Dem vorgelegten Beschlussvorschlag zur Stellungnahme des Kreises Coesfeld vom 08.05.2019 wird zugestimmt.


Es wird zur Kenntnis genommen, dass die nachträglich vorgelegte Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 25.04.2019 weder Anregungen noch Bedenken beinhaltet.


Der der Sitzungsvorlage Nr. IX/733 in Anlage beigefügte Planentwurf mit Begründung und Satzung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Holtwick-Ost“ im Ortsteil Holtwick im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/734 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Branse möchte wissen, warum aufgrund eines Antrages ein Fußweg für Kraftfahrzeuge freigegeben werden solle und ob noch ähnlich gelagerte Fälle anhängig seien, für die ebenfalls noch Bauleitplanverfahren durchgeführt werden müssten.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass noch ein Antrag aus dem Baugebiet „Schlee“ kommen werde und aufgrund der Vermessung eine neue Ausweisung erfolge.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: