Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Antrag von Herrn Manuel Niehues wird zur weiteren Beratung an den Ver- und Entsorgungsausschuss verwiesen.

 


Abstimmungsergebnis:                 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/774 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Branse geht auf die aktuelle Satzungslage ein und wägt die verschiedenen Umstände ab. Auch die Einbautiefe sei nach der Satzung ausschlaggebend. Nur aufgrund der Anregung eines einzelnen Bürgers mit einem einzelnen Problem solle die Satzung nicht geändert werden. Wohl könne die Satzung nach seiner Einschätzung offener gestaltet werden. Entsprechend solle der Antrag von Herrn Manuel Niehues nicht an den zuständigen Fachausschuss verwiesen werden.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf spricht sich für eine Verweisung des Antrages an den Ver- und Entsorgungsausschuss aus. Aktuell betroffenen Personen solle ein Aufschub bis zu einer Klärung der Sachlage gewährt werden.

 

Ratsmitglied Rahsing ergänzt, dass in den rechtlichen Grundlagen eine Verweisung auf DIN-Normen erfolgen könne.

 

Fraktionsvorsitzender Weber geht auf den § 13 für die Neuerrichtung von Anlagen mit geeigneten Einrichtungen ein. Ein Betroffener habe nach der gültigen Satzung keinen Ansatz für eine andere Vorgehensweise. Entsprechend sollen Anträge an den entsprechenden Ausschuss verwiesen und beraten werden.

 

Bürgermeister Gottheil bestätigt, dass von Maßnahmen gegenüber betroffenen Personen zurzeit abgesehen werde. Es erfolge derzeit keine Aufforderung zur Durchsetzung von Maßnahmen. Im Ver- und Entsorgungsausschuss könne über eine mögliche Satzungsänderung beraten und eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Rat abgegeben werden. Das Ansinnen der Bauherren sei nicht neu, da diese durch eine Beratung der bauausführenden Firmen auf die veränderten Modalitäten hingewiesen werden. Entsprechend bestehe der Wunsch nach einer Satzungsänderung. Er stellt klar, dass die Bauherren bei Schäden durch veränderte Gegebenheiten allein verantwortlich seien und im Fall kleiner Kontrollschächte im Schadensfall ggf. mit höheren Reparaturkosten rechnen müssten.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: