Sitzung: 09.05.2019 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Fachbereichsleiterin Brodkorb gibt einen
Sachstandsbericht zu der Ausweisung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Modellflugplatz“ in Osterwick. Bei der Fläche gebe es zwei Eigentümer und ein
Beteiligter wünsche keine Ausweisung der Fläche als Modellflugplatz und auch
keine Aufbauten auf seinem Grundstück. Die neue Planung bringe eine Reduzierung
der Start- und Landebahn mit sich. Auch müsse der Lärmschutz neu betrachtet
werden. Deshalb solle die Fläche durch einen Gutachter in Augenschein genommen
werden.
Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, wie die
Entwässerung bei dem angedachten WC-Gebäude vorgenommen werden solle und ob das
Lärmgutachten durch einen Modellflugsachverständigen erstellt worden sei. Auch
möchte er wissen, um wie viele Meter sich die Start- und Landebahn verschieben
werde.
Ausschussvorsitzender
Lembeck öffnet die Sitzung und erteilt dem 1. Vorsitzenden des Modellflugclub
Holtwick e.V., Herrn Ralf Ober, das Wort.
Herr Ober erklärt, dass die Entwässerung der
sanitären Anlagen über einen 2,2 qm großen Sammeltank erfolge, welcher
regelmäßig entleert werden müsse. Die erforderliche Wasserversorgung erfolge
über die Sammlung von Niederschlagswasser in entsprechenden Tanks. Es sei keine
geschlossene Hütte, sondern nur eine Unterstellmöglichkeit vorgesehen. Diese
solle auch zur Unterbringung der benötigen Gerätschaften genutzt werden.
Fachbereichsleiterin Brodkorb geht von einer
Verschiebung der Start- und Landebahn von ca. 80 Metern aus.
Herr Ober stellte dem Ausschuss die derzeitige
Situation des Betriebes des Modellflugclubs dar und erläuterte die geplante
Verschiebung der Fläche. Der Modellflug-sachverständige werde sich die
Verschiebung der angedachten Nutzung anschauen. Somit werde das vorhandene
Lärmschutzgutachten wohl weiterhin Bestand haben, welches nicht durch den
Modellflugsachverständigen erstellt worden sei.
Fraktionsvorsitzender Weber könne sich vorstellen,
dass es bei einem Rechtsstreit von Vorteil sei, ein rechtsgültiges Gutachten
vorliegen zu habe, auch wenn dieses neuerliche Kosten verursachen sollte.
Herr Ober führt aus,
dass der Modellflugclub dem Deutschen Modellflieger Verband e.V. angehöre und hierdurch Unterstützung
erhalte, um eine Rechtssicherheit zu erlangen. Bisher werden keine weiteren
Kosten erwartet.
Ausschussmitglied Hemker möchte wissen, ob es Höhenbeschränkungen für die Nutzung der Modelle gebe.
Herr Ober erläutert, dass entlang der K33 Modellflugverkehr vorhanden sei und deshalb eine Höhenmeterbeschränkung von 352 m vorhanden sei. Diese Höhe sei aber nur mit sehr großen Fliegern zu erreichen. Beim Modellflugverkehr werden zur Sicherung immer zwei Personen benötigt, daran halten sich aber Wildmodellflieger nicht.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.