Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2020 wie folgt beschlossen:

a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube                                131,68 €,

b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen                                                7,71 €,

c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben                                               6,30 €.

 


Abstimmungsergebnis:                 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/784 und gibt Erläuterungen.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: