Gemäß § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202) wird das Wahlgebiet der Gemeinde Rosendahl für die Kommunalwahl 2020 in Wahlbezirke eingeteilt, wie sie in der Anlage V zu dieser Sitzungsvorlage IX/760 aufgeführt sind. Die Anlage V dieser Sitzungsvorlage wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Wahlleiterin Roters verweist auf die Sitzungsvorlage IX/760 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek erkundigt sich nach dem möglichen verfassungsrechtlichen Verfahren.

 

Produktverantwortlicher Stauvermann führt aus, dass Klagen gegen die Abschaffung der Stichwahl bei Kommunal- und Oberbürgermeisterwahlen und die Neueinteilung der Wahlkreise (Schlechterstellung von Drittstaatlern) vor dem Verfassungsgericht eingereicht worden seien.

 

Ausschussmitglied Söller möchte wissen, ob sich Wahlbezirke bei Erfolg der Klagen vor dem Verfassungsgericht verändern können.

 

Produktverantwortlicher Stauvermann bejaht dies.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: