Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Das Verfahren zur Aufstellung der Außenbereichssatzung “Südlicher Teilbereich der Bauernschaft Midlich” im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der zzt. gültigen Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/439 beigefügten Entwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Der Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Entwurf der Außenbereichssatzung “Südlicher Teilbereich der Bauernschaft Midlich” im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Weiterhin erfolgt die Benachrichtigung der berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage VII/439 und bat Herrn Lang vom Büro Wolters Partner in Coesfeld um Vorstellung der Außenbereichssatzung.

 

Herr Lang stellte den Ausschussmitgliedern die Außenbereichssatzung vor und erläuterte die entsprechenden Rechtsgrundlagen.

 

Ausschussmitglied Wessendorf fragte nach, ob die gegenüberliegende Landwirtschaft durch die Außenbereichssatzung benachteiligt werde.

 

Herr Lang sah keine Benachteiligung der Landwirtschaft. Bei jedem Bauvorhaben sei, unabhängig von der Satzung, zu prüfen ob es sich mit den gesetzlichen Grundlagen und den entsprechenden Immissionen im Einklang befinde.

 

Ausschussmitglied Rottmann erkundigte sich, ob nun auch der kleinere Handwerksbetrieb Erweiterungsmöglichkeiten habe.

 

Herr Lang führte aus, dass die Satzung nur auf eine Aufstockung beschränkt sei. Eine Erweiterung in die Fläche ermögliche die Satzung nicht.

 

Ausschussmitglied Henken merkte an, dass es positiv sei durch die Außenbereichssatzung einem Gewerbebetrieb die Möglichkeit zu geben aufzustocken.

 

Sodann fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: