Das Verfahren zur 4. Änderung und Erweiterung der Außenbereichssatzung „Varlar“ im Ortsteil Osterwick wird entsprechend dem der Ergänzungsvorlage Nr. IX/746/1 in der Anlage I beigefügten Satzungsentwurf mit Begründung durchgeführt.

 

Der Satzungsentwurf mit Begründung der 4. Änderung und Erweiterung der Außenbereichssatzung „Varlar“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Weiterhin erfolgt die Beteiligung der berührten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/746 und gibt Erläuterungen, auch zu der den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vorliegenden Ergänzungsvorlage IX/746/1.

 

Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, ob aufgrund der großen Flächen ein Flächennutzungsplan erstellt werden müsse. Auch geht er auf die unterschiedliche Größe der Grundstücke ein.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass sich die Flächen im Außenbereich befinden und entsprechend eine vorsichtige Vorgehensweise bei den Baugrenzen erfolge. Es könne eine geringfügige Erweiterung des Abgrenzungsbereiches geben. Durch das Vorhandensein einer Außenbereichssatzung, sei ein Flächennutzungsplan nach Einschätzung der Bezirksregierung Münster nicht notwendig. Das vorliegende Verfahren sei mit der Bezirksregierung abgesprochen.

 

Ausschussmitglied Söller geht auf die Finanzierung durch den Antragssteller ein. Durch eine Erweiterung seien weitere Kosten zu erwarten. Er möchte wissen, wer für diese Mehrkosten aufkomme.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass die Kosten dem Antragssteller mitgeteilt worden seien.

 

Ausschussmitglied Branse teilt mit, dass die bisherige Vorgehensweise nur eine Notlösung sei. Der jetzige Bauträger habe trotz fehlenden Bezugs zur Landwirtschaft einen Antrag gestellt. Seiner Meinung nach müsse der Kreis Coesfeld den Bauantrag eigentlich ablehnen, da eine Neuausweisung der vorrangigen Innenverdichtung widerspreche. Eine Außenbereichssatzung sei nur in Osterwick vorhanden. Der Bestand soll auf jeden Fall geschützt werden und ein Ausbau des Außenbereichs solle nicht weiter erfolgen, dies als Konsequenz zugunsten der tatsächlichen Innenverdichtung.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass die im östlichen Bereich bestehenden Gebäude vorhanden seien und diese somit logischerweise nunmehr in den Abgrenzungsbereich einbezogen werden sollten.

 

Ausschussmitglied Espelkott wünschte sich eine Kostenaufstellung, woraus ersichtlich sei, welche Kosten durch den Antragssteller und welche durch die Kommune getragen werden. Zusätzlich solle auch der gemeindliche Aufwand (Serviceleistung für den Bürger) für jetzige und auch künftige Projekte dargestellt werden.

 

Sowohl Bürgermeister Gottheil wie auch Fachbereichsleiterin Brodkorb teilen mit, dass eine solche Aufstellung schwer darzustellen sei. Die Kosten des Planungsbüros werden durch den Antragssteller übernommen und durch die Gemeinde werden keine Kosten für Serviceleistungen (insbesondere der eigenen Bediensteten) in Rechnung gestellt.

 

Ausschussmitglied Branse verdeutlicht, dass die Kosten im Blick behalten werden müssen. Wenn kein öffentliches Interesse an der Bauleitplanung vorhanden sei, solle einem Antrag auf Bauleitplanung nicht stattgegeben werden. Hier sehe er das Allgemeinwohl vor dem Privatinteresse ausschlaggebend.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt sieht die Gefahr, dass durch die angedachten Änderungen und Erweiterungen der Wunsch anderer Eigentümer auf eine Hinterbebauung geweckt werden könne. Er könne sich vorstellen, dass durch die Veränderung ein Präzedenzfall geschaffen werde und künftiges Interesse nicht verwehrt werden könne.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb entgegnet, dass nicht jeder Anfrage entsprochen werden könne.

 

Fraktionsvorsitzender Weber macht deutlich, dass nur eine vorhandene Baulücke geschlossen werden solle.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf führt aus, dass den Bürgern im Rahmen der Gesetze Möglichkeiten zur Realisierung geboten werden sollen. Er sehe die gewünschte Kostenaufstellung von Ausschussmitglied Espelkott als Leistungskontrolle der Verwaltung an. Er spricht der Verwaltung sein Vertrauen aus und benötigt keine solche Kostenaufstellung.

 

Ausschussmitglied Branse stellt klar, dass nicht jedem Wunsch der Bürger nachgekommen werden solle und keine Begünstigung eines Einzelnen zu Lasten der Gesamtheit erfolgen dürfe.

 

Ausschussmitglied Espelkott macht deutlich, dass die gewünschte Kostenaufstellung nicht als eine Kontrolle der Verwaltung verstanden werden solle. Sie solle nur zur Information und Beratung dienen. Er spricht sich dafür aus, dass möglichst versucht werden solle, die Wünsche der Bürger umzusetzen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: