Fachbereichsleiter Wellner teilte mit, dass die Bezirksregierung die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht genehmigt habe, da der Umweltbericht Mängel enthalte. Zur Klärung habe am heutigen Tage ein Gespräch bei der Bezirksregierung stattgefunden. Vertreter des Staatlichen Umweltamtes Münster waren bei dem Gespräch anwesend. Hierbei wurde insbesondere ein Immissionsproblem besprochen, da nachträglich eine weitere Einwendung eines benachbarten landwirtschaftlichen Betriebes eingegangen sei. Dieser verlange eine Sicherung seines Bestandes. Das habe zur Folge, dass jetzt neue Gutachten erstellt werden müssen. Da nun aber sowohl der Bebauungsplan wie auch der Flächennutzungsplan nochmals offen gelegt werden müssen ist ein kurzfristiger Baubeginn nicht möglich. Fachbereichsleiter Wellner verlas die bisherige Chronologie des Planverfahrens, um deutlich zu machen, dass dieses von Seiten der Verwaltung nicht verzögert wurde.

 

Ausschussmitglied Henken fragte an, ob die Bezirksregierung die geplante Bebauung nicht wolle und erkundigte sich, welche Kosten noch auf die Gemeinde zukommen werden.

 

Die Bezirksregierung habe sich bemüht, trotz einiger Mängel in der Planung die Flächennutzungsplanänderung zu genehmigen. Die Defizite im Umweltbericht seien jedoch so gravierend, dass der Plan in dieser Form nicht genehmigt werden könne, so Fachbereichsleiter Wellner. Er erläuterte, dass der Gemeinde bisher keine Kosten entstanden seien und auch zukünftig nicht entstehen werden. Die Kosten des Planverfahrens seien von den Bauwilligen getragen worden bzw. von diesen auch weiterhin zu tragen.

 

Ausschussmitglied Weber stellte fest, dass in Nähe der landwirtschaftlichen Gehöfte ja schon eine Bebauung bestehe.

 

Fachbereichsleiter Wellner merkte an, dass auch die bestehende Bebauung südlich des Plangebietes bei der Erstellung der neuen Gutachten berücksichtigt werde.