Sitzung: 19.09.2019 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Ausschussvorsitzender Lembeck begrüßt zu diesem
Tagesordnungspunkt Herrn Uwe Schramm, Vorsitzender der WohnBau Westmünsterland
eG. Herr Schramm geht mit einem Praxisbericht mittels einer
Power-Point-Präsentation auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau im
Münsterland ein. Die Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage I bei.
Fachbereichsleiterin Brodkorb geht auf den
Wegfall von gefördertem Wohnraum in Rosendahl ein und möchte wissen, wie es bei
vergleichbaren Kommunen im Verhältnis zu Rosendahl aussehe.
Herr Schramm teilt mit, dass tendenziell ein
gleicher Rückgang von gefördertem Wohnraum in Kommunen in der Größenordnung
Rosendahls gegeben sei.
Fraktionsvorsitzender Weber berichtet, dass
Rosendahl im NRW-Vergleich einkommensschwach sei.
Herr Schramm ergänzt, dass ausschlaggebend für
das Interesse, Objekte für den sozialen Wohnungsbau zu errichten, der Druck am
Wohnungsmarkt, die Mietendynamik und auch der Grunderwerb seien. In Rosendahl
gebe es keine starke Dynamik. Rosendahl befinde sich im normalen Bereich. Herr
Schramm ergänzt, dass Rosendahl in Mietenstufe 2 und z.B. Münster in
Mietenstufe 4 eingruppiert sei. Er macht deutlich, dass die Eingruppierung der
Kommunen in Mietenstufen höchst umstritten sei, dennoch aktuell an diesem
Maßstab festgehalten werde.
Fraktionsvorsitzender Steindorf führt aus, dass
zum Erhalt einer öffentlich geförderten Wohnung ein Wohnberechtigungsschein
(WBS) nachgewiesen werden müsse. Da Rosendahl keine optimale Anbindung an den
ÖPNV habe, könne dies nachteilig für Rosendahl sein, da dieser Umstand von
WBS-Inhabern als Nachteil angesehen werden könne.
Herr Schramm teilt mit, dass fast jeder Zweite
einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein habe. Bei Senioren könnten
sogar bis zu 80 % einen WBS beantragen und erhalten.
Fraktionsvorsitzender Steindorf führt aus, dass
es gängige Praxis sei, dass eine einmalige Prüfung für die Beantragung und
Erteilung eines WBS vorgenommen werde. Seiner Meinung nach sollten fortlaufend
Zahlen ermittelt werden, um Personen bei Vorliegen von Nichtberechtigungen
entsprechend den WBS wieder entziehen zu können.
Herr Schramm bestätigt, dass es Überlegungen
gebe, dass die Berechtigung zum Erhalt bzw. Bestand eines WBS überprüft werden
soll. Dazu müsse eine qualifizierte Nachfrage nach öffentlich gefördertem
Wohnraum vorliegen.
Fraktionsvorsitzender Weber teilt mit, dass die
Singularisierung
der Bevölkerung zunehme und von großen Wohneinheiten auf kleinere Wohneinheiten
umgestellt werde. Er möchte wissen, ob es spezielle Förderprogramme für ein
gemeinschaftliches Wohnen gebe.
Herr Schramm führt aus, dass für das
gemeinschaftliche Wohnen keine speziellen Förderprogramme vorhanden seien. Im
Blick der Förderungen liegen kleinteilige Wohngemenge/Einzelwohnungen, aber
keine WG-Strukturen. Geförderte Wohnungen weisen Wohnflächen zwischen 45 qm und
58 qm auf. Ein Gemeinschaftsbau, wie z.B. in Bocholt ein reines
Frauenwohnprojekt, werde unterstützt
Fraktionsvorsitzender Weber möchte wissen, wie
es sich mit der Rendite im sozialen Wohnungsbau und der Abschreibungsdauer
verhalte.
Herr Schramm teilt mit, dass die Berechnung der
Rendite ein großes Thema sei, da Wertsteigerungen nicht berücksichtigt werden.
Deshalb müsse die Rendite wirtschaftlich diffizil angesehen werden. Er könne
sich vorstellen, dass eine Rendite bei einer Abschreibungsdauer zwischen 40 und
70 Jahre bei ca. 4 % liegen könne. Ein längerer Abschreibungszeitraum sei nicht
praktikabel, da irgendwann auch ein Sanierungsbedarf gegeben sei. Gerade im
Bereich der Haustechnik habe es eine massive Verschiebung der
Abschreibungsdauer gegeben.
