Beschluss: geändert beschlossen

Den für die Verlegung einer Druckrohrleitung im Bereich der „Coesfelder Straße“ im OT Holtwick notwendigen außerplanmäßigen Auszahlungen in einer Gesamthöhe bis zu 35.000 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die erforderliche Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen wird durch Minderausgaben bei der Investitionsmaßnahme Nr. 45614040 gewährleistet.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig

 

Antwort:                                                              Erschließungskosten für das Grundstück Gemarkung Holtwick Flur 14 Flurstück 490 (Am Holtkebach 1-3) fallen nicht an. Auch die spätere Erhebung von Beiträgen nach dem KAG ist nicht möglich, da weder die Straßenfläche noch der Bürgersteig im Besitz der Gemeinde Rosendahl sind, sondern im Eigentum des Landesbetrieb Straßen NRW stehen.

                                                                               

Aufgrund der bestehenden Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren, Kleineinleitergebühren und Gebühren über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Rosendahl in der derzeit gültigen Fassung vom 14. Dezember 2018  ist gemäß § 15 Abs. 9 ein Anschlussbeitrag in Höhe von 5,20 €/qm zu erheben. Der Maßstab für den Anschlussbeitrag ist die Grundstücksfläche und ergibt sich durch Vervielfachen der Grundstücksfläche mit dem Nutzungsfaktor.

 

Die Grundstücksfläche wird nach § 15 Abs. 3 der Satzung entsprechend der Ausnutzbarkeit mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht und beträgt

 

·         bei ein und zweigeschossiger Bebaubarkeit     1,0

·         bei dreigeschossiger Bebaubarkeit                    1,25

·         bei vier und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 1,5.

 

Als zulässige Zahl der Geschosse gilt die im Bebauungsplan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse. Auf dem Grundstück „Am Holtkebach 1-3“ werden die geplanten Gebäude in zweigeschossiger Bauweise errichtet.

 


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/777 und gibt Erläuterungen. Aufgrund der Anpassung der Verrohrung der früherigen Liegenschaft „Schreinerei Wieding“ müsse eine Investition in Höhe von 35.000 € anstelle von 25.000 € vorgenommen werden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber möchte wissen, ob der Kanalanschlussbeitrag feststehe.

 

Stabsstellenleiter Kortüm teilt mit, dass der Kanalanschlussbeitrag 5,20 € je qm betrage.

 

Ratsmitglied Branse möchte wissen, ob der Kanalanschlussbetrag in Höhe von 5,20 € auch tatsächlich vereinnahmt werden könne, da die Liegenschaft dem Grunde nach erschlossen sei.

 

Bürgermeister Gottheil sagt eine Antwort über die Niederschrift zu. Ein Kanalanschluss sei in der Tat vorhanden.

 

Ratsmitglied Schubert regt an, dass bei weiteren Objekten sich grundsätzlich zu der Berechnung Gedanken gemacht werden müsse.

 

Bürgermeister Gottheil bestätigt dies. Auch aufgrund der hydraulischen Berechnung und im Hinblick auf eine Innenverdichtung/Hinterlandbebauung.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing möchte wissen, ob der Kanalanschlussbeitrag Unterschiede bei ein- und mehrgeschossigen Gebäude aufweise.

 

Auch hierzu sagt Bürgermeister Gottheil eine Antwort über die Niederschrift zu.

 

Ratsmitglied Branse spricht sich dafür aus, dass bei der Möglichkeit einer Innenverdichtung eine Prüfung über die Trennung der Wässer erfolge.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass bei gegebenen Anlass mit Anliegern über das Interesse einer Innenverdichtung/Hinterlandbebauung gesprochen und dabei dann Überlegung zu einer Trennung der Abführung der Wässer vorgenommen werden solle.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: