Herr Gerdemann erklärt, dass er als Anwohner des Dorfparks in Osterwick immer wieder feststelle, dass der Dorfpark mit teilweise auch großen Rollern (125 ccm) als Abkürzung vom Dorf genutzt werde. Eine eindeutige Beschilderung, dass das Befahren verboten sei, gebe es dort nicht. Er bittet um Prüfung, ob hier eine entsprechende Beschilderung vorgenommen werden könne.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt hierzu, dass eine verkehrsrechtliche Beschilderung mit dem Kreis Coesfeld abgestimmt werden müsse. Dies solle durch den Fachbereich III - Ordnung und Soziales - erfolgen. Eine Überwachung des fließenden Verkehrs könne nicht durch die Gemeinde erfolgen, da diese nur für den ruhenden Verkehr zuständig sei. Hierfür sei dann die Polizei zuständig.