Herr Suthoff fragte an, ob die Gemeinde das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Windvorrangzonen weiter betreiben werde. Er hat Sorge, dass zukünftig noch weitere 240 m-Anlagen entstehen werden und der Abstand der Anlagen zur Wohnbebauung geringer werde als 600 m, wenn keine Planung vorliege.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass der Abstand der Windkraftanlagen zum nächstgelegen Wohnhaus im Rahmen des Antragsverfahrens durch den Kreis Coesfeld geprüft worden sei. Die überwiegende Zahl und Abgrenzung der Konzentrationsflächen aus der Flächennutzungsplanung der Gemeinde Rosendahl seien auch in den Regionalplan Münsterland übernommen worden.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck führt aus, dass seiner Ansicht nach die Fortführung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Windenergiebereichen notwendig und wichtig sei.