Beschluss: ungeändert beschlossen

Die vorgestellten Planungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie werden dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Aufgrund dieser Planungen werden, unter Berücksichtigung noch abzuschließender Verträge für den Grundstückskauf bzw. Grundstückstausch, folgende Büros für den Umbau und die Erweiterung der Feuerwehrgerätehäuser Darfeld und Osterwick beauftragt:

 

Feuerwehrgerätehaus Darfeld:      Büro Horst Architektur, Stadtlohn

Feuerwehrgerätehaus Osterwick:  Architekturbüro itg doeker ingenieur team gmbh, 

                                                       Recke

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/793 und gibt Erläuterungen.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass an den Feuerwehrgerätehäusern in den Ortsteilen Darfeld und Osterwick Veränderungen im Bestand und bauliche Erweiterungen vorgenommen werden sollen. Zur Realisierung der Maßnahmen seien Grundstücksverhandlungen geführt worden. Hierzu werde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung konkret über ein Grundstücksgeschäft in Osterwick berichtet und beraten. Auch für den Standort in Darfeld seien konstruktive Gespräche zur Bereitstellung benötigter Flächen geführt worden.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Horst von Horst Architektur und Herrn Doeker von itg doeker.

 

Herr Doeker geht mittels einer Power-Point-Präsentation auf die Um- und Anbaumaßnahmen an dem Feuerwehrgerätehaus in Osterwick ein. Die Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage I bei.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck bedankt sich bei Herrn Doeker für die Präsentation der Um- und Anbaumaßnahmen an dem Feuerwehrgerätehaus in Osterwick.

 

Ausschussmitglied Espelkott befürchtet, dass es zu Komplikationen bei dem Verhältnis zwischen den rechtlichen Flächenanforderungen zu den tatsächlich realisierbaren Flächen kommen könne.

 

Herr Doeker teilt mit, dass aufgrund der Kombination von Räumen den Anforderungen Rechnung getragen werden könne. Bedingt durch die räumlichen Möglichkeiten und die Grundstücksgegebenheiten sollen die Anforderungen bestmöglich umgesetzt werden. Diese Maßnahme könne somit nicht mit einem Neubau verglichen werden. Es müssten hier und da Kompromisse eingegangen werden.

 

Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, ob es eine verbindende Zuwegung zwischen den Umkleiden und den Büroräumen gebe.

 

Herr Doeker führt aus, dass von den Umkleideräumen eine direkte Zuwegung in die Fahrzeughalle vorgesehen sei. Dies sei auch von den Räumlichkeiten des Arbeitsschutzes so vorgesehen. Die Räumlichkeiten für Schulungen und Zusammenkünfte sollen über eine andere Zuwegung erreichbar sein.

 

Ausschussmitglied Weber möchte wissen, ob das Baurecht bezüglich einer möglichen Grenzbebauung geregelt sei.

 

Bürgermeister Gottheil bestätigt, dass über die Länge der vorgesehenen Grenzbebauung im hinteren Gebäudeteil eine entsprechende Baulast benötigt werde. Hierzu habe es schon positive Gespräche mit Anliegern gegeben. Die Eintragung einer Baulast sei in Aussicht gestellt worden.

 

Ausschussmitglied Weber möchte wissen, ob der vorgesehene Aufzug im Standby oder per Zuschaltung betrieben werden solle.

 

Herr Doeker teilt mit, dass die Einstellung des Aufzuges variabel sei und nach Gebrauch eingestellt werden könne, jedoch eine permanente Stromversorgung nötig sei.

 

Ausschussmitglied Hemker möchte wissen, ob die Einsatzbereitschaft während der Baumaßnahme gewährleistet sei und wie lange die Baumaßnahme wohl dauern werde.

 

Herr Doeker führt aus, dass die Einsatzbereitschaft durch die Abwicklung in Bauabschnitten so wenig wie möglich beeinträchtigt werden solle und mit einer Gesamt-bauzeit zwischen 12 und 14 Monaten geplant werden solle.

 

Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, ob sich bezüglich der Räumlichkeiten des DRK schon Gedanken gemacht worden seien und eine Ersatzplanung vorgesehen sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass das DRK-Gebäude wohl nicht bestehen bleibe. Eine ausschließliche Nutzung der Liegenschaft durch das DRK liege nicht vor.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck möchte wissen, wie hoch der Kostenrahmen für die Maßnahme wohl werden könne.

 

Herr Doeker geht von einer Maßnahmensumme von 1.200.000 € bis 1.300.000 € aus.

 

Ausschussmitglied Hemker möchte wissen, welche Variante bevorzugt werde.

 

Herr Doeker favorisiert die Variante 2.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert, dass die Variante 1 der Maßnahme aus dem Ausschreibungswettbewerb hervor gegangen sei. Aufgrund der Anpassung an die Barrierefreiheit und die Tagungsmöglichkeiten sei Variante 2 entwickelt worden. Diese Faktoren rechtfertigen auch die Mehrkosten.


Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, ob die Varianten mit den Löschzugführern der Freiwilligen Feuerwehr Osterwick und der Wehrführung abgestimmt seien.

 

Herr Doeker Teilt mit, dass eine Standortbegehung erfolgt sei sowie auch eine grundsätzliche Absprache erfolgt sei. Eine abschließende Detailabsprache habe noch nicht stattgefunden.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck ergänzt, dass es eine Zusammenkunft mit den Löschzugführern, den Wehrführern, der Verwaltung und den gemeindlichen Fraktionen zur Ermittlung der besten Variante gegeben habe. Zu Gunsten der Variante 2 habe es ein einstimmiges Votum gegeben.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck bedankt sich bei Herrn Doeker für seine Ausführungen.

 

Herr Maik Horst geht mittels einer Power-Point-Präsentation auf die Um- und Anbaumaßnahmen an dem Feuerwehrgerätehaus in Darfeld ein. Die Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage II bei.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck bedankt sich nach der Vorstellung zunächst bei Herrn Horst für die Präsentation der Um- und Anbaumaßnahmen an dem Feuerwehrgerätehaus in Darfeld.

 

Ausschussmitglied Hemker möchte wissen, ob die Ausweisung von 12 Einsatzparkflächen ausreichend sei und wie lange die Bauzeit und wie hoch die Kosten seien.

 

Herr Horst führt aus, dass in Darfeld insgesamt 14 Einsatzparkflächen vorhanden sein werden und dies wohl ausreichend sei. Dazu solle die Fläche bestmöglich genutzt werden. Die Bauphase werden auch hier zwischen 12 und 14 Monate dauern und es werde mit Kosten zwischen 1.000.000 € und 1.100.000 € gerechnet.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass sich eingetragene Einsatzparkflächen auf gemeindlichem Grund befinden und die jetzige Regelung über die Einsatzparkflächen vielleicht künftig vertraglich eingebunden werde. Die neue Halle werde aufgrund der Funktionalität mit eingebunden. Der jetzige Nachbar nutze die vorhandene Halle nicht wirklich.

 

Zu dieser Baumaßnahme möchte Ausschussmitglied Hemker wissen, ob die Einsatzbereitschaft während der Bauphase gesichert sei.

 

Herr Horst bestätigt, dass der bisherige Einsatzbereich durch die Bauphase nicht tangiert werde.


Ausschussmitglied Espelkott geht auf die Ebenerdigkeit ein und möchte wissen, ob das Vorhandensein von Treppen nicht anders gelöst werden könne.

 

Herr Horst teilt mit, dass aufgrund von Platzmangel keine andere Möglichkeit einer Fortführung der vornehmlichen Ebenerdigkeit bestehe.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass in beiden Vorschlägen einige Ideen aus den Zusammenkünften und den Gremien eingeflossen seien. Entsprechend gebe es nun konkrete Vorstellungen zu den Standorten der Feuerwehrgerätehäuser. Um einen planungstechnischen Fortschritt bei den Maßnahmen zu erreichen, sei der entsprechende Beschlussvorschlag formuliert worden. Im Haushalt 2019 sei bereits ein Platzhalter für die Maßnahmen eingerichtet worden und entsprechend solle für den Haushalt 2020 die Einstellung von Mitteln im heute von den Planern skizzierten Umfang erfolgen.


Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, wann mit einem Baubeginn gerechnet werde.

 

Dazu teilt Bürgermeister Gottheil mit, dass zunächst noch Grundstücksgeschäfte getätigt werden müssen, um anschließend einen Bauantrag stellen zu können. Auch müsse noch die Gemeindeunfallversicherung kontaktiert werden, die aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht in die Planung einzubinden sei. Es werde damit gerechnet, dass nach ca. drei bis sechs Monaten eine Planungsreife erreicht werden könne und dann die Stellung eines Bauantrages erfolge. Es sei denkbar, dass mit der Maßnahme in 2020 eventuell begonnen werden könne und die Bauzeit zwischen 1 und 1,5 Jahren dauern könne.

 

Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, ob für die Maßnahme eine Flächennutzungsplanänderung nötig sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass für die Maßnahme keine Bauleitplanung nötig sei. Beide Vorhaben befänden sich um unbeplanten Innenbereich, weshalb jeweils eine Baugenehmigung aufgrund von § 34 BauGB erteilt werden könne.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck bedankt sich bei Herrn Horst für seine Ausführungen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: