Ausschussvorsitzender Lembeck begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Uwe Schramm, Vorsitzender der WohnBau Westmünsterland eG. Herr Schramm geht mit einem Praxisbericht mittels einer Power-Point-Präsentation auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau im Münsterland ein. Die Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage I bei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb geht auf den Wegfall von gefördertem Wohnraum in Rosendahl ein und möchte wissen, wie es bei vergleichbaren Kommunen im Verhältnis zu Rosendahl aussehe.

 

Herr Schramm teilt mit, dass tendenziell ein gleicher Rückgang von gefördertem Wohnraum in Kommunen in der Größenordnung Rosendahls gegeben sei.

 

Fraktionsvorsitzender Weber berichtet, dass Rosendahl im NRW-Vergleich einkommensschwach sei.

 

Herr Schramm ergänzt, dass ausschlaggebend für das Interesse, Objekte für den sozialen Wohnungsbau zu errichten, der Druck am Wohnungsmarkt, die Mietendynamik und auch der Grunderwerb seien. In Rosendahl gebe es keine starke Dynamik. Rosendahl befinde sich im normalen Bereich. Herr Schramm ergänzt, dass Rosendahl in Mietenstufe 2 und z.B. Münster in Mietenstufe 4 eingruppiert sei. Er macht deutlich, dass die Eingruppierung der Kommunen in Mietenstufen höchst umstritten sei, dennoch aktuell an diesem Maßstab festgehalten werde.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf führt aus, dass zum Erhalt einer öffentlich geförderten Wohnung ein Wohnberechtigungsschein (WBS) nachgewiesen werden müsse. Da Rosendahl keine optimale Anbindung an den ÖPNV habe, könne dies nachteilig für Rosendahl sein, da dieser Umstand von WBS-Inhabern als Nachteil angesehen werden könne.

 

Herr Schramm teilt mit, dass fast jeder Zweite einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein habe. Bei Senioren könnten sogar bis zu 80 % einen WBS beantragen und erhalten.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf führt aus, dass es gängige Praxis sei, dass eine einmalige Prüfung für die Beantragung und Erteilung eines WBS vorgenommen werde. Seiner Meinung nach sollten fortlaufend Zahlen ermittelt werden, um Personen bei Vorliegen von Nichtberechtigungen entsprechend den WBS wieder entziehen zu können.

 

Herr Schramm bestätigt, dass es Überlegungen gebe, dass die Berechtigung zum Erhalt bzw. Bestand eines WBS überprüft werden soll. Dazu müsse eine qualifizierte Nachfrage nach öffentlich gefördertem Wohnraum vorliegen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilt mit, dass die Singularisierung der Bevölkerung zunehme und von großen Wohneinheiten auf kleinere Wohneinheiten umgestellt werde. Er möchte wissen, ob es spezielle Förderprogramme für ein gemeinschaftliches Wohnen gebe.

 

Herr Schramm führt aus, dass für das gemeinschaftliche Wohnen keine speziellen Förderprogramme vorhanden seien. Im Blick der Förderungen liegen kleinteilige Wohngemenge/Einzelwohnungen, aber keine WG-Strukturen. Geförderte Wohnungen weisen Wohnflächen zwischen 45 qm und 58 qm auf. Ein Gemeinschaftsbau, wie z.B. in Bocholt ein reines Frauenwohnprojekt, werde unterstützt

 

Fraktionsvorsitzender Weber möchte wissen, wie es sich mit der Rendite im sozialen Wohnungsbau und der Abschreibungsdauer verhalte.

 

Herr Schramm teilt mit, dass die Berechnung der Rendite ein großes Thema sei, da Wertsteigerungen nicht berücksichtigt werden. Deshalb müsse die Rendite wirtschaftlich diffizil angesehen werden. Er könne sich vorstellen, dass eine Rendite bei einer Abschreibungsdauer zwischen 40 und 70 Jahre bei ca. 4 % liegen könne. Ein längerer Abschreibungszeitraum sei nicht praktikabel, da irgendwann auch ein Sanierungsbedarf gegeben sei. Gerade im Bereich der Haustechnik habe es eine massive Verschiebung der Abschreibungsdauer gegeben.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb möchte wissen, wann Änderungen der Mietenstufen erfolgen, da sich Rosendahl früher schon in der Stufe 3 befunden habe und nun in der Mietenstufe 2 gelistet sei.

 

Hierzu führt Herr Schramm aus, dass das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen die Mietstufen nach einem bestimmten regelmäßigen Turnus festlege und die Festlegung nach der Region und dem Umland erfolge. Diese Vorgehensweise werde aber als nicht sachgerecht kritisiert.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb gehe davon aus, dass aufgrund der Mietenstufe 2 für Rosendahl auf einen sozialen Wohnungsbau in Rosendahl verzichtet werde.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass der Mangel an gefördertem Wohnraum erkannt worden sei. Eventuell könne die Gemeinde Rosendahl selbst auch als Bauherr in Erscheinung treten. Es sei die Breite des berechtigten Personenkreises ausgemacht worden. Zwischen dem Sozial- und dem Ordnungsamt seien Überlegungen vorgenommen worden, wo zuziehende Personen untergebracht werden können. Es könne durch den Bau von Wohnraum eine gewisse Reserve geschaffen werden. Er möchte wissen, ob nur bei Kauf von Grundstücken oder auch Erbpacht eine aktive Hilfe durch die WohnBau Westmünsterland eG möglich sei.

 

Herr Schramm betont, dass nur wenige Erbpachtgrundstücke, aufgrund der schwierigen Finanzierung, vorhanden seien. Dies gründet in der fehlenden Bereitschaft, einen hohen Erbbauzins zu entrichten.

 

Bürgermeister Gottheil möchte wissen, ob er es richtig verstanden habe, dass ein baureifes Grundstück vorhanden sein müsse oder ob auch ein Abriss einer vorhandenen Liegenschaft förderungsfähig sein könne.

 

Herr Schramm teilt mit, dass eine Städtebauförderung auch für den Abriss einer Liegenschaft zur Erreichung einer Baureife möglich sei. Die Standortaufbereitungs-darlehen werden zumeist für einen Abriss von Liegenschaften genutzt und bis zu 80 % der Kosten könnten ohne weiteres gefördert werden. Ausnahmen seien bei einer Nicht-Quotierung wohl möglich.

 

Bürgermeister Gottheil möchte wissen, ob nur Kommunen oder auch Investoren für den Erhalt von Fördermitteln antragsberechtigt seien.

 

Herr Schramm führt aus, dass zunächst die Kommune als eigener Investor antragsberechtigt sei, aber nach Rücksprache mit dem Ministerium eine Übertragung auf einen externen Investor denkbar sei.

 

Auch möchte Bürgermeister Gottheil wissen, welcher zeitliche Vorlauf vorliegen müsse, um ein entsprechendes Projekt in Rosendahl zu realisieren.

 

Hierzu teilt Herr Schramm mit, dass die Zeitrahmen, je nach Bauobjekt, sehr unterschiedlich sein können. Eine Planung könne bis zur Planungsreife vorgenommen werden, wenn ein entsprechendes Vertragsverhältnis zwischen der Kommune und dem Investor vorhanden sei. Es solle beachtet werden, dass das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen frühzeitig eingebunden werden solle. Für ein komplexes Projekt könnten schnell zwei Jahre gebraucht werden, wenn alle Beteiligten sich einig seien.

 

Ausschussmitglied Branse macht deutlich, dass in Rosendahl vornehmlich Wohnbaugebiete am Rand der Ortsteile ausgewiesen worden seien. Entsprechend könne Senioren und jungen Erwachsenen kaum etwas angeboten werden. Aufgrund der Altersstruktur und der veränderten Wohnsituation solle den genannten Personenkreisen auch Angebote für Wohnraum gemacht werden können. Er könne sich vorstellen, dass großes Wohneigentum von einem Eigentümer verkauft werde und im Gegenzug dann in einem Neubau ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt werden könne. Er möchte wissen, ob eine solche Vorgehensweise durch die WohnBau Westmünsterland eG begleitet werde. Er ergänzt, dass er Beispiele kenne, wo sich mehrere Personen zusammengeschlossen und ein Projekt realisiert hätten.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass sogenannte Schubladenprojekte wohl realisiert werden könnten.

 

Dies wird durch Herrn Schramm bestätigt. Mögliche Projekte müssten jedoch genau beleuchtet werden.


Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck bedankt sich bei Herrn Schramm für die Ausführungen und verabschiedet ihn.