Beschluss: ungeändert beschlossen

Für die vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2024 dauernde neue Amtszeit der Ausschussmitglieder der Wasser- und Bodenverbände „Dinkel“, „Vechte“, „Mittlere Berkel“ und „Untere Berkel“ werden folgende Vertreter benannt:

 

a)      für den Wasser- und Bodenverband „Dinkel“

Ordentliche Mitglieder                                              Ersatzmitglied

1. Alfons Völker, Holtwick                                      Bernhard Wigger, Holtwick

2. Norbert Sendfeld, Holtwick

3. Ralf Fedder, Holtwick

4. Hartwig Mensing, Holtwick

 

 

b)      für den Wasser- und Bodenverband „Vechte“

Ordentliche Mitglieder                                               Ersatzmitglied

1. Tobias Espelkott, Darfeld                         Ralf Steindorf, Osterwick

2. Hermann-Josef Gövert, Darfeld

3. Frederik Maximilian Lethmate, Darfeld

4. Alfred Eimers, Darfeld

 

 

c)       für den Wasser- und Bodenverband „Mittlere Berkel“

Ordentliche Mitglieder                                                Ersatzmitglied

1. Hubertus Söller, Osterwick                       Melchior Sengenhorst, Osterwick

2. Leo Hemker, Osterwick

 

 

d)      für den Wasser- und Bodenverband „Untere Berkel“

Ordentliches Mitglied                                                    Ersatzmitglied

Franz-Josef Schulze Baek, Osterwick        Ludger Tendahl, Holtwick

 

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/787, gibt Erläuterungen und geht auf die unterbreiteten Vorschläge ein.

 

Ratsmitglied Söller merkt an, dass die Amtszeit nicht bis zum 31.12.2014 (Anmerkung: Tippfehler in der Vorlage), sondern bis zum 31.12.2024 dauere und für den Wasser- und Bodenverband „Mittlere Berkel“ als Ersatzmitglied Melchior Sengenhorst benannt werde.

 

Ratsmitglied Lethmate teilt mit, dass die entsprechenden Vorsitzenden der Wasser- und Bodenverbände über die Besetzung der Gremien zu informieren seien.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: