Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2020 wie folgt beschlossen:
a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube 131,68 €,
b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 7,71 €,
c)
Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben 6,30 €.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/784 und gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: