Ratsmitglied Branse moniert, dass seiner Meinung nach gegen den vorhandenen Flächennutzungsplan keine Rechtsmittel eingelegt werden könnten. Die Beratung zu der Fortführung des Flächennutzungsplanes solle wieder aufgenommen werden und die Gemeinde Rosendahl solle sich dabei nicht von der Bezirksregierung Münster einschränken lassen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb entgegnet, dass jeder gegen die Erteilung einer konkreten Genehmigung für die Errichtung einer Windkraftenergieanlage Einspruch einlegen könne. Die vorhandenen Anlagen im Gemeindegebiet seien allesamt im abgestimmten Rahmen des Flächennutzungsplanes (Windvorrangzonen) zwischen der Gemeinde Rosendahl und der Bezirksregierung Münster gelegen.