Den in den Anlagen I bis VII beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage VIII aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass in den Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen wurden.       

Der als Anlage IX zur Sitzungsvorlage Nr. IX/765 beigefügte Plan mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zur 10. Änderung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/765 und gibt Erläuterungen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass noch keine verbindliche Zusage des Vorhabenträgers zu dem Ausgleich der Ökopunkte vorliege.

 

Bürgermeister Gottheil stellt klar, wenn keine verbindliche Zusage des Vorhabenträgers zu dem Ausgleich der Ökopunkte bis zu der Sitzung des Rates am 02. Oktober 2019 vorliege, der entsprechende Tagesordnungspunkt in der Ratssitzung von der Tagesordnung genommen werde.

 

Ausschussmitglied Espelkott vertritt die Meinung, dass aufgrund der fehlenden schriftlichen Erklärung des Vorhabenträgers heute kein Beschlussvorschlag für den Rat gefasst werden solle. Dies begründet er aufgrund vorheriger Verfahren.

 

Bürgermeister Gottheil regt gleichwohl eine Beschlussempfehlung für die kommende Sitzung des Rates an, damit ein entsprechendes positives Zeichen an den Vorhabenträger gesetzt werde. Die Verwaltung stehe in der Pflicht, durch vorhergehende Rechtsgeschäfte Baurecht zu schaffen. Dazu müsse aber eine verbindliche Zusage des Vorhabenträgers zu dem Ausgleich der Ökopunkte vorliegen und diese werde auch eingefordert.

 

Ausschussmitglied Espelkott regt an, dass der Beschlussvorschlag vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung des Vorhabenträgers zu dem Ausgleich der Ökopunkte gefasst werden solle.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass der Beschlussvorschlag um den Vorbehalt der Beschlussfassung ergänzt und gefasst werden könne.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung des Grundstückseigentümers bzgl. der Vorgehensweise zum Ausgleich des Biotopwertdefizits und der damit verbundenen anteiligen Kostenerstattung fasst der Ausschuss anschließend folgenden Beschlussvorschlag: