1. Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/749 als Anlage I beigefügte Bilanz zum 31.12.2018 wird mit einer Bilanzsumme von 81.859.940,52 € festgestellt.
2. Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/749 als Anlage II beigefügte Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2018 mit einem Überschuss in Höhe von 3.531.436,83 € wird festgestellt.
3. Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/749 als Anlage III beigefügte Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2018 mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 10.105.415,52 € wird festgestellt.
4. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/749 als Anlage IV beigefügte Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wird festgestellt.
5. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/749 als Anlage V beigefügte Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wird festgestellt.
6. Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, erteilten und der Sitzungsvorlage IX/749 als Anlage VI beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.
7. Der festgestellte Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 3.531.436,83 € wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 75 Abs. 2 Satz 3 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.
8. Der Bericht zum Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 59 Abs. 3 GO NRW zum Jahresabschluss 2018 und Lagebericht 2018 wird festgestellt und der Niederschrift als Anlage VI beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
(ohne Ratsmitglied Lembeck)
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/749 und gibt Erläuterungen.
Ratsmitglied Lembeck verlässt von 21.39 Uhr bis 21.41 Uhr die Sitzung.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: