Es wird
beschlossen, das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hoffmann“ im
Ortsteil Holtwick im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/789 in Anlage II beigefügten
Bebauungsplanentwurf mit Begründung durchzuführen.
Es wird die
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB
und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/789 und gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: