Beschluss: ungeändert beschlossen

Der kalkulatorische Zinssatz zur Verwendung in den Gebührenkalkulationen 2020 wird auf 5,5 % festgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:                 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/730, gibt Erläuterungen und geht auf die in der Sitzungsvorlage enthaltene Aufstellung über die verschiedenen kalkulatorischen Zinssätze, die entsprechenden Mindereinnahmen und den Vergleich der Abschreibung vom Anschaffungs-/Herstellungswert und vom Wiederbeschaffungszeitwert ein.

 

Anschließend geht Bürgermeister Gottheil auf eine ihm vorab vom Ratsmitglied Branse zugeleitete Power-Point-Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt ein und erteilt anschließend Ratsmitglied Branse das Wort.

 

Herr Branse geht mittels einer Power-Point-Präsentation auf den kalkulatorischen Zinssatz ein. Die Power-Point-Präsentation und ein Auszug aus dem KAG liegen der Niederschrift als Anlage VII und VIII bei.

 

Bürgermeister Gottheil möchte von Ratsmitglied Branse wissen, ob die Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 2,5 % als Antrag zu verstehen sei.

 

Ratsmitglied Branse bejaht dies.

 

Bürgermeister Gottheil stellt nochmals klar, welche Folgen eine Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes habe. Anschließend lässt Bürgermeister Gottheil über den Antrag von Ratsmitglied Branse über die Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 2,5 % abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 1 Ja-Stimme, 20 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Der Antrag von Ratsmitglied Branse ist damit abgelehnt.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: