Sitzung: 21.11.2019 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: IX/793
Die vorgestellten
Planungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie werden dem Protokoll als
Anlage beigefügt.
Aufgrund dieser
Planungen werden, unter Berücksichtigung noch abzuschließender Verträge für den
Grundstückskauf bzw. Grundstückstausch, folgende Büros für den Umbau und die
Erweiterung der Feuerwehrgerätehäuser Darfeld und Osterwick beauftragt:
Feuerwehrgerätehaus
Darfeld: Büro Horst Architektur,
Stadtlohn
Feuerwehrgerätehaus Osterwick: Architekturbüro itg doeker ingenieur team gmbh,
Recke
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/793 und gibt Erläuterungen.
Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass an den Feuerwehrgerätehäusern in den Ortsteilen Darfeld und Osterwick Veränderungen im Bestand und bauliche Erweiterungen vorgenommen werden sollen. Zur Realisierung der Maßnahmen seien Grundstücksverhandlungen geführt worden. Hierzu werde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung konkret über ein Grundstücksgeschäft in Osterwick berichtet und beraten. Auch für den Standort in Darfeld seien konstruktive Gespräche zur Bereitstellung benötigter Flächen geführt worden.
Ausschussvorsitzender
Lembeck begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Horst von Horst Architektur
und Herrn Doeker von itg doeker.
Herr Doeker geht
mittels einer Power-Point-Präsentation auf die Um- und Anbaumaßnahmen an
dem Feuerwehrgerätehaus in Osterwick
ein. Die Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage I bei.
Ausschussvorsitzender
Lembeck bedankt sich bei Herrn Doeker für die Präsentation der Um- und
Anbaumaßnahmen an dem Feuerwehrgerätehaus in Osterwick.
Ausschussmitglied
Espelkott befürchtet, dass es zu Komplikationen bei dem Verhältnis zwischen den
rechtlichen Flächenanforderungen zu den tatsächlich realisierbaren Flächen
kommen könne.
Herr Doeker teilt
mit, dass aufgrund der Kombination von Räumen den Anforderungen Rechnung
getragen werden könne. Bedingt durch die räumlichen Möglichkeiten und die
Grundstücksgegebenheiten sollen die Anforderungen bestmöglich umgesetzt werden.
Diese Maßnahme könne somit nicht mit einem Neubau verglichen werden. Es müssten
hier und da Kompromisse eingegangen werden.
Ausschussmitglied
Espelkott möchte wissen, ob es eine verbindende Zuwegung zwischen den Umkleiden
und den Büroräumen gebe.
Herr Doeker führt
aus, dass von den Umkleideräumen eine direkte Zuwegung in die Fahrzeughalle
vorgesehen sei. Dies sei auch von den Räumlichkeiten des Arbeitsschutzes so vorgesehen.
Die Räumlichkeiten für Schulungen und Zusammenkünfte sollen über eine andere
Zuwegung erreichbar sein.
Ausschussmitglied
Weber möchte wissen, ob das Baurecht bezüglich einer möglichen Grenzbebauung
geregelt sei.
Bürgermeister
Gottheil bestätigt, dass über die Länge der vorgesehenen Grenzbebauung im
hinteren Gebäudeteil eine entsprechende Baulast benötigt werde. Hierzu habe es
schon positive Gespräche mit Anliegern gegeben. Die Eintragung einer Baulast
sei in Aussicht gestellt worden.
Ausschussmitglied
Weber möchte wissen, ob der vorgesehene Aufzug im Standby oder per Zuschaltung
betrieben werden solle.
Herr Doeker teilt
mit, dass die Einstellung des Aufzuges variabel sei und nach Gebrauch
eingestellt werden könne, jedoch eine permanente Stromversorgung nötig sei.
Ausschussmitglied
Hemker möchte wissen, ob die Einsatzbereitschaft während der Baumaßnahme
gewährleistet sei und wie lange die Baumaßnahme wohl dauern werde.
Herr Doeker führt
aus, dass die Einsatzbereitschaft durch die Abwicklung in Bauabschnitten so
wenig wie möglich beeinträchtigt werden solle und mit einer Gesamt-bauzeit
zwischen 12 und 14 Monaten geplant werden solle.
Ausschussmitglied
Espelkott möchte wissen, ob sich bezüglich der Räumlichkeiten des DRK schon
Gedanken gemacht worden seien und eine Ersatzplanung vorgesehen sei.
Bürgermeister
Gottheil führt aus, dass das DRK-Gebäude wohl nicht bestehen bleibe. Eine
ausschließliche Nutzung der Liegenschaft durch das DRK liege nicht vor.
Ausschussvorsitzender
Lembeck möchte wissen, wie hoch der Kostenrahmen für die Maßnahme wohl werden
könne.
Herr Doeker geht
von einer Maßnahmensumme von 1.200.000 € bis 1.300.000 € aus.
Ausschussmitglied
Hemker möchte wissen, welche Variante bevorzugt werde.
Herr Doeker
favorisiert die Variante 2.
Bürgermeister
Gottheil erläutert, dass die Variante 1 der Maßnahme aus dem
Ausschreibungswettbewerb hervor gegangen sei. Aufgrund der Anpassung an die
Barrierefreiheit und die Tagungsmöglichkeiten sei Variante 2 entwickelt worden.
Diese Faktoren rechtfertigen auch die Mehrkosten.
Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, ob die Varianten mit den
Löschzugführern der Freiwilligen Feuerwehr Osterwick und der Wehrführung
abgestimmt seien.
Herr Doeker Teilt
mit, dass eine Standortbegehung erfolgt sei sowie auch eine grundsätzliche
Absprache erfolgt sei. Eine abschließende Detailabsprache habe noch nicht
stattgefunden.
Ausschussvorsitzender
Lembeck ergänzt, dass es eine Zusammenkunft mit den Löschzugführern, den
Wehrführern, der Verwaltung und den gemeindlichen Fraktionen zur Ermittlung der
besten Variante gegeben habe. Zu Gunsten der Variante 2 habe es ein
einstimmiges Votum gegeben.
Ausschussvorsitzender
Lembeck bedankt sich bei Herrn Doeker für seine Ausführungen.
Herr Maik Horst
geht mittels einer Power-Point-Präsentation auf die Um- und
Anbaumaßnahmen an dem Feuerwehrgerätehaus in Darfeld ein. Die Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage II bei.
Ausschussvorsitzender
Lembeck bedankt sich nach der Vorstellung zunächst bei Herrn Horst für die
Präsentation der Um- und Anbaumaßnahmen an dem Feuerwehrgerätehaus in
Darfeld.
Ausschussmitglied
Hemker möchte wissen, ob die Ausweisung von 12 Einsatzparkflächen ausreichend
sei und wie lange die Bauzeit und wie hoch die Kosten seien.
Herr Horst führt
aus, dass in Darfeld insgesamt 14 Einsatzparkflächen vorhanden sein werden und
dies wohl ausreichend sei. Dazu solle die Fläche bestmöglich genutzt werden.
Die Bauphase werden auch hier zwischen 12 und 14 Monate dauern und es werde mit
Kosten zwischen 1.000.000 € und 1.100.000 € gerechnet.
Bürgermeister
Gottheil ergänzt, dass sich eingetragene Einsatzparkflächen auf gemeindlichem
Grund befinden und die jetzige Regelung über die Einsatzparkflächen vielleicht
künftig vertraglich eingebunden werde. Die neue Halle werde aufgrund der
Funktionalität mit eingebunden. Der jetzige Nachbar nutze die vorhandene Halle
nicht wirklich.
Zu dieser
Baumaßnahme möchte Ausschussmitglied Hemker wissen, ob die Einsatzbereitschaft
während der Bauphase gesichert sei.
Herr Horst
bestätigt, dass der bisherige Einsatzbereich durch die Bauphase nicht tangiert
werde.
Ausschussmitglied Espelkott geht auf die Ebenerdigkeit ein und möchte wissen,
ob das Vorhandensein von Treppen nicht anders gelöst werden könne.
Herr Horst teilt
mit, dass aufgrund von Platzmangel keine andere Möglichkeit einer Fortführung
der vornehmlichen Ebenerdigkeit bestehe.
Bürgermeister
Gottheil teilt mit, dass in beiden Vorschlägen einige Ideen aus den
Zusammenkünften und den Gremien eingeflossen seien. Entsprechend gebe es nun
konkrete Vorstellungen zu den Standorten der Feuerwehrgerätehäuser. Um einen
planungstechnischen Fortschritt bei den Maßnahmen zu erreichen, sei der
entsprechende Beschlussvorschlag formuliert worden. Im Haushalt 2019 sei
bereits ein Platzhalter für die Maßnahmen eingerichtet worden und entsprechend
solle für den Haushalt 2020 die Einstellung von Mitteln im heute von den
Planern skizzierten Umfang erfolgen.
Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, wann mit einem Baubeginn gerechnet
werde.
Dazu teilt
Bürgermeister Gottheil mit, dass zunächst noch Grundstücksgeschäfte getätigt
werden müssen, um anschließend einen Bauantrag stellen zu können. Auch müsse
noch die Gemeindeunfallversicherung kontaktiert werden, die aus
arbeitsschutzrechtlicher Sicht in die Planung einzubinden sei. Es werde damit
gerechnet, dass nach ca. drei bis sechs Monaten eine Planungsreife erreicht
werden könne und dann die Stellung eines Bauantrages erfolge. Es sei denkbar,
dass mit der Maßnahme in 2020 eventuell begonnen werden könne und die Bauzeit
zwischen 1 und 1,5 Jahren dauern könne.
Ausschussmitglied
Espelkott möchte wissen, ob für die Maßnahme eine Flächennutzungsplanänderung
nötig sei.
Bürgermeister
Gottheil führt aus, dass für die Maßnahme keine Bauleitplanung nötig sei. Beide
Vorhaben befänden sich um unbeplanten Innenbereich, weshalb jeweils eine
Baugenehmigung aufgrund von § 34 BauGB erteilt werden könne.
Ausschussvorsitzender
Lembeck bedankt sich bei Herrn Horst für seine Ausführungen.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: