Beschluss: geändert beschlossen

 

 


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/775 und gibt Erläuterungen.

 

Er begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Bix, Frau Gorsler und Frau Schulze Bisping von der Bezirksregierung Münster, Dez. 33.

 

Frau Bix stellt Frau Gorsler als Projektleiterin und Frau Schulze Bisping als Verantwortliche für den Ausbau und die Landschaftspflege in der Flurbereinigung Darfeld vor.

 

Frau Gorsler und Frau Schulze Bisping gehen ausführlich mittels einer Power-Point-Präsentation auf die Flurbereinigung und die Ausgestaltung einer geplanten Straßenbaumaßnahme am „Hohlweg am Kippenberg in der Bauerschaft Oberdarfeld“ in Darfeld ein. Die Power-Point-Präsentation und ergänzende Pläne liegen der Niederschrift als Anlage I – V bei.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf geht auf die anstehenden Veränderungen des Hohlweges am Kippenberg in Oberdarfeld ein. Er sehe das Flurbereinigungsverfahren Darfeld und die Finanzierung bis auf den Ausbau des Hohlweges für in Ordnung an.

 

Ratsmitglied Espelkott nimmt ab 19.32 Uhr an der Sitzung teil.

 

Bürgermeister Gottheil geht auf die genehmigte Planung bezüglich der Umgestaltung des Hohlweges am Kippenberg in Oberdarfeld ein. Er betont, dass der Gesamteindruck auch nach der durchgeführten Straßenbaumaßnahme erhalten werden solle.

 

Ratsmitglied Schubert teilt mit, dass aufgrund der Berichterstattung in den Medien von einem anderen umzugestaltenden Bereich ausgegangen worden sei. Es sei angenommen worden, dass der komplette Weg bis zur Billerbecker Straße neu gemacht werde.

 

Ratsmitglied Lethmate wundert sich über die verschiedenen Gesprächsinhalte mit der Bezirksregierung Münster. Er sei der Auffassung, dass ab der Kuppe die Baumaßnahme und eine Neugestaltung der Wegeführung erfolge. Der bisherige Ludgeruswanderweg solle nach seinem Empfinden vollkommen neu gestaltet werden. Er könne die Initiative zur Neugestaltung des Weges nicht nachvollziehen, da sich Flächen dadurch nicht gravierend änderten. Er könne sich vorstellen, dass durch die Maßnahme ein Ausgleich mit Ökopunkten erreicht werden könne.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellt klar, dass er über den Antrag der CDU-Fraktion überrascht sei. Auch wundere ihn, dass durch die CDU-Fraktion in den Medien andere Angaben zu der Baumaßnahme als die, die heute Abend bekannt gegeben worden seien, verbreitet worden seien. Hiernach sei auch die Kleihecke am Kippenberg bis zur Teerstraße an der Billerbecker Straße betroffen. Dies sei aber nicht zutreffend, da der Charakter des Hohlweges bis auf das tatsächlich betroffene Teilstück des Weges erhalten bleiben solle.

 

Ratsmitglied Lethmate entgegnet, dass sich bei den Veröffentlichungen nur an die Angaben/Vorgaben der Flurbereinigungsbehörde gehalten worden sei. Es solle ein wunderschöner Blick durch diese Baumaßnahme vernichtet werden. Der Anfang der Maßnahme sei nach seinem Empfinden ab der Kleihecke in Richtung Billerbeck vorgesehen. Dies sei auch so in den sozialen Medien dargestellt worden. Ein Graben zur Ableitung des Oberflächenwassers sei nur sinnvoll, wenn die Baumaßnahme auch tatsächlich durchgeführt werde. Bei einem Bestand des Weges in seinem jetzigen Zustand sei diese Maßnahme seiner Meinung nach nicht erforderlich.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilt mit, dass über 125 Beteiligte an dem Verfahren beteiligt seien und jeder eine Stimme habe. Er möchte wissen, mit welchen Personen die betreffende Maßnahme besprochen worden sei. Da die Gemeinde auch Verfahrensbeteiligte sei, solle über die Vorstandsprotokolle der Rat entsprechend informiert werden. Dazu sei der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft seiner Meinung nach verpflichtet. Die Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion werden den Antrag stellen, dass die Vorstandsprotokolle gesichtet werden können, um den Rat der Gemeinde Rosendahl entsprechend zu informieren.

 

Frau Bix führt aus, dass jeder Teilnehmer die Möglichkeit habe, sich an den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft zu wenden. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft sei als Bindeglied zwischen den Behörden und den Teilnehmern zu sehen. Es habe Teilnehmerversammlungen gegeben, in denen die Planungen vorgestellt worden seien. Regelmäßig werde durch den Vorstand entschieden, wie und in welcher Weise unterrichtet werde.

 

Stabsstellenleiter Kortüm ergänzt, dass die Gemeinde Rosendahl nur als Teilnehmerin und nicht dauerhaft im Vorstand des Verfahrens vertreten sei. Entsprechend lägen auch der Verwaltung nicht alle Vorstandsprotokolle vor.

 

Ratsmitglied Branse stellt klar, dass alle Unterlagen zu dem Flurbereinigungsverfahren unter folgendem Link:

 

https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/bodenordnung/darfeld/index.html

 

öffentlich einzusehen seien. Da die Gemeinde nur Teilnehmerin in dem Flurbereinigungsverfahren sei, sei sie auch nicht anspruchsberechtigt bezüglich des Erhalts von Vorstandsprotokollen. Der Erhalt von Vorstandsprotokollen werde allein durch den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft entschieden. Bei dem vorliegenden Plan handele es sich um einen festgelegten Plan. Es sei nur das Wegstück nach dem Wald in Richtung Billerbeck betroffen. Sollte der Ausbau des Hohlweges am Kippenberg in der Bauerschaft Oberdarfeld nicht vorgenommen werden, müsse aufgrund des festgestellten Planes das komplette Flurbereinigungsverfahren mit Blick auf den gefassten Planfeststellungsbeschluss neu eröffnet werden.

 

Ratsmitglied Lethmate macht deutlich, dass durch die Teilnehmergemeinschaft keine Einwände gegen den Ausbau des Hohlweges erhoben worden seien. Er könne immer noch nicht nachvollziehen, woher die Initiative zu dem Ausbau des Hohlweges am Kippenberg komme. Er gehe davon aus, dass durch die Flurbereinigungsbehörde dazu die Initiative ergriffen worden sei. Da die jetzigen Flächen bisher alle gut genutzt würden, sei seiner Meinung nach eine Änderung der Zuwegung überflüssig.

 

Frau Bix führt aus, dass es verschiedene Zielsetzungen in dem Flurbereinigungsverfahren wie z.B. die Erschließung der Flächen, den ökologischen Part, den Erosions- und den Naturschutz gebe. Die jetzige Planung werde entsprechend sorgfältig bezüglich dieser Belange abgewogen. Über den Hohlweg am Kippenberg in der Bauerschaft Oberdarfeld werde das Verfahrensgebiet gut erschlossen. Die Planung ermögliche, dass am Ende betriebswirtschaftlich eine sinnvolle Maßnahme vorgenommen werde.

 

Ratsmitglied Lethmate fragt nach, warum Anlieger anderer Meinung seien und womöglich rechtliche Schritte gegen die Maßnahme einleiten wollen, wenn sich doch der Ausbau an den Interessen der Landwirte ausrichte

 

Frau Gorsler führt aus, dass der Weg entgegen der Meinung vom Ratsmitglied Lethmate sehr wohl durch landwirtschaftliche Fahrzeuge genutzt werde. Dies werde auch durch den Beschnitt der Böschungen/Hecken bestätigt.

 

Ratsmitglied Lethmate teilt mit, dass bei einem Gespräch mit Vertretern des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe nicht nachvollzogen werden konnte, dass der Weg landwirtschaftlich genutzt werde. Er möchte wissen, durch wen der Beschnitt der Böschungen/Hecken vorgenommen worden sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass die Gemeinde bei dem Beschnitt der Böschungen/Hecken nicht involviert sei.

 

Ratsmitglied Lethmate geht davon aus, dass die jetzigen Nutzspuren durch das landwirtschaftliche Fahrzeug, welches den Beschnitt vorgenommen habe, stammen. Eine weitere Erschließung finde dort wohl nicht statt.

 

Frau Gorsler stellt klar, dass durch das Flurbereinigungsverfahren eine Erschließung der Flächen für den landwirtschaftlichen Verkehr sichergestellt werden solle.

 

Fraktionsvorsitzender Weber geht auf die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens der Gemeinde Rosendahl ein. Da der Rat der Gemeinde Rosendahl dem Grunde nach eine Allzuständigkeit habe, hätte dieser seiner Meinung nach entsprechend informiert werden müssen. Bei dem Flurbereinigungsverfahren gebe es Teilnehmer mit großen und kleinen Flächenanteilen und Abhängigkeiten. Dies könne der Grund dafür sein, dass Teilnehmer mit kleinen Flächenanteilen sich nicht aktiv einbringen, da sie der Meinung seien, dass sie sowieso nichts ändern könnten. Es solle Teilnehmern mit kleinen Flächenanteilen gesagt worden sein, dass ihre Meinung zu dem Verfahren nicht erwünscht sei. Er halte die Protokolle der Vorstandssitzungen für unerlässlich und fordere die Herausgabe derselbigen, um im Rat der Gemeinde Rosendahl über die Protokolle beraten und entscheiden zu können. Seiner Meinung nach solle das komplette Flurbereinigungsverfahren neu eröffnet werden.

 

Ratsmitglied Lethmate bestätigt, dass der Rat bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nicht involviert gewesen sei. Er wundere sich, dass ein Ortstermin stattgefunden habe.

 

Stabsstellenleiter Kortüm führt aus, dass man sich bei dem Ortstermin den tatsächlich betroffenen Teil der Umbaumaßnahme angeschaut habe. Da er den Weg genau kenne, könne er bestätigen, dass über den Weg landwirtschaftlicher Verkehr stattfinde. Im Rahmen des Ortstermins sei auch die Frage bezüglich des Beschnittes der Böschung/Hecken aufgekommen.

 

Ratsmitglied Branse betont, dass das Flurbereinigungsverfahren bisher bürokratisch korrekt verlaufen sei. Es sei keine einfache Aufgabe, bei der Vielzahl der Teilnehmer allen Ansprüchen gerecht zu werden. Die Flurbereinigungsbehörde sei verpflichtet, dass durch das Flurbereinigungsverfahren wirtschaftlich gearbeitet werden könne. Er verstehe, dass der normale Bürger eine andere Sichtweise zu dem Flurbereinigungsverfahren habe. Er könne nachvollziehen, dass der Hohlweg am Kippenberg in der Bauerschaft Oberdarfeld im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens ausgebaut werden solle. Er mahnt an, dass sich der Rat der Gemeinde Rosendahl eher mit den Planungen hätte befassen müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt könne aufgrund der Rechtssicherheit und Bestandskraft des Planes nichts mehr geändert werden. Aus diesem Grunde könne das Verfahren nicht neu eröffnet werden.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf geht auf die Beratung des Flurbereinigungsverfahrens ab 2017 in den politischen Gremien ein. Auch er vertritt die Meinung, dass das Flurbereinigungsverfahren nicht komplett neu eröffnet werden solle. Nur die Zerstörung eines Stückes herrlicher Landschaft könne nicht gut geheißen werden, da hierdurch vorhandener Naturraum zerstört werde. Aufgrund des früheren Abbaus von Kalk- und Sandstein könne dieser Bereich ein Bodendenkmal sein. Ein Verfahren zur Prüfung eines Bodendenkmales sei durch die CDU-Fraktion angestoßen worden. Er macht deutlich, dass die Flurbereinigungsbehörde verpflichtet sei, schützenswerte Umstände zu erhalten. Auch er plädiert aufgrund der Allzuständigkeit des Rates auf die Berechtigung zur Einsicht in die Vorstandsprotokolle. Es wird eingeräumt, dass andere Daten und Angaben bei den Berichterstattungen vorgelegen haben.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing spricht sich wegen des bereits vorhandenen Schotters in der Wegeführung für eine weitere Verschotterung des Weges aus. Einen geregelten Abfluss des Oberflächenwassers halte er für sinnvoll. Er könne das Ansinnen der CDU-Fraktion nicht nachvollziehen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber möchte wissen, ob die Planung zur Veränderung des Hohlweges schon bei der Mittelbereitstellung bekannt gewesen sei. Für ihn sei diese Maßnahme in keinster Weise nachvollziehbar.

 

Frau Bix bestätigt, dass die Planung bei der Mittelbereitstellung bekannt gewesen sei. Es sei nicht einfach, den vielfältigen Aufgaben bei Zufriedenheit aller Teilnehmer gerecht zu werden. Mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft sei die bestmögliche Umsetzung der Aufgaben - u.a. die Erschließung der Flurstücke – besprochen und beschlossen worden. Sie macht deutlich, wenn weniger Mittel zur Verfügung stünden, dass auch weniger Aufgaben erfüllt werden könnten.

 

Ratsmitglied Branse teilt mit, dass am 13.September 2018 die Entscheidung zur weiteren Mittelbereitstellung durch den Rat der Gemeinde Rosendahl getroffen worden sei. Einwände gegen die Planung hätten sicherlich vorgebracht werden können. Dies sei aber nicht erfolgt. Aufgrund der festgestellten Planung müsse der Ausbau des Hohlweges am Kippenberg in der Bauerschaft Oberdarfeld nun wohl hingenommen werden. Weitergehende Informationen hätten von der Gemeinde sicherlich eingefordert werden können. Da dies aber nicht erfolgt sei, sei der Plan festgestellt worden.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die Verwaltung an einzelnen Vorstandssitzungen teilgenommen habe Dort sei offensichtlich geworden, dass eine pragmatische Umsetzung mit Blick auf die Natur durch Frau Schulze Bisping vertreten worden sei. Diese setze sich intensiv und vehement für den Erhalt schützenswerter Naturaspekte ein. Aufgrund dessen sei auch das gemeindliche Einvernehmen im Sinne einer Kompromisslösung, der auch die untere Naturschutzbehörde und der entsprechende Beirat des Kreises Coesfeld zugestimmt hätten, erteilt worden.

 

Ratsmitglied Lethmate möchte wissen, warum keine artenschutzrechtliche und Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen worden sei, da in dem Teilbereich die Bechsteinfledermaus vorkomme. Er spricht sich gegen einen Entwässerungsgraben aus. Nur aufgrund der Neuordnung und des Ausbau solle ein Entwässerungsgraben und ein Regenrückhaltebecken geschaffen werden.

 

Frau Schulze Bisping teilt mit, dass sowohl eine artenschutzrechtliche als auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen worden sei und diese positiv im Sinne des Flurbereinigungsverfahrens entschieden worden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing möchte wissen, ob der Wegeausbau tatsächlich in einer Breite von 9 m vorgenommen werden müsse.

 

Frau Bix geht auf die Regeldarstellung der Wegeplanung anhand der Power-Point-Präsentation (Seite 13) ein. Sie verdeutlicht, dass das Oberflächenwasser abgefangen werden müsse, um Nachteile für den Dorfkern abzuwenden.

 

Ratsmitglied Lethmate möchte wissen, ob der betreffende Weg sich im Eigentum der Gemeinde Rosendahl befinde.

 

Stabsstellenleiter Kortüm bestätigt dies.

 

Fraktionsvorsitzender Weber widerspricht den Ausführungen von Ratsmitglied Branse. Er bleibe dabei, dass eine Beratung durch den Rat der Gemeinde Rosendahl zu erfolgen habe, wenn öffentliche Belange tangiert seien. Dies sei im vorliegenden Fall nicht erfolgt. Er vertritt die Meinung, dass im Falle der Übernahme der Verfahrenskosten durch die Teilnehmer selbst keine Realisierung des Verfahrens erfolgen würde. Er möchte wissen, ob Zwangsmaßnahmen zur Realisierung des Verfahrens erfolgt seien.

 

Durch Bürgermeister Gottheil und Frau Bix wird bestätigt, dass keine Enteignungen oder vergleichsweise Zwangsmaßnahmen erfolgt seien.

 

Frau Bix ergänzt, dass mit den von der Baumaßnahme im Jahr 2019 betroffenen Grundstückseigentümern Bauerlaubnisverhandlungen geführt worden seien. Der Abschluss dieser Verhandlung sei freiwillig. Bis auf einen Eigentümer hätten alle Eigentümer die Bauerlaubnisverhandlungen abgeschlossen. In dem Einzelfall habe die Flurbereinigungsbehörde zur Regelung von Besitz und Nutzung des von der Baumaßnahme betroffenen Grundstückes eine sogenannte „Vorläufige Anordnung“ gemäß § 36 Flurbereinigungsgesetz erlassen. Diese Anordnung beträfe aber nicht die geplante Baumaßnahme des Hohlweges am Kippenberg in der Bauerschaft Oberdarfeld.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf möchte wissen, wann der Umbau des Hohlweges erfolgen solle. Durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe solle geprüft werden, ob ein Bodendenkmal vorhanden sei. Das Ergebnis solle zunächst abgewartet werden, bevor die Baumaßnahme vorgenommen werde.

 

Frau Gorsler führt aus, dass zu dem Ausbau des Weges aktuell noch kein Zeitplan vorliege. Eine Realisierung werde jedoch auf keinen Fall noch in 2019 erfolgen.

 

Frau Bix stellt klar, dass ein Plan festgestellt werden könne, wenn keine Belange dagegen vorgebracht würden. Diese seien im vorliegenden Fall nicht gegeben und deshalb sei die Plangenehmigung am 23. Januar 2019 erfolgt und die Bestandskraft des Planes am 30. Januar 2019 eingetreten.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing möchte wissen, welche Maßnahmen zur Oberflächenwasserzurückhaltung getroffen werden sollen.

 

Frau Gorsler teilt mit, dass zunächst das Gesamtgebiet betrachtet werden müsse. Hierbei sei der Ausbau des Hohlweges nicht als Einzelmaßnahme anzusehen, sondern als eine Maßnahme im Gesamtverfahren. Anliegende Flächen an dem Hohlweg könnten nach dem Ausbau bearbeitet werden und dienten somit auch der Oberflächenwasserrückhaltung. Die kleine Erweiterung des Hohlweges ermögliche eine bessere Beackerung und zugleich eine Zurückhaltung von Oberflächenwasser. In diesem Bereich seien mehrere Erosionmaßnahmen vorgesehen, da der Abfluss des Oberflächenwassers ein Problem darstelle.

 

Fraktionsvorsitzender Weber geht nochmals auf die Stellung des Antrages der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion zur Einsicht in die Vorstandsprotokolle ein. Notfalls wolle die Fraktion juristisch die Einsicht in die Vorstandsprotokolle prüfen lassen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf beantragt eine Sitzungsunterbrechung zur Beratung innerhalb der CDU-Fraktion.

 

Ratsmitglied Branse ist der Meinung, dass über die Einsichtnahme in die Vorstandsprotokolle kein Beschluss durch den Rat der Gemeinde Rosendahl gefasst werden könne.

 

Bürgermeister Gottheil lässt über eine Sitzungsunterbrechung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 16 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Die Sitzung wird von 20.32 Uhr bis 20.48 Uhr unterbrochen.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass bezüglich des Antrages von Fraktionsvorsitzenden Weber auf Einsichtnahme in die Vorstandsprotokolle in der Niederschrift des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 20. September 2018 unter TOP 2.1 ö.S. bereits folgende Antwort gegeben worden sei:

 

Auf Nachfrage teilte die Bezirksregierung Münster mit, dass die Protokolle nur an die Vorstandsmitglieder weitergeleitet würden. Selbst Teilnehmer der Flurbereinigung erhielten diese nicht automatisch, sondern müssten Auskünfte beim Vorstand einholen. Es handele sich bei den Unterlagen um interne Dokumentation. Eine Weitergabe der Protokolle an politische Mandatsträger erfolge daher nicht.

 

Entsprechend könne sich Bürgermeister Gottheil nicht vorstellen, dass eine Herausgabe der Vorstandsprotokolle an politische Mandatsträger erfolgen werde.

 

Ratsmitglied Branse zitiert aus dem Flurbereinigungsgesetz, dass der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft auf Verlangen Auskunft zu erteilen habe. Es sei nirgends vermerkt, dass der Vorstand Einsicht in die Vorstandsprotokolle zu gewähren habe.

 

Anschließend lässt Bürgermeister über den Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion auf Einsichtnahme in die Vorstandsprotokolle abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 6 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

 

Der Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion ist damit abgelehnt.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilt mit, dass folgender Antrag der CDU-Fraktion gestellt werde:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Hohlweg am Kippenberg in Oberdarfeld entsprechend § 4 Abs. 1 DSchG NW vorläufig als Bodendenkmal in die Denkmalliste einzutragen.

 

Ratsmitglied Lethmate teilt mit, dass ein Gespräch mit dem Leiter des Fachbereichs „Bodendenkmalpflege“ des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe geführt worden sei. Hierbei sei mitgeteilt worden, dass es sich bei dem Hohlweg am Kippenberg in der Bauerschaft Oberdarfeld durchaus um ein schützenswertes Bodendenkmal handeln könne. Entsprechend solle damit der Antrag auf Erklärung des Hohlweges zu einem Bodendenkmal untermauert werden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb stellt klar, dass die Gemeinde Rosendahl bei einem Antrag auf ein Bodendenkmal als untere Denkmalbehörde selbst aktiv werde.

 

Ratsmitglied Branse kann sich vorstellen, dass aufgrund der feststehenden Planung eine Eintragung des Hohlweges am Kippenberg in der Bauerschaft Oberdarfeld in die Bodendenkmalliste schwierig sein könne. Trotzdem solle dies versucht werden.

 

Ratsmitglied Espelkott möchte wissen, welche Kosten eine Prüfung zur Aufnahme des Hohlweges in die Bodendenkmalliste verursache.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass über Kosten keine Kenntnis bestehe. Es müsse eine Stellungnahme des Bodendenkmalamtes eingeholt werden und anschließend müsse ein entsprechender Beschluss durch den Rat der Gemeinde Rosendahl gefasst werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing möchte wissen, welche Folgen der Antrag der CDU-Fraktion für das Flurbereinigungsverfahren haben könne. Er vertritt die Meinung, dass dann eine Umfahrung des Hohlweges erfolgen müsse.

 

Frau Bix teilt mit, dass eine Umfahrung des Hohlweges nicht in Frage komme. Sie könne augenblicklich nicht abschließend beurteilen, welche Konsequenzen eine Unterschutzstellung haben könne.

 

Bürgermeister Gottheil verliest anschließend den Antrag der CDU-Fraktion im Originalwortlaut und lässt über diesen abstimmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Hohlweg am Kippenberg in Oberdarfeld entsprechend § 4 Abs. 1 DSchG NW vorläufig als Bodendenkmal in die Denkmalliste einzutragen.

 

Abstimmungsergebnis:                 13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

 

Der Antrag der CDU-Fraktion ist damit angenommen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf geht auf den modifizierten Grundantrag der CDU-Fraktion ein.

 

Bürgermeister Gottheil verliest anschließend den modifizierten Grundantrag der CDU-Fraktion:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine externe Prüfung der Sach- und Rechtslage anzustrengen, um alle verbleibenden rechtlichen oder tatsächlichen Möglichkeiten schriftlich auszuarbeiten, mit denen sich der derzeit für den Hohlweg am Kippenberg vorgesehene Ausbau gezielt abwenden lässt, ohne die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens an anderen Stellen dauerhaft zu vereiteln.

 

Abstimmungsergebnis:                 13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

 

Der Antrag der CDU-Fraktion ist damit angenommen.

 

Ratsmitglied Branse äußert, dass ihm der Umgang unter den Mitgliedern des Rates der Gemeinde Rosendahl missfalle.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Bürgermeister Gottheil bedankt sich bei Frau Bix, Frau Gorsler und Frau Schulze Bisping für ihre Ausführungen und verabschiedet sie.