Es wird beschlossen, das Verfahren zur 43. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ im Ortsteil Holtwick im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/782 in Anlage III beigefügten Bebauungsplanentwurf durchzuführen.

 

Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/782 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt geht auf die vorliegende Tischvorlage ein und möchte deren Grund wissen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass die Auslegung des Planes in einem zweistufigen Verfahren erfolge. Es werde für sinnvoll gehalten, die öffentlichen Belange abzufragen. Deshalb solle die Vorziehung der öffentlichen Auslegung erfolgen, wozu die entsprechende Begründung den Sitzungsunterlagen zum Zeitpunkt des Versands noch nicht vorgelegen habe. Diese liegt den Ausschussmitgliedern nun vor. Zudem werde die Satzung noch in einem Punkt geändert. Es erfolge eine Anpassung der Grundflächenanzahl an Standards eines Mischgebiets von 0,4 auf 0,6.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: