Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das Verfahren zur Aufstellung der Außenbereichssatzung “Südlicher Teilbereich der Bauerschaft Midlich” im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der zzt. gültigen Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/439 beigefügten Entwurf zu entnehmen ist, beschlossen.

Der Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Entwurf der Außenbereichssatzung “Südlicher Teilbereich der Bauerschaft Midlich” im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Weiterhin erfolgt die Benachrichtigung der berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues teilte mit, dass das bereits erstellte Protokoll der letzten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses den Ratsmitgliedern noch nicht kopiert werden konnte und bat hierfür um Verständnis.

 

Sodann stellte er kurz den Sachverhalt des zu beratenden Tagesordnungspunktes dar.

 

Anschließend erläuterte Fachbereichsleiter Wellner weitere Einzelheiten anhand von Folien.

 

Ratsmitglied Löchtefeld fragte nach, ob durch die vorgesehenen Änderungen auch die Interessen von Landwirten berührt seien, die ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ein Bauvorhaben planen könnten.

 

Fachbereichsleiter Wellner wies darauf hin, dass bei jedem neuen Bauvorhaben der rechtliche Rahmen im Verfahren erneut geprüft werden müsste.

 

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: