswirkungen auf die Höhe der kalkulatorischen Zinsen. Aufgrund der Bürger- und Gebührenfreundlichkeit – Rosendahl berechnet kalkulatorische Abschreibungen auf Basis von Anschaffungs- und Herstellungskosten - solle es bei der bisherigen Vorgehensweise belassen werden.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt führt aus, dass die SPD-Fraktion die Umstellung der Abschreibung auf den Wiederbeschaffungszeitwert und die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 4,5 % wünsche. Derzeit ergäben sich damit im Saldo keine Änderungen bei der Gebührenhöhe. Hierdurch sollen zukünftig größere Gebührensprünge vermieden werden. Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt stellt für die SPD-Fraktion den Antrag, die Umstellung der Abschreibung von dem Anschaffungs-/Herstellungswert auf den Wiederbeschaffungszeitwert und die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 4,5 % vorzunehmen.

 

Bürgermeister Gottheil geht auf die Auflistung der Vorgehensweise der umliegenden Kommunen bei der Berechnung der Abschreibung und den jeweils veranschlagen Zinssatz ein. Um weiterhin niedrige und damit bürgerfreundliche Gebühren zu gewährleisten, solle ab 2020 ein kalkulatorischer Zinssatz von weiterhin wenigstens 5,5 % angewandt werden.

 

Ausschussmitglied Rahsing bestätigt die letztjährige ausführliche Diskussion über die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes.

 

Ausschussmitglied Fedder ergänzt, dass mit dem Bund der Steuerzahler über die Bürgerfreundlichkeit der Abschreibung gesprochen worden sei und es bei der bisherigen Abschreibepraxis beim Anschaffungs-/Herstellungswert bleiben solle.

 

Ausschussmitglied Reints stellt die jährliche Diskussion über die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes in Frage. Auch aus seiner Sicht solle es beim kalkulatorischen Zinssatz von 5,5 % bleiben.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing führt aus, dass sich der kalkulatorische Zinssatz an den marktüblichen Zinssätzen orientiere solle, um dies in der Bürgerschaft vertreten zu können. Er sehe den Zinssatz von 5,5 % dennoch als zu hoch an.

 

Bürgermeister Gottheil geht auf die zurückliegenden ausführlichen Diskussionen zu der Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes ein. Um bürgerfreundlich agieren zu können, sei eine Kompromisslösung der Abschreibung nach dem Anschaffungs-/Herstellungswert und des kalkulatorischen Zinssatzes mit 5,5 % gewählt worden. Eine Diskussion über die Umstellung des aktuellen Zinswertes sei nicht förderlich. Deshalb solle es auch in 2020 bei dem kalkulatorischen Zinssatzes von 5,5 % bleiben.

 

Anschließend lässt Bürgermeister Gottheil über den Antrag der SPD-Fraktion über die Umstellung der Abschreibung von dem Anschaffungs-/Herstellungswert auf den Wiederbeschaffungszeitwert und die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 4,5 % abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 1 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen

 

Der Antrag der SPD-Fraktion damit abgelehnt.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: