Fachbereichsleiterin Brodkorb gibt einen Sachstandsbericht zu der Ausweisung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Modellflugplatz“ in Osterwick. Bei der Fläche gebe es zwei Eigentümer und ein Beteiligter wünsche keine Ausweisung der Fläche als Modellflugplatz und auch keine Aufbauten auf seinem Grundstück. Die neue Planung bringe eine Reduzierung der Start- und Landebahn mit sich. Auch müsse der Lärmschutz neu betrachtet werden. Deshalb solle die Fläche durch einen Gutachter in Augenschein genommen werden.

 

Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, wie die Entwässerung bei dem angedachten WC-Gebäude vorgenommen werden solle und ob das Lärmgutachten durch einen Modellflugsachverständigen erstellt worden sei. Auch möchte er wissen, um wie viele Meter sich die Start- und Landebahn verschieben werde.

Ausschussvorsitzender Lembeck öffnet die Sitzung und erteilt dem 1. Vorsitzenden des Modellflugclub Holtwick e.V., Herrn Ralf Ober, das Wort.

Herr Ober erklärt, dass die Entwässerung der sanitären Anlagen über einen 2,2 qm großen Sammeltank erfolge, welcher regelmäßig entleert werden müsse. Die erforderliche Wasserversorgung erfolge über die Sammlung von Niederschlagswasser in entsprechenden Tanks. Es sei keine geschlossene Hütte, sondern nur eine Unterstellmöglichkeit vorgesehen. Diese solle auch zur Unterbringung der benötigen Gerätschaften genutzt werden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb geht von einer Verschiebung der Start- und Landebahn von ca. 80 Metern aus.

 

Herr Ober stellte dem Ausschuss die derzeitige Situation des Betriebes des Modellflugclubs dar und erläuterte die geplante Verschiebung der Fläche. Der Modellflug-sachverständige werde sich die Verschiebung der angedachten Nutzung anschauen. Somit werde das vorhandene Lärmschutzgutachten wohl weiterhin Bestand haben, welches nicht durch den Modellflugsachverständigen erstellt worden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Weber könne sich vorstellen, dass es bei einem Rechtsstreit von Vorteil sei, ein rechtsgültiges Gutachten vorliegen zu habe, auch wenn dieses neuerliche Kosten verursachen sollte.

 

Herr Ober führt aus, dass der Modellflugclub dem Deutschen Modellflieger Verband e.V. angehöre und hierdurch Unterstützung erhalte, um eine Rechtssicherheit zu erlangen. Bisher werden keine weiteren Kosten erwartet.

 

Ausschussmitglied Hemker möchte wissen, ob es Höhenbeschränkungen für die Nutzung der Modelle gebe.

 

Herr Ober erläutert, dass entlang der K33 Modellflugverkehr vorhanden sei und deshalb eine Höhenmeterbeschränkung von 352 m vorhanden sei. Diese Höhe sei aber nur mit sehr großen Fliegern zu erreichen. Beim Modellflugverkehr werden zur Sicherung immer zwei Personen benötigt, daran halten sich aber Wildmodellflieger nicht.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.