Fraktionsvorsitzender Mensing weist auf die zum 1.1.2020 eintretenden Änderungen des Bildung und Teilhabegesetzes hin. Hiernach sei eine stationäre Unterbringung dann nach dem SGB XII (bisher SGB IX) geregelt. Er fragt, ob die Gemeinde schwerbehinderte Menschen bei der Antragstellung unterstütze und ob es eine Erstattung im SGB XII gebe.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass der LWL die betroffenen Personen bereits schriftlich informiert habe. Außerdem werde der Kreis Coesfeld alle Leistungsberechtigten anschreiben und die entsprechenden Vordrucke zuschicken. Nach seinem Kenntnisstand seien derzeit ca. 34 Personen in Rosendahl von dieser Änderung betroffen. Nach dem SGB XII werden dem Sozialhilfeträger nur die gewährten Leistungen erstattet, nicht aber die für die Sachbearbeitung anfallenden Personalkosten.