Ausschussmitglied Reints geht davon aus, dass die Grundsteuergesetzesreform zum 31. Dezember 2019 wohl nicht abgeschlossen sein werde. Er möchte wissen, wie die Verwaltung bei keiner neuen Rechtsgrundlage künftig bei der Veranlagung der Grundsteuer B vorgehen werde.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass aus jetziger Sicht bei fehlender beschlossener Gesetzesgrundlage ab dem Jahr 2020 die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Grundsteuern für die Kommunen de facto entfalle. Einen Plan B für die Gemeinde Rosendahl zur Kompensation etwaiger Einnahmeausfälle gebe es augenblicklich nicht. Das Enddatum zu der Reform des Grundsteuergesetzes sei durch die Gerichtsbarkeit bewusst gesetzt worden, um den Druck auf die Bundesregierung zu einer Änderung des Grundsteuergesetzes und einer entsprechenden Veranlagung der Grundsteuer B aufzubauen.