Fachbereichsleiterin Brodkorb möchte wissen,
wann Änderungen der Mietenstufen erfolgen, da sich Rosendahl früher schon in
der Stufe 3 befunden habe und nun in der Mietenstufe 2 gelistet sei.
Hierzu führt Herr Schramm aus, dass das
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen die Mietstufen nach einem bestimmten regelmäßigen Turnus
festlege und die Festlegung nach der Region und dem Umland erfolge. Diese
Vorgehensweise werde aber als nicht sachgerecht kritisiert.
Fachbereichsleiterin Brodkorb gehe davon aus,
dass aufgrund der Mietenstufe 2 für Rosendahl auf einen sozialen Wohnungsbau in
Rosendahl verzichtet werde.
Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass der Mangel
an gefördertem Wohnraum erkannt worden sei. Eventuell könne die Gemeinde
Rosendahl selbst auch als Bauherr in Erscheinung treten. Es sei die Breite des
berechtigten Personenkreises ausgemacht worden. Zwischen dem Sozial- und dem
Ordnungsamt seien Überlegungen vorgenommen worden, wo zuziehende Personen untergebracht
werden können. Es könne durch den Bau von Wohnraum eine gewisse Reserve
geschaffen werden. Er möchte wissen, ob nur bei Kauf von Grundstücken oder auch
Erbpacht eine aktive Hilfe durch die WohnBau Westmünsterland eG möglich sei.
Herr Schramm betont, dass nur wenige
Erbpachtgrundstücke, aufgrund der schwierigen Finanzierung, vorhanden seien.
Dies gründet in der fehlenden Bereitschaft, einen hohen Erbbauzins zu
entrichten.
Bürgermeister Gottheil möchte wissen, ob er es
richtig verstanden habe, dass ein baureifes Grundstück vorhanden sein müsse
oder ob auch ein Abriss einer vorhandenen Liegenschaft förderungsfähig sein
könne.
Herr Schramm teilt mit, dass eine
Städtebauförderung auch für den Abriss einer Liegenschaft zur Erreichung einer
Baureife möglich sei. Die Standortaufbereitungs-darlehen werden zumeist für
einen Abriss von Liegenschaften genutzt und bis zu 80 % der Kosten könnten ohne
weiteres gefördert werden. Ausnahmen seien bei einer Nicht-Quotierung wohl
möglich.
Bürgermeister Gottheil möchte wissen, ob nur
Kommunen oder auch Investoren für den Erhalt von Fördermitteln
antragsberechtigt seien.
Herr Schramm führt aus, dass zunächst die
Kommune als eigener Investor antragsberechtigt sei, aber nach Rücksprache mit
dem Ministerium eine Übertragung auf einen externen Investor denkbar sei.
Auch möchte Bürgermeister Gottheil wissen,
welcher zeitliche Vorlauf vorliegen müsse, um ein entsprechendes Projekt in
Rosendahl zu realisieren.
Hierzu teilt Herr Schramm mit, dass die
Zeitrahmen, je nach Bauobjekt, sehr unterschiedlich sein können. Eine Planung
könne bis zur Planungsreife vorgenommen werden, wenn ein entsprechendes
Vertragsverhältnis zwischen der Kommune und dem Investor vorhanden sei. Es
solle beachtet werden, dass das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen frühzeitig eingebunden werden solle.
Für ein komplexes Projekt könnten schnell zwei Jahre gebraucht werden, wenn
alle Beteiligten sich einig seien.
Ausschussmitglied Branse macht deutlich, dass
in Rosendahl vornehmlich Wohnbaugebiete am Rand der Ortsteile ausgewiesen
worden seien. Entsprechend könne Senioren und jungen Erwachsenen kaum etwas
angeboten werden. Aufgrund der Altersstruktur und der veränderten Wohnsituation
solle den genannten Personenkreisen auch Angebote für Wohnraum gemacht werden
können. Er könne sich vorstellen, dass großes Wohneigentum von einem Eigentümer
verkauft werde und im Gegenzug dann in einem Neubau ein lebenslanges Wohnrecht
eingeräumt werden könne. Er möchte wissen, ob eine solche Vorgehensweise durch
die WohnBau Westmünsterland eG begleitet werde. Er ergänzt, dass er Beispiele
kenne, wo sich mehrere Personen zusammengeschlossen und ein Projekt realisiert
hätten.
Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass
sogenannte Schubladenprojekte wohl realisiert werden könnten.
Dies wird durch Herrn Schramm bestätigt.
Mögliche Projekte müssten jedoch genau beleuchtet werden.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Ausschussvorsitzender Lembeck bedankt sich bei Herrn Schramm für die Ausführungen und verabschiedet ihn.